Schäuble ist das Recht auch in seinem neuen Ministeramt scheissegal

Wenn ich folgendes Zitat lese, dann frage ich mich warum dieser Politiker in Deutschland überhaupt ein Amt bekommt und ob es wir wirklich in einer Bananenrepublik leben:

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will auch bei anderen CDs mit illegalen Steuersünderdaten zugreifen, wenn die Umstände wie bei der jüngsten Schweizer CD sind. Das sagte Schäuble der F.A.Z. am Rande des G-7-Treffens im kanadischen Iqaluit. (FAZ)

Ach wäre ich doch nur von meinen Eltern nicht so sehr nach Recht und Ordnung erzogen worden und wäre ich doch nur Banker geworden. Was würde ich jetzt für ein Geld verdienen können.

Bundesregierung motiviert zur Kriminalität

Ich habe es schon in vorigen Postings thematisiert: Der Ankauf der „Steuer-CD“ wird weitere Angebote und Ankäufe nach sich ziehen. Nach der ersten Lichtenstein-CD und dem aktuellen Fall ist nun eine dritte Datensammlung öffentlich geworden:

In Baden-Württemberg ist ein neues Angebot mit Daten von potenziellen Steuersündern aufgetaucht. Es sei „sehr interessant“, sagte der Sprecher des Landesfinanzministeriums, Bertram Dornheim. Erste Kontakte habe es bereits Anfang 2009 gegeben

schreibt die FTD. Datendiebstahl wird damit salonfähig. Kriminell ist nur, womit weder Konzerne noch Regierung Profit machen. Wann tauchen die ersten CDs auf, mit denen GEZ-Nichtzahler denunziert werden – wer ist der Erste, der der Musikindustrie Beweise für Datenkopierer vorlegt und damit Geld verdient? Solange unterm Strich Geld für die „Guten“ erwirtschaftet wird scheint ja alles legal zu sein.

Wann werden wieder Blockwarte eingeführt? Informelle Mitarbeiter scheint es ja schon wieder zu geben.

Meldungen die ich gern lesen würde

„Bundesrepublik Deutschland gibt 2,5 Millionen Euro für wertlose Daten aus“.

DAS wäre meine Wunschmeldung, insbesondere, wenn ich in der Welt folgende Zeilen lesen muss:

Finanzminister Wolfgang Schäuble hat sich für den Kauf der Steuerdaten aus der Schweiz entschieden. „Im Prinzip ist die Entscheidung gefallen“, sagte der CDU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“. Er begründete seine Entscheidung mit dem Verweis auf die Affäre um Liechtensteiner Stiftungskonten vor zwei Jahren. Bislang habe kein Gericht in Zusammenhang mit den Liechtensteiner Konten ein Beweismittelverwertungsverbot ausgesprochen. (Hervorhebung von mir)

Denn das eine diesbezügliche Klärung unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2101/09 beim Bundesverfassungsgericht ansteht, sollte dem Finanzminister nicht verborgen geblieben sein.  (Siehe auch FTD):

Der Rechtsanwalt Martin Wulf von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm sagte dagegen, der Ankauf gestohlener Daten sei in jedem Fall strafbar. Der Bankangestellte, der Daten weiterreiche, verschaffe sich ein „fremdes Geschäftsgeheimnis“. Das sei ein Verstoß gegen Paragraf 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Verwertung dieses Geheimnisses sei ebenfalls strafbar.