Bürgerkriegsschauplatz Hamburg?

Ein Pressemitteilung der Polizei Hamburg könnte dazu führen, dass man in diskrete Panik ausbricht:

Hamburg (ots) – Zeit: 30.04.2011, 19:00 Uhr bis 01.05.2011, 05:00 Uhr sowie Zeit: 01.05.2011, 19:00 Uhr bis 02.05.2011, 05:00 Uhr

In den zurückliegenden Jahren ist es jeweils in der Walpurgisnacht und nach den Demonstrationen am 1. Mai zu Ausschreitungen im Schanzenviertel und den umliegenden Straßenzügen gekommen.

Im Zuge dieser Ausschreitungen wurden Straftaten wie Beleidigung, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vergehen nach dem Waffengesetz, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und schwerer Landfriedensbruch begangen.

Vor diesem Hintergrund hat die Polizei Hamburg für den oben genannten Zeitraum ein Gefahrengebiet eingerichtet.

Das Gefahrengebiet hat folgende örtliche Begrenzungen:

Nördliche Begrenzung:
Fruchtallee, Schäferkampsallee, Schröderstiftstraße einschließlich U-Bahnhof Christuskirche

Östliche Begrenzung:
Karolinenstraße, Glacischaussee

Südliche Begrenzung:
Millerntorplatz, Simon-von-Utrecht-Straße einschließlich U-Bahnhof St. Pauli

Westliche Begrenzung:
Holstenstraße, Stresemannstraße, Alsenstraße, Doormannsweg

Das Gefahrengebiet gilt einschließlich der aufgeführten Straßenzüge.

In dem Gefahrengebiet können Polizeibeamte lageabhängig Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen, Platzverweise erteilen, Aufenthaltsverbote aussprechen und Personen in Gewahrsam nehmen.

Damit sich der geneigte Bürger ein Bild machen kann, ist auch eine Grafik der Pressemitteilung angehängt:

Ich weiss jetzt nicht aus dem Kopf wie viele Tausend Hamburger Bürger in diesem „Notstandgebiet“ wohnen. Den Nichthamburgern möchte ich aber mitteilen, dass in Hamburg die U-Bahnstationen nicht im (atypischen) 100-Meter Abstand angelegt sind. Insofern ist die Distanz zwischen 4 U-Bahnstationen ansatzweise ein Indiz, wie massiv die „Sicherheitszone“ angelegt ist, die – in unserem mit absoluter Mehrheit! – regierten SPD-Stadtstaat von der Politik getragen wird. Bemerkenswert ist, dass die grossen Durchfahrtstrassen, die das Gebiet eingrenzen, explizit zu der Schutzzone gehören. D.h. auch nur vorbei fahrende Fahrzeuge dürfen kontrolliert und die Insassen bedrängt werden.

Ich habt ein Problem mit dem CDU-Mappus? Der SPD-Scholz ist keinen Deut besser!

Regierung verschärft Verängstigungsgesetz

Nach der Innenministerkonferenz hat nun auch die Bundesregierung am Mittwoch einen anderen Weg gewählt: Verschärft werden nicht die Strafen für Körperverletzung, sondern für „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gem. § 113 Strafgesetzbuch (StGB), dessen Höchststrafe von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden soll.

schreibt die Frankfurter Rundschau und ich sehe meinen Verdacht der Systematik bestätigt. Wer einen Menschen angreift, also z.B. eine Körperverletzung begeht, der gehört bestraft. Da muss man sich gar nicht drüber unterhalten. Den Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ allerdings einer Strafverschärfung zu unterwerfen ist eine hahnebüchene Unverschämtheit.

Das Delikt „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ wird auf Demonstrationen noch öfter gegen Demonstranten angewandt, als die berüchtigte Gefangenenbefreiung. Ein Schubser, eine falsche Bewegung und schon ist der Demonstrant „ertappt“ Widerstand geleistet zu haben.

Die Motivation erscheint mir nur zu klar: Jeder Mensch der sich der Polizei gegenüber sieht soll ehrfürchtig zurückweichen. Jedweder Kontakt (am besten nicht mal anschauen) mit Polizisten soll vermieden werden. Gewalttätige Polizeibeamte müssen vor dem Volk geschützt werden, schliesslich schützt die Polizei die korrupten Politiker, welche die Wirtschaftslenker schützen und hofieren. Reiner Selbstschutz. Ihr versteht.