Studien hinterfragen

Laut einer Studie von TNS Infratest sollen 16% aller Deutschen das Internet von ihrem Mobiltelefon (vulgo Handy) aus nutzen. Die Studie spricht von 10,4 Millionen Personen ab 14 Jahren. Soll ich diese Zahl glauben, das Ergebniss dieser Studie unüberlegt übernehmen und als „Wahrheit“ anerkennen?

Aussagen wie:

Neun Prozent der Deutschen ab 14 Jahren haben mit dem Handy bereits eine Website im Internet besucht.

lassen auf die Fragestellung der Studie – die sich selbst als repressentativ bezeichnet – schliessen: Durch geschickte Fragestellung erhält der Fragesteller jederzeit das Wunschergebniss. Nutzer die „bereits ein Webseite besucht haben“ sind aber im Zweifelsfall auch User, die es einmal versucht haben und danach das Interesse massiv verloren haben. Dennoch tauchen sie – siehe oben – in dieser Studie auf.

Da TNS Infratest

„Auftraggeber aus Automobil und Verkehr, Pharmamarkt, IT/(Tele-) Kommunikation und Neue Medien

(Hervorhebung von mir) bedient, liegt der Verdacht nahe, dass hier ein Markt aufbereitet werden soll, nach der Methode: „Alle machen es, warum nicht auch Du?“

Wir wollen nur dein Bestes: Dein Geld

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes

Wenn dass bloss kein deutscher Wissenschaftler liest,

dass in Kenia mittlerweile Steine gegessen werden! Glaubt ihr nicht? Schaut selbst bei der „Welt„.

Da streitet man sich in Deutschland über den Brotpreis, der in der Chemnitzer Studie angegeben wurde, dabei liegt die Lösung des Ernährungsproblems auf der Hand: Hartz-IV Empfänger ab in den Steinbruch! Da können die etwas Vernünftiges machen, ihren Körper stählen und ihr Essen können die gleich selbst aufsammeln. Ein paar „Kiesel“ sind da immer über. Man kann die die Arbeitslosen sogar gesundheitsfördernd einsetzen: Kalkbergwerk, Kohlebergwerk, Eisenminen. Immer schön reihum, sonst gibt es Mangelerscheinungen. „Dreifelderwirtschaft“ nenn das der Landwirt.