Was aus der Verfassungsgerichtsbeurteilung des Hartz-IV Satzes erwachsen kann

Fällt euch eigentlich – wie mir gerade – auf, dass man an den Artikeln des Blogs ablesen kann, was mich gerade beschäftigt? Viele Themen werden nur punktuell mit einem Einzelartikel abgehandelt, andere Themen beschäftigen mich tiefer und immer neue Betrachtungen tun sich – in eigenen Artikeln – auf.

So auch die verfassungsrechtliche Beurteilung des sogenannten Hartz-IV Regelsatzes. Ursächlich ging es nur darum zu bestimmen ob eine prozentuale Abstufung die Kosten für Kinder – basierend auf den Hartz-IV Sätzen der Erwachsenen – abdecken kann. In der von mir dem Verfassungsgericht unterstellten Weisheit beginnt die Fragestellung aber nicht erst mit den nackten Prozentwert, sondern schon der Ursprung, der Regelsatz, wird beleuchtet.

Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, „grundlegende Fragen“ auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird – und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen. (Hervorhebung von mir)

kann man dem Spiegel entnehmen.

Wäre es nicht angemessen, basierend auf diesen – vom Verfassungsgericht definierten – Untergrenzen auch einen Minimallohn zu definieren? Wäre nicht jedwede Entlohnung, die sich unterhalb eines Satzes bewegt der oben definierte Grenzen unterschreitet als Ausbeutung zu bezeichnen?

Würde unsere Gesellschaft – allen voran die Politik – die Mindestgrenzen der von den „Richtern in rot“ bestimmten Werte vollumfangslich umsetzen, müsste jeglicher Arbeitslohn um x% ÜBER dem absoluten Mindestmass angesiedelt sein. Alles andere wäre als Ausbeutung unter Strafe zu stellen. Denn wer arbeitet hat – in meinen Augen – ein Anrecht oberhalb des Existensminimums entlohnt zu werden. Leistung muss sich wieder lohnen, oder wie formulierte es die FDP?

Haben die Sperrprovider nun einen Anspruch auf Kostenerstattung?

Nachdem die Internetsperren nun erstmal nicht umgesetzt werden, stellt sich mir die Frage ob das BKA, das Innenministerium oder gar das Familienministerium für die den Providern entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig sind. Denn die Provider haben sicherlich einen deutlich mehrstelligen Betrag investieren müssen. Oder lacht Frau von der Leyen weiterhin und ihr sind die Folgen ihres Handelns weiterhin so egal, wie man es bislang von ihr kennt? Oder müssen die Kunden der Provider nun die Dummheiten des dynamischen Duos Schäuble/von der Leyen mit ihren Gebühren bezahlen?

Alvar Freude hat den Brief des BKA-Präsidenten anscheinend in die Hände bekommen (PDF bei ihm im Blog):

Sehr geehrte Herren,

in Bezug auf die vorgesehene Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten im Internet auf vertraglicher Grundlage hat das Bundesministerium des Innern im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA entschieden, auf vertraglicher Grundlage nicht in den Wirkbetrieb zu gehen.

Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Im Hinblick auf dessen Umsetzung bleibt der Ausgang der Koalitionsverhandlungen abzuwarten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und sehen einer Fortsetzung der bisherigen guten Kooperation entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Ziercke

Diebstahl von Firmeneigentum und Generve

Wenn ich bei uns in der Firma mal ein Postwertzeichen (vulgo Briefmarke) für private Belange benötige, frage ich meinen Chef. Jedes Mal (bislang 3x glaube ich). Alles, ja wirklich ALLES was ich – sozusagen fliessend – aus dem Firmeneigentum in meinen Besitz übergehen lasse geschieht mit expliziter Erlaubnis der Geschäftsleitung.

M. und T. schaun mich gern belämmert an, wenn ich wegen solch „Blödsinns“ eine Erlaubnis einhole. Aber dies tue ich nicht ohne Grund. Gerade wieder ist eine altgediente Mitarbeiterin (rechtswirksam!) fristlos gekündigt worden. Ihre Verfehlung: Sie hat 6 Maultaschen, die – lt Bericht – ansonsten in den Müll gewandert wären mit nach Hause genommen.

Es ist nicht nur das Entkräften jeglicher Diebstahlsabsicht, sondern AUCH das entkräften jeglichen „Geredes“ durch Arbeitskollegen, dass mich zu diesem Verhalten bringt. Die Geschäftsleitung weiss exakt, wer wann etwas an sich gebracht hat – und sei es auch nur eine Schraube im Wert von 0,5c.

Es ist nicht so, dass ich in einer „strengen“ Firma arbeiten würde – eher ist das Gegenteil der Fall. Aber gewisse Dinge sollten Standard sein.