Was bezweckt Röttgen mit dem Zurückhalten von Informationen zum Atomausstieg?

Die Aufgabe des Umweltminister Norbert Röttgen sollte es sein, alles in seiner Macht stehende zu tun, für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur/Umwelt zu sorgen. Er sollte dies nach bestem Wissen und Gewissen und vor allem zum Wohle des Volkes und der Bundesrepublik tun.

Was aber, wenn man folgendes über den besagten Umweltminister lesen muss:

Am kommenden Wochenende sollen die Eckpunkte für den geplanten Atomausstieg festgeklopft werden. Im Ringen um den genauen Termin des Atomausstiegs wird offenbar mit allen Mitteln gekämpft: Das Bundesumweltministerium hält nach Informationen der Berliner Zeitung eine Untersuchung des Umweltbundesamtes (UBA) zurück, nach der der vollständige Atomausstieg bis 2017 fast ohne Probleme möglich ist. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) persönlich habe sich dafür eingesetzt, das Papier nicht an die Öffentlichkeit zu bringen. Röttgen will zumindest Eckpunkte, besser aber das gesamte Gesetz zum Atomausstieg, Anfang Juni im Kabinett beschließen lassen.

Quelle: Süddeutsche.

Wer ein aktuelles Meinungsbild innerhalb der Regierungsparteien sucht, wird mir recht geben, dass – trotz gegenteiliger Lippenbekenntnissen – die Regierung den Betreibern der Atomkraftwerk die lieber AKWs länger erlauben würde, als es derzeit von der Bevölkerung und der Opposition gefordert wird.

Aber völlig unabhängig, was das Ergebnis der Untersuchung des UBA ist, empfinde ich es als eine Unverfrorenheit sondergleichen, wenn ein Minister diese Informationen versucht unter Verschluss zu halten. Allein schon der Umstand des Zurückhaltens von Informationen impliziert – in meinen Augen – die massive, manipulative Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung.

Würden wir nicht in einer Bananenrepublik leben, würde der Vorfall die Presse massiv erregen und es würde sich jemand (ausser mir)  finden, der diesen Minister für unhaltbar und unfähig für dieses Amt bezichtigen würde. Offen bleibt auch die Frage: Warum handelt er so?

Da wir aber in einer Bananenrepublik leben: Zurück zur Tagesordnung. Heute schon einen Salat gegessen?

PS: Die Unschuldsvermutung gilt auch für Politiker. Obiges ist nur „Sollte es zutreffen, dass….“

Die Versicherungsvertreter huren nur rum, weil Sie zuviel Geld haben…

Seltsame Überschrift, oder? Aber wenn ich im Spiegel lese:

Klar, sagt ein Befragter: Ab einem gewissen Level könne man Mitarbeiter oder Kunden „mit Geld nicht mehr belohnen“.

Wenn ich – mit meinem kranken, interpretierenden Hirn – diesen Satz interpretiere, dann lese ich daraus, dass die betreffenden Personen schon so massiv mit Geld gespickt sind, dass sie diesbezüglich schlicht zu fett sind. Könnte man dies als Indiz werten, dass ihnen viel zu viel Geld in etwaige Körperöffnungen gesteckt wird?

Das Leistungsprinzip definierte sich mit „leiste mehr, dann bekommst Du mehr (Geld)“. Wenn nun aber die betreffenden Personen gar nicht mehr um des Geldes willen arbeiten? Wenn es am Ende nur noch um Macht und Einfluss (bei Versicherungsvertretern?) geht?

Sind schon seltsame Zeiten in denen wir leben, wenn Versicherer ihre Mitarbeiter mit Nutten belohnen müssen, weil Geld diese nicht mehr reizt

#Servergate – hier der „Durchsuchung der Geschäfts- und aller Nebenräume“

Anscheinend ist der Durchungsbeschluss geleakt und ich möchte diesen meiner Leserschaft nicht vorenthalten. Die Quelle findet sich bei Pastebin.

Bitte beachtet WANN der vermeintliche Angriff geschah und wann die zentrale Kommunikationsinfrastruktur einer politischen Parte – in Deutschland – komplett abgeschaltet wurde

19-Mai-2011 16:08 vom. Amtsgericht Darmstat +49 6151 992 5210 An: +49 611 5545390 S.1/2
— Ausfertigung —
Amtsgericht Darmstadt 19.05.201125 Gs – 1000 AR 200594/11

[Logo]Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren gegenunbekanntwegen IT-Angriffeswird die Durchsuchung der Geschäfts- und aller Nebenräume
der FirmaAixit GmbH NOC, Aixit GmbH
gemäß § 103 StPO und die Beschlagnahme folgender Gegenstände
Unbekannte Anzahl von Festplatten mit unbekannter Speichergröße zur Domain „piratenpad.de“mit den darauf gespeicherten Serverdaten zur IP-Adresse 178.19.17.113angeordnet, da sieals Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten (§ 94 StPO).
Gründe:Die Staatsanwaltschaft beim Großen Instanzgericht – 5 Division Sektion S2“ – in Paris führt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, nämlich unbekannte Mitglieder der Gruppevon Anonymus-Aktivisten, wegen eines IT-Angriffes in Form einer Distributed-Denial-of-Service-Attacke (DDOS Attacke) gegen die Website http://edf.com der französischenElektrizitätsgesellschaft Électricite`des Frances SA (EDF) in der Zeit vim 20.-23 April 2011. Durchdiesen Angriff, der insgesamt 14 Stunden dauerte und dessen Funktionsweise und Hintergründedem Vermerk des Bundeskriminalamts – SO 43 – Wiesbaden vom 17.05.2011 zu entnehmen sind,waren diverse Subdomains der Hauptseite der betroffenen Firma für die Dauer des Angriffes nichtverfügbar. Dieses Vorgehen verwirklicht nach deutschem Recht die Straftatbestände derDatenveränderung bzw. Computersabotage (Vergehen, strafbar gemäß $ 303 a bzw. 303 bStrafgesetzbuch).
Im Rahmen von sogenannten OpenSource-Recherchen erhielt die französische Stelleeinen Hinweis auf die Website http://www.piratenpad.de welche die Piratenpartei Deutschland alsverantwortlichen Betreiber ausweist und unter der IP-Adresse 178.19.71.113 erreichbar ist, welcheder Firma Aixit GmbH mit Sitz in Offenbach a.M. als Provider zugewiesen ist. Durch das von derersuchenden französischen Stelle informierte BKA Wiesbaden konnte auf der Websitezahlreiche links zu weiteren Webseiten gesichtet werden, die u.a. Erläuterungen zu der Gruppe Seite 1/219-Mai-2011 16:08 vom. Amtsgericht Darmstat +49 6151 992 5210 An: +49 611 5545390 S.2/2der anonymen Täter, Darstellung zur Aufforderung eines Angriffes auf Webseiten weitererUnternehmen und eine Darstellung zur betroffenen Firma EDF als Firma, die an Atomkraftwerkenbeteiligt ist, enthalten. Danach besteht der Verdacht, dass auf dem Server „piraten-pad.de“Informationen vorhanden sind, die nur dem Täterkreis oder diesen nahe stehenden Personenvorliege können, da der Server von den Tätern genutzt wird und dieser Informationen (z.B.Logdateien) enthält, die zur Identifizierung der unbekannten Täter führen können. Die von demServer zur benannten IP-Adresse vermuteten Daten sind daher im Rahmen des in Frankreichwegen der Ausführung von DDoS-Attacken gegen Webseiten der französischenElektrizitätsgesellschaft Électricité des Frances SA (EDF) geführten Ermittlungsverfahrens vonBedeutung. Seitens der französischen Behörden wurden die Übermittlung eines justiziellenRechtshilfeersuchens bereits angekündigt. Aufgrund der Flüchtigkeit von Daten im Internet und derdamit verbundenen Gefahr, dass Daten, die für die weiteren in Frankreich geführten Ermittlungenvon Bedeutung sein könnten, verloren gehen, ist es jedoch notwenig, bereits jetzt vorab derÜbermittlung des justiziellen Rechtshilfeersuchens eine Vorabsicherung vorzunehmen und dieSpeichermedien zu beschlagnahmen. In Deutschland existiert keine rechtliche Verpflichtung desProviders, eine Vorabsicherung von Daten (also ohne vorliegenden richterlichen Beschluss)durchzuführen.
EckardRichter am Amtsgericht
AusgefertigtAmtsgericht Darmstadt, 19.05.2011[Unterschrift] [Stempel]
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle