Samsung Galaxy S2 – Probleme bei der Softwareaktualisierung

Manchmal möchte man Programmierern so tief in den Arsch treten, dass die Stiefelspitze hängen bleibt. Heute sind die Profis bei Samsung dran, die für die Applikation Software-Aktualisierung des Galaxy S2 verantwortlich zeichnen.

Bevor man eine Softwareaktualisierung seines Galaxy S2 durchführen kann, muss man sich mittels Mailadresse (und Kennwort) authentifizieren (und vorher natürlich registrieren). In das entsprechende Funktion seines Telefons gelangt man automatisch, wenn man den Menüpunkt „Auf Aktualisierungen prüfen“ das erste mal aufruft.

Warum man sich für (kostenfreie!) Betriebssystem-Updates registrieren muss, entzieht sich gänzlich meiner Kenntnis, aber lassen wir den Mailadressensammlern von Samsung ihren Spass. Wie stets, wenn ich eine Mailadresse angeben muss, entschied ich mich eine dedizierte, nur hier genutzte Mailadresse zu generieren und anzugeben: Samsung@.

Als Folge wurde mir wiederholt eine Fehlermeldung präsentiert: „Ungültige ID“, oder aber „bereits vergeben“. Der Vorgang wurde stets abgebrochen.

Nach drei Tagen ist mir heute die Wurst geplatzt, ich suchte das weite Netz nach einer Lösung ab. Kann doch nicht sein, dass ich mich als Einziger zu blöd anstelle.

Die Lösung meines Problems war dann, mich – mittels PC und Webbrowser – für die Samsung-Apps direkt auf der Webseite der Samsung-Apps anzumelden. Dort erhielt ich dann – bei der Angabe meiner Mailadresse samsung@ – die  Fehlermeldung, dass Teile der Mailadresse vom System nicht akzeptiert werden.

Ich musste nur eine andere Mailadresse angeben, und schwuppdibupp konnte ich mich registrieren und kann nun auch mittels Mobiltelefon nach Updates suchen.

Mal ehrlich, kann man diese Fehlermeldung nicht auch auf dem Mobiltelefon anzeigen lassen. Ich bin ja nun wirklich nicht total verblödet, aber solche Probleme will ich nicht über Suchmaschinen lösen.

Wer mir jetzt noch sagen kann, wann das Update auf Kies07 rauskommt bekommt einen Lolly 🙂

Hat die #GEZ eine Technologie zum virtuellen Hausfriedensbruch?

Heute entnahm ich dem Briefkasten einen Brief, welcher mich irritierte. Stammte dieser doch von der GEZ und war nicht an mich, sondern an meine mit mir in „eheähnlichem Verhältnis“ lebende Prinzessin. Meine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten, vielleicht fühlt sich der Eine oder die Andere inspiriert es mir – bei ähnlichen Fällen – gleich zu tun.

Name Vorname
Anschrift

GEZ. Kunde.:0815/4711

Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

== Per Telekopie ==

Betr.: Ihr Schreiben vom 24.05.2011 an Frau Vorname Nachname, Adresse wie oben.

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

irritiert muss ich feststellen, dass Sie meiner Lebensgefährtin den Straftatbestand der Leistungserschleichung/Betrug unterstellen.

Sie schreiben in ihrem o.a. Schreiben – ich zitiere –

„wir haben bei der Überprüfung Ihres Gebührenkontos festgestellt, dass Sie Rundfunkgeräte
zum Empfang bereit halten, ohne die gesetzlich fälligen Gebühren zu entrichten“.

Ich stelle zu ihrer obigen Behauptung fest:

1) Es fand nie eine Überprüfung unseres Haushaltes statt. Sollten Sie – oder ihre Lohn-Schergen – allerdings Scanner haben, die von der Straße aus – durch das Mauerwerk hindurch – etwaige Rundfunkgeräte identifizieren, so möchte ich von Ihnen wissen wann und mittels welcher Technik dies geschah. Ich bitte Sie den Hersteller und das Modell der eingesetzten Technik zu nennen, damit ich prüfen kann wie weit Sie in meine Privatsphäre (§13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich) eingedrungen sind, um etwaige rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch einzuleiten.
2) Wahrscheinlich unterstellen Sie – unter Auslassung der Unschuldsvermutung – dass ein zweiter Name am Klingelschild auf ein Verhältnis der Untervermietung hinweist. Ich möchte hierzu anmerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr wahrscheinlich mehr Verheiratete mit unterschiedlichen Namen („neues“ Namensrecht) oder unverheiratete Lebensgemeinschaften legitim zwei Namen am Briefkasten führen, als dass etwaige Schwarzseher zu enttarnen sind.

Ich möchte Sie bitten – da wir die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Gebühren (Nummer siehe Briefkopf)  abführen – uns ab sofort in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich prüfen lassen müssen, in welcher Form Ihr Vorgehen justiziabel sein kann, um dann weitere Schritte gegen Ihr Vorgehen zu unternehmen.

Mit Grüßen

Name
Unterschrift

 

„Investmentguru“ argumentiert den Überwachungsfaschisten in die Hände #EHEC

Es gibt Meldungen, die liest man und weiss sofort „Irgendwas riecht hier faul“. So erging mir dies bei der Meldung in der MMnews:

Wurde der EHEC-Erreger gezielt an verschiedenen europäischen Umschlagplätzen für Obst und Gemüse platziert? BND und westliche Geheimdienste eingeschaltet.   EU will höchstwahrscheinlich „Alarmstufe 1“ beim Thema Lebensmittelsicherheit für alle EU-Staaten ausrufen.

Bekannt ist weiter, dass es einen Fäkalien-Dschihad gibt, bei dem Lebensmittel in europäischen Staaten von Muslimen vorsätzlich mit Fäkalien verunreinigt werden.

Der Fäkalien-Dschihad ist bekannt? Hmm, ja von dem habe ich schon mal gelesen und zwar hier:

Wir haben schon vor genau drei Jahren an dieser Stelle über den unappetitlichen Fäkalien-Dschihad berichtet. Auch die Geheimdienste warnen schon seit Jahren vor dem Fäkalien-Dschihad.

das stammt aus der Feder des für den Koppverlag schreibenden Udo Ulfkotte. Ein nicht ganz unbekannter Mensch, den ich als Quelle für seriöse Informationen nicht heranziehen würde.

Auch der Name des Verfassers des bei MMnews erschienenen Artikels ist eine nicht ganz unbekannte Person: Hans-Peter Holbach. Holbach ist der Herausgeber des „Vertraulichen Schweizer Brief“, über den und dessen Projekte man in der WOZ so einiges lesen kann:

Geboten werden den LeserInnen dafür monatlich vier blau bedruckte A4-Seiten voller «exzellenter Hintergrundinformationen» (Abonnentenwerbung) zum Weltgeschehen. So erfährt man zum Beispiel, dass ein bei der deutschen Botschaft angestellter «albanischer Staatsangehöriger» regelmässig gefälschte Ausweispapiere an eine «kriminelle kosovarische Organisation» (VSB vom 7.10.04) verkauft habe und so der illegalen Einwanderung in die Schweiz Vorschub geleistet habe. Woher diese Information stammt, bleibt unklar, ist sie doch das Ergebnis von «verdeckten Ermittlungen».

abgerundet durch eine Recherche hinter den (der Artikel ist von 2004) vorgeschobenen Strohmännern etc. pp.. Mittlerweile steht Holbach offen als Verantwortlicher im Impressum.

Ich warte nun nur darauf, dass die Springerstiefelpresse auf diese krude Verdrehung abfährt woraufhin unser Innenminister sofort die Gefahrenstufe ROT ausrufen lässt und wieder einmal die Grundrechte eingeschränkt und ausländische Mitbürger (wieso eigentlich nie die nördlichen, immer nur die südlichen) diskriminiert werden.