Kai D. Roaming und der geldwerte Vorteil

Unser bekanntestes Roaming Opfer (diesmal T-Mobil, also Telekom und nicht Vodafone) bekommt irgendwie mehr Presse als es mir damals zuteil wurde – der kommt ssogar im Fernsehen

httpv://www.youtube.com/watch?v=hjSj8eBKQ54

Wenn es allerdings stimmt, was in der TAZ steht

Auch wenn es inzwischen heißt, sein Arbeitgeber wolle die Roaming-Kosten übernehmen, könnte man auf die Idee kommen, Kai D. versuche nun den Schaden durch Einnahmen aus redaktioneller Werbung auszugleichen: Nicht nur läuft er zu Beginn des Spots in der Rolle des vitalen Mittvierzigers demonstrativ mit Lidl-Tüten durchs Bild und lässt sich anschließend mit Apple-Produkten filmen. Auch zur Telekom schlägt Herr D. die Tür noch nicht ganz zu, sondern hantiert in Nahaufnahme mit allerlei technischen Geräten, die wohl nicht zufällig deren Logo tragen.

drängt sich die Frage auf, ob die Übernahme von privaten Kosten auf angemessen steuerlich angegeben wird. Stichwort: Geldwerter Vorteil. Schliesslich muss jeder kleine Angestellte das Mittagessen in der Kantine und den Firmenwagen auch – als geldwerten Vorteil – versteuern.

Von Bloggern, Onaneuren und Dieben

Blogger sehen sich selbst ach so gern als die grosse Gegenmacht im Reiche der Informationsverbreitung. Holzmedien gegen „freie Berichterstattung“.

Gerade heute hat es wieder massiv im elektronischen Blätterwald geraschelt. Gleich 6 Hauptartikel schaffen es auf die Rivva-Mainpage – dazu 50 weitere auf Rivva angegebene Verlinkungen: Bei der FAZ  ist ein Eimer voller Bits umgekippt und alle schreiben darüber.

Haben die Blogger so massiv auch die Emmely-Pfandbon Geschichte verfolgt? Ein Fall, der bundesweit arbeitsrechtlich schwere Auswirkungen hatte und noch haben wird. Aber das ist für Blogger nicht so interessant. Viele Blogger sind letztendlich eher damit beschäftigt sich innerhalb ihrer eigenen Kreise und Befindlichkeiten auszutoben, anstelle sich einer gesellschaftlichen Verpflichtung zu stellen. Gerade der aktuelle Fall FAZ vs. CTRL-Verlust belegt das sehr deutlich.

  • Es läuft immer noch massiv Öl in den Golf von Mexiko – kaum einer bloggt noch , kein „Kauft nicht bei BP oder Aral“
  • Der BGH hat ein wichtiges Urteil zum Sterbehilfe gesprochen. Keine Erwähnung bei Rivva
  • Post soll Briefe von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern einscannen. Keine Erwähnung bei Rivva
  • Google löscht Daten auf Android-Devices
  • Und und und und

Bei Rivva fallen einem nur Michael Seemann gegen FAZ sowie technische Probleme mit dem iPhone 4 ins Auge. Die Szene bloggt eben über sich und ihre Spielzeuge. Anspruch? Gesellschaftlich, politisch, wirtschaftlich? Ach bitte nicht doch.

Die Bloggerszene scheint ein Abbild der Gesellschaft zu werden – der Gesellschaft, die sich an DSDS und Germanys next Topmodell ergötzt. Bitte mehrheitlich Themen mit Diätfaktor.  Teletubbys gewinnen gegen Kant. Schade, Teletubby liegen deutlich in Führung. Auch ich habe über diesen Eimer Bitschrott gebloggt – aber ich stelle hiermit fest, dass es inhaltlich eher banal und unwürdig ist. Ich habe mich verleiten lassen. Sorry.

Anmerkung: Die Prinzessin fragt gerade im Hintergrund „Überrascht dich das banale geblogge?“. Die Antwort ist: Nein, aber dennoch muss es raus. Therapie – ihr wisst schon.

Google löscht Daten/Programme auf Android. Kann jemand Anzeige erstatten?

Der Heiseticker schreibt gerade:

Erstmals hat Google von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die in Android implementierte Sicherheitsfunktion „Remote Application Removal“ Apps auf Smartphones von Anwendern zu löschen. Konkret handelte es sich um zwei Anwendungen von Sicherheitsforschern von TippingPoint, die die Apps in Umlauf gebracht hatten, um zu zeigen, wie leicht sich eine bösartige Anwendung auf Tausenden von Android-Smartphones und per Jailbreak modifizierten iPhones bringen lässt.

und natürlich müsste der Schrei ähnlich laut werden wie vor ein paar Monaten als Amazon Ebooks vom Kindle löschte. Auch die Information, dass betroffene Benutzer von Google darüber informiert werden, sollte man von diesem Remote-Zugriff betroffen sein, macht es nicht besser.

Was Google dort macht ist ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. ALLE Daten (inkl. Software) auf meinen Devices „gehören“ mir – zumindest habe ich die Nutzungs und Besitzrechte. Wer an diesen Daten rumpfuscht, macht sich in Deutschland strafbar. Dieses Vorgehen ist in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt:

§ 303a  Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Wer stellt den Strafantrag – ich kann es nicht, bei mir wurde nicht gelöscht. Denn es macht – IMHO – keinen Unterschied, ob diese Daten(Programm) mir einen Schaden zufügen können oder nicht. Es sind – sofern sie sich auf meinen Geräten befinden – MEINE Daten und an denen hat keiner ohne meine Genehmigung herumzufummeln.