Gerechtigkeit – no we can’t

Wenn ich jemanden ermorde, und ich dann aufgrund von Beweisen – die ein Dritter der Allgemeinheit zur Verfügung stellt – angeklagt werden könnte, gegen wen wird dann Anklage erhoben? Genau: Gegen denjenigen der die Beweise zur Verfügung stellt. Zumindest wenn ich US-Soldat bin und im Dienst jegliches Kriegsrecht ignoriere:

Das US-Militär hat Anklage gegen einen Soldaten im Zusammenhang mit einem im Internet veröffentlichten Video eines tödlichen Hubschrauberangriffs im Irak erhoben. Dem 22-Jährigen werde unter anderem vorgeworfen, vertrauliche Informationen zugänglich gemacht zu haben, teilte die amerikanische Armee am Dienstag mit. Die Anklage wurde gemäß Militärrecht erhoben und könnte damit zu einem Verfahren vor dem Kriegsgericht führen.

schreibt die FAZ. Aber so sind die diese amerikanischen Imperialisten: Sie drängen der Welt „Recht“ auf und nur sie selbst dürfen es brechen.

Ich will nichts gegen die Nürnberger Prozesse sagen. Sie waren richtig und gut. Aber wie kann ein Land, welches der Menschheit eben diese Art von Gerichtsbarkeit gab, sich selbst so weit ausserhalb des Rechts aufhalten? Wie kann es sein, dass die USA es nicht zulassen, dass ihre Soldaten sich vor internationalen Gerichten verantworten? Wieso dürfen US-Soldaten Kriegsverbrechen begehen, für die dieselbe USA Menschen in dem Lager Guantanamo Bay ohne Verurteilung, ohne Verteidigung festhält.

Barack Obama, wo bleibt ihr Veto als oberster Befehlshaber der US-Streitkräfte?

Es gibt noch Menschen unter den Politikern – Respekt für #Tauss

Heute – praktisch gerade eben – gab Jörg Tauss seinen Austritt aus der Piratenpartei bekannt:

Dennoch muss ich mir natürlich die politische Frage stellen, ob infolge der zu erwartenden Fortsetzung der medialen Hetzkampagne nach dem Urteil des LG mein Verbleib in der Partei die Piraten eher stärkt oder eher schwächt. Gerade die einhellig “tauss-feindliche” und obrigkeitsstaatlich orientierte Presselandschaft in Baden-Württemberg stärkt meine Vermutung, dass im anstehenden Landtagswahlkampf 2011 (aber auch bei den anderen Landtagswahlkämpfen) meine Mitgliedschaft in der Partei eher kontraproduktiv wäre. Wir müssen an den Infoständen über unsere Inhalte diskutieren können und dürfen nicht durch eine “Tauss-Debatte” gelähmt werden.

Aus diesem Grunde erkläre ich meinen Austritt aus der Partei.

Damit aber kein Missverständnis entsteht: Dieser Austritt erfolgt, um die Piraten und unsere Sache zu stärken.

schreibt Tauss in seinem Blog. Aus mehreren Gründen habe ich Respekt vor dieser Entscheidung. Erstens hält sich Tauss an eine gemachte Absprache – die sicherlich nicht vertraglich fixiert ist. Aber er steht – wie ein Ehrenmann – zu seinem Wort. Allein dieses Verhalten ist ein Schlag in das Gesicht seiner Kritiker. Zum anderen stellt Tauss seine Interessen hinter die der Piratenpartei. Auch dies ist heute nicht mehr das, was man von Politikern kennt. Diese müssen entweder mittels Ausschlussverfahren rausgekegelt werden,  behalten Ihre Amt als Ministerpräsident trotz Verurteilung, werden trotz Verurteilung Ehrenvorsitzender der Partei oder – als letzte Möglichkeit – verlassen die Politik um einen hoch dotierten Posten in der Wirtschaft anzunehmen. All dies scheint bei Tauss nicht der Fall zu sein. Er tut einfach nur das, was er versprach und was in dieser Situation das Richtige ist.

Achja, ich höre schon die böswilligen Unkenrufe (und ich kann auch schon sagen, welche Medien dies schreiben werden): „Tauss verlässt die Piraten nur, weil die Piraten ja bei der letzten Wahl weniger Stimmen bekommen haben“. Aber mal ehrlich: Wie viele Jahre würden die Piraten auch bei gutem Gelingen brauchen, um hochdotierte Sitze auf Landesebene zu bekommen? Liebe TAZ (uups, nun habe ich es gesagt), dieses Argument sticht nicht.

Jörg, alles Gute – man sieht sich und liest voneinander!

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog