Sich den eigenen Anforderungen stellen

Deutsche Politiker machten schon vor Jahren auf ihre Engstirnigkeit, Dummheit und ihre Weltfremdheit aufmerksam, als die den Sprachtest für Einwanderer forderten. Ich bin ja heute noch der Meinung, dass Bayern dann SOFORT an Italien fallen müsste – was mit Oberfranken und Teilen der Pfalz geschehen soll, weiss ich auch noch nicht. Es gibt einfach zu viele Deutsche, die diese Hürde „Deutschtest“ nicht meistern. Wie können wir es von Einwanderern einfordern?

NUN allerdings wird es noch schöner:

Provokanter Vorschlag aus der Union: Politiker von CDU und CSU verlangen eine neue Einwanderungspolitik, bei der Ausländer sich einem Intelligenztest unterziehen müssen. Humane Gründe dürften nicht länger das einzige Kriterium für Zuwanderung sein.

schreibt der Spiegel und die Welt schreibt:

Zwei Politiker von CDU und CSU finden, dass Zuwanderungswillige künftig erst einmal ihre Intelligenz unter Beweis stellen sollten.

Ich weiss ja nicht, WIE besoffen diese beiden scheinbar rückstandsfrei von jeglicher Intelligenz verschonten Politiker waren, als sie diesen hahnebüchenen Unsinn ausheckten. Allerdings ist diese Forderung der Beweis, dass es anscheinend vor das passive Wahlrecht auch eine intellektuelle Hürde gehört. Wenn ich dann diesen Passus des Welt-Artikels lese

CSU-Europaexperte Markus Ferber nannte im Gespräche mit der „Bild“-Zeitung Kanada als Beispiel für ein solches Vorgehen. Das Land sei bereits viel weiter und verlange von Zuwandererkindern einen höheren IQ als bei einheimischen Kindern.

sehe ich allerdings auch wieder Hoffnung: Denn wenn Einwanderer intelligenter sein müssen, als der deutsche Durchschnittspolitiker hätten auch Einzeller eine berechtigte Hoffnung auf eine deutsche Staatsangehörigkeit. Offener kann man seine Dämlichkeit kaum zur Schau stellen.

CTRL-Verlust, Diebstahl und der Selbstschutz der FAZ

Ich thematisierte den Disput zwischen Michael Seemann und der FAZ bereits, nun liegt (via Carta) eine Stellungnahme der FAZ zu den Vorgängen vor:

Herr Seemann hat mehrfach Fotos in sein Blog CTRL-Verlust gestellt, deren Rechteinhaber ausdrücklich die kommerzielle Nutzung untersagten.

Er ist, wie alle Blogger der F.A.Z., noch einmal am 21.6.2010 in einer Mail darauf hingewiesen worden, unter keinen Umständen geschützte Fotos zu veröffentlichen. Verstöße gegen das Urheberrecht und Verletzungen von Creative-Commons-Lizenzen sind nicht hinnehmbar, schon gar nicht von einem Autor, der über digitale Themen schreibt.

In seinem jüngsten Blogbeitrag hatte Herr Seemann drei Fotos veröffentlicht, die unter Creative-Commons-Lizenz standen und nicht zur kommerziellen Nutzung freigegeben waren.

[…]

Daraufhin hat die Redaktion sein Blog vorübergehend gesperrt. Sie sah sich gezwungen, die Bildrechte an sämtlichen Fotos zu überprüfen und etwaige nachträgliche Veränderungen für den Fall zu verhindern, dass der Verlag der F.A.Z. mit Rechteansprüchen konfrontiert werden würde.

Sorry, lieber mspro, aber da die Darstellung der FAZ sich mit der deinen deckt, bist Du in meinen Augen nicht nur selbst schuld, sondern auch noch ein Jammerlappen, der Scheisse baut und dann seine Brüder, Freunde und deren Brüder und Freunde aktiviert um sich zu verteidigen.

GAFL

Wie naiv muss man sein, sich auf dieses dünne Brett zu begeben und wie blind sind die Claqueure die herbeispringen und sich auf die Seite desjenigen stellen der die rechte mit Füssen tritt für die sie selbst kämpfen. Wer die Creative Commons so mit den Füssen tritt, hat von der Szene der Digitalen keinen Schutz sondern ein Ausschlußverfahren wegen Diebstahl zu erwarten. Wer sich allerdings mit Dieben an geistigem Eigentum(Creative Commons!) solidarisiert stellt sich in meinen Augen selbst ins Abseits.

Google löscht Daten/Programme auf Android. Kann jemand Anzeige erstatten?

Der Heiseticker schreibt gerade:

Erstmals hat Google von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die in Android implementierte Sicherheitsfunktion „Remote Application Removal“ Apps auf Smartphones von Anwendern zu löschen. Konkret handelte es sich um zwei Anwendungen von Sicherheitsforschern von TippingPoint, die die Apps in Umlauf gebracht hatten, um zu zeigen, wie leicht sich eine bösartige Anwendung auf Tausenden von Android-Smartphones und per Jailbreak modifizierten iPhones bringen lässt.

und natürlich müsste der Schrei ähnlich laut werden wie vor ein paar Monaten als Amazon Ebooks vom Kindle löschte. Auch die Information, dass betroffene Benutzer von Google darüber informiert werden, sollte man von diesem Remote-Zugriff betroffen sein, macht es nicht besser.

Was Google dort macht ist ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. ALLE Daten (inkl. Software) auf meinen Devices „gehören“ mir – zumindest habe ich die Nutzungs und Besitzrechte. Wer an diesen Daten rumpfuscht, macht sich in Deutschland strafbar. Dieses Vorgehen ist in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt:

§ 303a  Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Wer stellt den Strafantrag – ich kann es nicht, bei mir wurde nicht gelöscht. Denn es macht – IMHO – keinen Unterschied, ob diese Daten(Programm) mir einen Schaden zufügen können oder nicht. Es sind – sofern sie sich auf meinen Geräten befinden – MEINE Daten und an denen hat keiner ohne meine Genehmigung herumzufummeln.