Posting für den blaugruenerschmetterling

Kennt ihr das? Spammer, die unter dem RADAR der automatischen SPAM-Löschung hindurchsegeln und euch Arbeitszeit kosten, weil ihr diese zu Kommentare in der Moderationsqueue wenigstens sichten wollt/solltet.

Diese Leute gehen einem auf die Nüsse – und zwar massiv. Und wenn ich irgendwann einmal ein wenig zuviel Freizeit habe, werde ich herausfinden welcher rundumlobotomierte Spammer bei mir unter der Mailadresse blaugruenerschmetterling@ seinen Mist ablädt um diverse Webseiten zu bewerben. Und dann, ja dann werde ich mich rächen. Auf meine mir mir angeborene, subtile Art und Weise werde ich mich rächen.

Lieber Blaugruenerschmetterling, gehe weg – gehe weit weg. Es ist deine letzte Chance in Würde abzutreten, veröffentlichen werde ich deinen Mist eh nicht. Glaube mir, ich kenne genügend Leute bei der Telekom um deine Anschrift auf dem kleinen Dienstweg zu erhalten. Auf dem ersten Blick sieht es so aus, als wenn die Telekom in Leipzig mir da einen Gefallen tun könnte.

Also hau ab Burschi – Spammer wie dich braucht kein Mensch.

Wie man Hartz-IV Empfänger verarschen kann

Es gibt Dinge, die mag man gar nicht glauben:

Die Konsequenz aus dem Gerichtsbeschluss: Wenn die Summe aller Geschenke höher als 50 Euro ist, wird der gesamte Betrag als Einkommen gewertet. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Mutter zurück, die sich gegen Rückforderungsbescheide des Landkreises Leipzig gewehrt hatte. (Welt)

Wenn ihr also einen Hartz-IV Empfänger kennt, den ihr so richtig eine auswischen wollt, dann schenkt ihm ein supercooles Sofa. Wartet bis er sein altes Sofa entsorgt hat und informiert dann die Arge über diese Schenkung. Wert des Sofas 500€ = 2 Monate kein Geld von der Arge.

Ich habe in meiner Hartz-IV Zeit einen Kredit abbezahlt (um keine Privatinsolvenz anmelden zu müssen). Ohne Spenden von Freunden und meiner Familie wäre ich stumpf verhungert.

Aber es gibt Hoffnung:

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließen die Richter Revision zum Bundessozialgericht zu. (Az.: L 2 AS 248/09).

Ich gönne dem Richter nichts schlechtes, aber ein Kind das unverschuldet in Hartz-IV reinrutscht. Dann möchte ich mal sehen ob dieser weise Richter seinem Kind Geld zusteckt – und ob sein Kind das bei der Arge auch angibt.