Wenn ICH die Bahn beraten würde,

würde ich denen ja empfehlen pro Streckenabschnitt die Bearbeitungspauschale von €2,50 zu erheben und nicht nur jede Fahrt Fahrt mit €2,5 (Hin- und Rückfahrt = 2x€2,50=€5.- Wegelagerer) berechnen. Auch würde ich eine Toilettenbenutzungsgebühr von einem Euro einführen (ist ja keine wirkliche Transportleistung) und dann mit der Mitropa einen Deal abschliessen, dass alle Speisen und Getränke mit Abführmittel versetzt werden. Da kann man bestimmt auch noch ‚was rausholen. 

Der Mehdorn kann doch echt nicht mehr alle Latten am Zaun haben, mit solch hahnebüchenen Aktionen die Arbeitsplätze seiner Angestellten abzubauen, nur um damit den Wert des Unternehmens, damit den Aktionkurs und daraus resultierend sein beschissenes Vorstandsvorsitzenden-Gehalt zu erhöhen. Wann hören die Vorstände endlich auf den Verbraucher und die Arbeitnehmer nach Strich und Faden zu verarschen, nur um ihr eigenes, privates Portemonaie zu füllen? Sind 90.000 abgebaute Arbeitsplätze(Quelle) von Anfangs 320.000 (fast ein Drittel!) nicht genug?

via

Ich weine gleich

da schaut man sich mal ein wenig um und was entdeckt man: Einen Plattenspieler mit USB-Anschluss. Ja, liebe Zielgruppe, ihr habt richtig gelesen: USB!!!!

Dies ist mal wieder der Beweis dafür, dass Produkte ihren Markt finden. Ein Markt für Verbraucher, die sagen „Toll, kann ich gebrauchen“, aber sich keine Gedanken über den SINN dieses tollen Produktes machen.

Die guten alten Plattenspieler, haben – und die Musikfraktion unter euch wird da nicht widersprechen können – den massiven Vorteil eben ANALOG zu arbeiten, was zu deutlich besseren Klangergebnissen führt.

Make money fast….

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes