Schlampt das BKA um Internetsperren zu ermöglichen?

Es gibt Meldungen, die mag man gar nicht glauben. Der Welt entnimmt man:

Eine interne BKA-Studie zeigt: 40 Prozent der Seiten sind nach einer Woche noch abrufbar. Die Behörde fordert Internetsperren.

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Alarmierende Zahlen enthält eine interne BKA-Studie für das erste Halbjahr 2010, die WELT ONLINE vorliegt. „Kinderpornografische Webseiten bleiben trotz aller Löschungsbemühungen eine zu lange Zeit abrufbar“, heißt es in dem Resümee des BKA. 40 Prozent solcher Internetseiten können demnach nach einer Woche noch per Mausklick auf den Computer geladen werden.(Hervorhebung von mir)

Wer kennt ihn nicht, den berühmten Satz im Arbeitszeugnis: „Er bemühte sich stets den Anforderungen gerecht zu werden“. Anstelle neue Gesetze zu verabschieden, durch welche die Rechte der Bundesbürger massiv eingeschränkt werden können, sollen die Herren vom BKA sich von Fachkundigen beraten lassen, zuhören & verstehen und das gelernte umsetzen. Vielleicht sollte das BKA sich mal vom Bankengewerbe beraten lassen – Banken sind SEHR viel kurzfristiger erfolgreich Phishingseiten vom Netz zu nehmen.

Nebeneffekt dieser amateurhaften Arbeit ist  natürlich auch, dass man den Verdacht bekommen könnte, dass das BKA auch in anderen Bereichen deutlich stümperhaft arbeitet, man dort aber nicht das Fachwissen hat, dieses zu erkennen.

Vollbeschäftigung dank Bundessozialgericht

Dank des Urteils des Bundessozialgerichts, können wir nun wieder auf Vollbeschäftigung hoffen. Denn für €1,50 werden gewiss diverse Firmen wieder Arbeitskräfte – zeitlich beschränkt auf 9 Monate – einstellen. Das die FTD schreibt zu dem Fall:

In der zweiten Instanz war er dagegen erfolgreich. Die Richter waren der Auffassung, dass Ein-Euro-Jobs, die zeitlich einer Vollbeschäftigung nahekommen, eine Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt seien.

Aber jetzt kommt es Dicke, denn nun kommt das Bundessozialgericht als letzte Instanz:

Dem folgten die Kasseler Richter nicht. Eine Konkurrenz könnte sich nur aus der Art, nicht aus der Zeit einer Beschäftigung ergeben.

Also macht es die Art der Beschäftigung aus.

*räusper* Wie geniegte Leser meines Blogs wissen, war ich selbst Hartz-IV Empfänger, inklusive der Teilnahme an dem Segen Ein-Euro-Job. Ich war als „EDV-Leiter“ eingesetzt (Aussage auch des Arbeitszeugnisses!) Was waren meine Tätigkeiten? (Auszug aus dem Arbeitszeugnis):

  • Koordination der in der IT eingesetzten MitarbeiterInnen
  • Fachanleitung der eingesetzten IT-Mitarbeiter
  • Führen und Kontrolle der Zeitabrechnungen

Desweiteren:

  • Technische und rechtliche Betreuung der WM-Übertragungen in unserem Hause. (Hervorhebung von mir)
  • und noch diverses mehr

Wo zum Henker unterscheiden sich obige Tätigkeiten eines 1-Euro Jobbers von denen eines festangestellten Person? Ich war Teamleiter! Nicht nur auf dem Papier, sondern habe für 9 Monate diese Stelle – inklusive der Verantwortung – mit Leben gefüllt. Der einzige Unterschied zwischen mir und den festangestellten Mitarbeitern des Unternehmens war, dass ich VIEL weniger Geld erhielt und nach 7 Monaten meine Ablösung einarbeitete. Aber ich hatte Glück, denn ich habe mich erfolglreich dagegen gewehrt ausserhalb des Unternehmens auch noch externe Arbeitsplätze zu verbrennen: Ich sollte in hamburger Schulen die EDV reorganisieren, denn die Schulbehörde hat ja kein Geld und „es ist doch für einen guten Zweck“. DA war für mich der Punkt erreicht, der Betriebsleiterin zu erklären, dass ich DIESE Tätigkeit nicht übernehmen werde, da hiermit externe Dienstleister um ihren Job gebracht werden, die dann auch nach ein paar Monaten Hartz-IV beziehen würden. Aber wahrscheinlich hat das dann ein anderer Hartz-IVer gemacht. 🙁

Das Bundessozialgericht öffnet mit der Definition „Eine Konkurrenz könnte sich nur aus der Art, nicht aus der Zeit einer Beschäftigung ergeben“ dem Missbrauch von Ein-Euro Jobs weiter Tür und Tor, denn schon jetzt werden zu viele „reguläre“ Tätigkeiten von Hartz-IV Empfängern geleistet.