Wird die Polizeigewerkschaft nun vom Verfassungsschutz überwacht?

Der Aufbau von möglichen verfassungsfeindlichen Strukturen ist seit geraumer Zeit in Deutschland ein Grund vom Verfassungsschutz überwacht zu werden. Muss die Polizeigewerkschaft nun vom Verfassungsschutz überwacht werden?

Was ist passiert?

Die Polizeigewerkschaft will ein Demonstrationsverbot, wenn nicht genügend Einsatzkräfte bereitstehen. (TAZ)

So würde die Polizeiführung das letzte Wort behalten, ob eine Demonstration genehmigt werden kann oder nicht. Wenn die Polizeigewerkschaft mit dieser Schnapsidee durchkommt könnte sie beispielsweise jedwede Demonstration gegen Polizeigewalt auf dem kleinen Dienstweg verhindern.

Aber auch die Politik könnte Interesse daran haben, Polizeikräfte kurzfristig zu „verschieben“ um dann jede Art von Kritik mittels Demonstration/freier Meinungsäusserung zu verhindern. Aber es gibt Hoffnung, denn:

In der Politik gibt es dafür keine Mehrheit.

Auf was für Drogen man sein muss, um als Hüter von Recht und Ordnung die Gefährdung der Grundrechte durch die eigenen Vorschlage zu forcieren, erschliesst sich mir allerdings keineswegs.

Wie man Hartz-IV Empfänger verarschen kann

Es gibt Dinge, die mag man gar nicht glauben:

Die Konsequenz aus dem Gerichtsbeschluss: Wenn die Summe aller Geschenke höher als 50 Euro ist, wird der gesamte Betrag als Einkommen gewertet. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Mutter zurück, die sich gegen Rückforderungsbescheide des Landkreises Leipzig gewehrt hatte. (Welt)

Wenn ihr also einen Hartz-IV Empfänger kennt, den ihr so richtig eine auswischen wollt, dann schenkt ihm ein supercooles Sofa. Wartet bis er sein altes Sofa entsorgt hat und informiert dann die Arge über diese Schenkung. Wert des Sofas 500€ = 2 Monate kein Geld von der Arge.

Ich habe in meiner Hartz-IV Zeit einen Kredit abbezahlt (um keine Privatinsolvenz anmelden zu müssen). Ohne Spenden von Freunden und meiner Familie wäre ich stumpf verhungert.

Aber es gibt Hoffnung:

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließen die Richter Revision zum Bundessozialgericht zu. (Az.: L 2 AS 248/09).

Ich gönne dem Richter nichts schlechtes, aber ein Kind das unverschuldet in Hartz-IV reinrutscht. Dann möchte ich mal sehen ob dieser weise Richter seinem Kind Geld zusteckt – und ob sein Kind das bei der Arge auch angibt.