Arbeitsministerin definiert Mindestlohn für Landschaftsgärtner

Unsere allseits geliebte Arbeitsministerin macht einen neuen Vorstoß und definiert – so gänzlich abseits der Tarifparteien – einen Mindestlohn für Landschaftsgärtner:

Straßen fegen und Parks reinigen: Laut „Bild“ plant Arbeitsministerin von der Leyen die Einführung von „Bürgerarbeit“ für Langzeitarbeitslose. Rund 33.000 Erwerbslose könnten für die gemeinnützigen Tätigkeiten 900 Euro im Monat erhalten. (Quelle Spiegel)

Ich mag mich täuschen, aber wenn ich mich nicht irre, so ist die Reinigung der Parks derzeit noch (als kleiner Anteil) in der Hand der Landschaftsgärtner. Im Landschaftsbau gibt es dankenswerter Weise auch für ungelernte Arbeitskräfte Tariflöhne:

Weiterhin haben die Tarifvertragsparteien die neue Einstiegslohngruppe 7.6 vereinbart. Diese gilt ausschließlich für Beschäftigte, die einfachste schematische Gartenpflegearbeiten verrichten, zum Beispiel Rasen mähen. Für diese Arbeiten gilt ab 1. November 2007 ein Stundenlohn im Westen von 8,58 Euro und im Osten von 8,06 Euro. (Quelle) (Anmerkung – ich habe keine aktuelleren Daten gefunden, es dürfte mittlerweile sogar etwas mehr sein)

Ich gehe mal davon aus, dass Frau von der Leyen eben diese einfachsten Arbeiten – zum Beispiel Rasen mähen – meint, wenn Sie von Strassen fegen und Parks reinigen spricht. Mal rechnen: 900Euro/8,58Euro Stundenlohn = 105 Stunden Arbeit. Entweder werden diese Bürgerarbeiter für diese 900€ nur 13 Tage arbeiten, oder Frau von der Leyen kann sich schon mal auf diverse arbeitslose Landschaftsgärtner einstellen.

Die Betriebe dürften sich freuen, bekommen sie ihre Angestellten doch preiswerter. Ob der Kunde davon profitieren wird ist offen. Genau so wie es offen ist, ob diese Bürgerarbeiter direkt von den Städten und Gemeinden angestellt werden. Da diese bislang meist externe Betriebe mit der Pflege der Grünflächen beauftragen, könnte es da nicht zu Entlassungen sondern sogar zu Firmenpleiten kommen.

Ich fragte mich gerade – während ich diese Zeilen schrieb – wer eigentlich auf die Idee kommen kann einen Menschen der so halt-, sinn- und planlos in das Wirtschaftsgefüge einzugreifen versucht, als Bundespräsidentin aufzustellen? Über Heide Simonis kann man sprechen, bei Margot Käßmann bin ich sofort dabei – aber diese Frau von der Leyen geht ja wohl gar nicht als oberste Instanz in Deutschland.

#Ruhrbarone vs. #Tauss. Streisand- oder Köhler-Effekt?

Das ehemalige SPD- und Piratenpartei-Mitglied Jörg Tauss hat heute die Blogger der Ruhrbarone abgemahnt. Da ich den Text der Abmahnung nicht kenne, kann ich natürlich nur spekulieren. Aber es wird wahrscheinlich um Textstellen wie:

Der sich an Kinderschändungen ergötzende Piratenpolitiker Jörg Tauss

und

Es ist nun gerichtsfest nachgewiesen, dass sich Tauss Bilder von Kindervergewaltigungen besorgt hat, um sich daran aufzugeilen.

gehen, die Stefan Schroeder in einem Blogeintrag der Ruhrbarone so veröffentlicht hat. Auch wenn Schroeder den Blogeintrag nachträglich geändert hat, sind seine Aussagen getan und sind – wohl nicht nur in meinen Augen – ein gerichtsverwertbarer Tatbestand. Dass Jörg Tauss nur abmahnt und keine Klage wegen übler Nachrede etc. pp. initiiert rechne ich Tauss als deeskalierend an. Die Ruhrbarone entwickeln sich in den letzten Tage immer mehr zu einer MeinungsBILDungsmaschine, denn zu einem Weblog das dem selbst gemachten Anspruch gerecht wird: „Journalisten bloggen das Revier“.

Interessant, wie die Ruhrbarone – was sie in dieser Sache schon seit ein paar Tagen tun – anstelle einer „Sorry, wir haben Mist gebaut“-Meldung sich selbst immer tiefer in die Gosse schaufeln. In dem heutigen Artikel z.B. schreiben Sie:

Das mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob derDas mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob derEx-SPD-Ex-Pirat Tauss sagt, er habe Kinderpornographie  besessen, oder ob ein Gerichtzweifelsfrei feststellt, Tauss verfügte, so die taz,  über Bilder auf denen Analverkehr von Erwachsenen mit sechs bis achtjährigen Jungen zu sehen ist.

Das „TAZ-Zitat“ taucht heute das erste Mal bei den Ruhrbaronen auf. Es geht rein sachlich nur um den Unterschied „Gerichtsfest bewiesen“ – was ein Unterschied machen würde, wenn Tauss geleugnet hätte – oder geständiger Täter. Wer allerdings nicht Journalistisch arbeitet, sondern sein gegenüber beschmutzen will, der eskaliert indem er weiterhin versucht sein gegenüber zu diskreditieren. Der Tatbestand der Beleidigung grenzt sich von der freien Meinungsäuserung dadurch ab, dass die Beleidigung das Ziel hat sein Gegenüber zu verunglimpfen, zu verletzen. Inofern werte ich den obigen Absatz als Versuch der Verunglimpfung, aka Beleidigung. Durchsichtig, widerlich.

Wenn man argumentativ in der Ecke steht und die Argumente des Gegners zerpflücken „muss“ dann kommen auch solche Stilblüten dabei raus:

Weiter störte sich der Rechtsanwalt daran, dass Stefan Schröder geschrieben habe, Tauss habe die Freiheit des Netzes missbraucht, um sich seine Vergewaltigungsbilder zu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen benutzt. Wir sollten also nichtden Eindruck erwecken, Tauss habe das Internet benutzt.Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen.  „Netz“ schließt hier in dieser Bedeutung die moderne Kommunikation ein. Von Usenet bis zum Mobilfunknetz.

Schade, dass „das Netz“ von den Ruhrbaronen hier auf Kommunikationsnetze einschränkt. Binnenschiffer denken bei „Netz“ vielleicht auch an das Netz der Wasserstrassen, Fernfahrer an das Autobahnnetz und den Gag mit den Fischern erspare ich uns allen. „Das Netz“ ist für jeden Blogger zuerst das IP-basierende Netzwerk. Und auch die Ruhrbarone sollten das wissen. Naja, im Landgericht Hamburg kommt man mit dieser Argumentation vielleicht durch …

Und nun komme ich zum eigentlichen Punkt: Solche Aktionen „sich gegen im Netz veröffentlichte Themen“ enden meistens im Streisand-Effekt, dass heisst das sich der gewünschte Effekt ins Gegenteil da man etwas, dass man nicht im netz sehen möchte sich auf einmal ins Gegenteil kehrt: Das ganze Netz wird informiert.

Seit gestern kann sich eine neue Begrifflichkeit etablieren: Der Köhler-Effekt. Der Netz greift ein Thema auf und gibt dem Thema ein breites Medium, dass der sich Wehrende von der Kraft des Netzes profitiert und der Angegriffene – wie z.B. der Bundespräsident Köhler – stumpf dem Untergang geweiht ist.

Was in diesem Falle passieren wird? Die Zukunft wird es zeigen. Ich denke die Chancen für Tauss stehen gut. Das Internet darf kein rechtfreier Raum werden!