Der Unterschied zwischen „Inhaltlich“ und „Rechtsgrundlage“

Den Medien entnimmt man Überschriften:

  • EuGH nickt Vorratsdatenspeicherung ab (Spiegel)
  • EuGH hält Vorratsdatenspeicherung für rechtens (Zeit)

Diese Überschriften lesen sich so, als wenn nun die Varratsdatenspeicherung höchstrichterlich abgesegnet wäre. Dem ist aber keineswegs so!

Angenehm fällt da die Tagesschau mit „EuGH bestätigt Grundlage für Datenspeicherung“ (Hervorhebung von mir) auf. Denn es macht einen Unterschied, ob der Inhalt eines Vorganges oder die Grundlage geprüft wird. In diesem Fall wurde ausschliesslich die Grundlage gerüft und als gegeben angesehen. Denn:

“Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.”

Quelle vie Netzpolitik.org wo Markus sehr richtig feststellt:

Damit ist jetzt der Weg für das Bundesverfassungsgericht frei, über eine “eventuelle Verletzung” der Grundrechte zu verhandeln.

NUN also kann man sich inhaltlich um den Vorgang kümmern und die Zeichen stehen ja gut.

Wahrnehmungsprobleme von Politikern

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Speicherungspflichten von Daten keinen unzulässigen Einschüchterungseffekt erzeugen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (16/11139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10952) mit. Ein solcher Einschüchterungseffekt sei auch früher nicht wahrgenommen worden, obwohl bereits vor der Einführung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert worden sind, für die gesetzliche Zugriffmöglichkeiten der Behörden bestanden.

Quelle: Deutscher Bundestag

Ja liebe Politiker, „früher“ war aber auch eine richterliche Anordnung vonnöten und früher wurde nicht über 1000x mal pro Monat auf diese Daten zugegriffen. Es haben sich eben „gesetzliche Zugriffmöglichkeiten“ geändert, aber das nehmt ihr ja eher nicht wahr, auch wenn ihr es unterschrieben habt.

Vorratsdatenspeicherung wird selten genutzt?

SO wurde es uns verkauft. Die Wahrheit sieht aber ganz anders aus:

In 2186 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni dieses Jahres den Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervor. Dabei nutzten die Ermittler in 934 dieser Verfahren die Vorratsdaten, die Telekommunikationsfirmen und Internetbetreiber seit Januar dieses Jahres sechs Monate lang speichern müssen. Bei weiteren 577 Verfahren sei keine Angabe möglich, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten zurückgegriffen haben, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit.

Schreibt die Berliner Zeitung. Dank an Rince, der mich auf diese „Kleinigkeit“ aufmerksam machte.

2186 in den Monaten Mai bis Juni! Das sind ca. 1100 Zugriffe im Monat = 13.000 Zugriffe auf die Verbindungsdaten im Jahr. Wir werden von vorn bis hinten Verarscht und unsere persönliche Freieheit geht den Bach runter. Gibt es denn so viele Terroristen und schwere Straftäter, dass man 1100x im Monat aktiv werden muss? Gibt es noch unbescholtene Bürger in diesem Land?

Und man darf nicht vergessen, dass in JEDEM „Einzellfall“ die Verdindungen von mehreren Teilnehmern betroffen waren,