Wird die SPD zu Recht zum Buhmann

Das netzfeuilleton geht dieser Frage nach und schreibt:

Die SPD verlor heute sicher einige Wähler, hätte mit einer Ablehnung des Gesetzes aber vielleicht noch viele mehr verloren.

Mit dieser Aussage hat der Autor sicher Recht, aber er stellt die Frage nicht konsequent zuende: Was ist die Aufgabe einer Partei? Ist der Sinn einer Partei möglichst viele Wähler zu bekommen, oder ist die eigentliche Aufgabe der Parteien zum Wohle aller Bürger zu handeln? Selbst der Bürger, der sich im Bereich Kernernergie oder Wirtschaftsrecht nicht bewandert ist, sollte sich darauf verlassen, dass die Parteien im Kern der Sache gut und weise handeln. Dabei immer das Recht ALLER im Auge haben.

Mir ist eine Partei lieber, die unpopuläre aber RICHTIGE Entscheidungen trifft, als eine Partei, deren Entscheidungsgrundlage das von der Springerpresse aufgebaute Meinungsbild ist.

Ich frage mich, was echte Politiker vom Schlage eines Helmut Schmidt gestern Abend dachten. Politiker die ihrem Sach- und nicht dem Medieninstinkt folgten.

Über Unangreifbarkeit von Zentren der Macht – am Beispiel der SPD

Gern stellt sich die SPD als die mässigende Partei der Mitte – fast schon eine Mittmachpartei, wie Westerwelle seine FTP gern darstellt. Dem ist aber keineswegs so.

Doe SPD funktioniert wie ein Unternehmen. Es gibt eine Führung/Spitze und es gibt viele untergeordnete Personen. Nun könnte man auf die Idee kommen, dass eine Partei, die den Begriff  „demokratisch“im Namen führt, die Meinungen und Tendenzen der untergeordneten Personen ernst nimmt und diese Meinungen in ihre Überlegungen mit integriert. Dem ist aber nicht zwingend so, wie die diversen Tendenzen aus unterschiedlichen Ebenen der Partei SPD aufzeigen. Sie alle wenden sich gegen das Internetzensurgesetz und sie alle werden vom Parteivorstand ignoriert.

Es ist der Parteiführung egal, ob einzelne Mitglieder auf dem Parteitag einen Antrag zur Abstimmung geben wollen: Dieser Antrag wird abgeschmettert. Eine Erklärung des parteiinternen Online-Beirats wird ebenso ignoriert. Auch der Fraktionsvorsitzender und Landesvorsitzender der hessischen SPD Thorsten Schäfer-Gümbel wird mit seinem Brief an Franz Müntefering und Dr. Peter Struck nichts erreichen können. Genauso wenig, wie die 134014 Mitzeichner der Petition gegen eben dieses zu beschliessende Gesetz.

Die da oben machen ja doch was sie wollen. Im Gegensatz zu einem Unternehmen, bei dem sich der „da unten“ (vulgo Arbeitnehmer) in einer wirtschaftliche Abhängigkeit befindet, kann aber jedes Parteimitglied ohne Leid aus der Partei austreten. Zumal es doch aufstrebende Parteien gibt, die sehr wohl fähige Leute gebrauchen können.

EINES darf man aber niemals vergessen: Es kann auch sein, dass hier einzelne Politiker versuchen – mit ausweglosen Versuchen – der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass bei der SPD noch Menschen mit Gewissen sitzen.

Wir werden sehen, wie es mit der SPD (AG basierend auf Lobbyblala) weiter geht.

BTW: Gewerkschaften haben eine krasse Ähnlichkeit mit der SPD, was die Machtstrukturen angeht…

Warum die Zensurkontrolle bei dem Bundesdatenschützer aufgehängt werden soll

Der Gedanke kreiste schon eine kleine Weile durch meinen Kopf, nun muss er raus.

Die Zensurbefürworter (namentlich die Parteien CDU/CSU und SPD) in diesem Lande wehren sich strikt dagegen, dass eine wirksame Kontrolle der Sperrlisten des BKA eingerichtet wird. Eine wirksame Kontrolle würde beeinhalten, dass ein Richter jede zu sperrende Webseite/URL/IP-Adresse als sperrwürdig beurteilt. Dieses Verfahren scheint – nach dem gültigen Regeln der Gewaltenteilung – den Zensierern aber zu gefährlich, denn Richter sind in Deutschland (seit 1945) neutral und eben nicht der Staatsmacht untergeordnet. Sie können weder (offiziell… ) beeinflusst, noch „so einfach“ des Amtes enthoben werden.

Anders hingegen sieht dies bei den derzeit in die Zensurbestrebungen involvierten Institutionen aus:

  • Das BKA ist eine durch Verfügungen steuerbare Institution, welche direkt dem Einfluss des Parlamentes und auch des Innenministers unterliegt. Alle Verfügungen, die nicht direkt gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstossen sind direkt umzusetzen. Eine Beurteilung des Inhaltes einer Verfügung steht dem BKA (und anderen polizeilichen Instanzen) nicht zu. Sie sind reine „Befehlsausführer“.
  • Der Bundesdatenschutzbeauftrage ist Inhaber eines Amtes. Die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes verrät: „Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern.“  und „Ist der Bundesbeauftragte vorübergehend an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann der Bundesminister des Innern einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Der Bundesbeauftragte soll dazu gehört werden.“ Ausserdem hat der Bundesdatenschutzbeauftragte – laut Gesetzestext – mit angesprochenen Bereich so überhaupt nichts zu tun.

Erschwert wird diese Betrachtung, dass KEINER der beiden obigen Stellen – per Amt – eine gewichtende Bewertung zuzumuten ist. Ein Richter wird – typischerweise – immer auch den Aspekt der Verhältnismässigkeit in ein Urteil einfliessen lassen und ein übertriebenes Handeln zu unterbinden wissen. All dies wird – unterhalb des die Zensur ermöglichenden Gesetzes – sehr gern übersehen.

Auch gehört die kontrollierende Instanz VOR die Aufnahme derzu sperrenden Seiten/Adressen in den Verfahrensablauf geschaltet. Ein Gremium, dass z.B. alle 8 Wochen tagt und dann feststellt, dass eine Menge „x“ an Adressen nicht in diese Sperrverfügung gehören, KANN bedeuten, dass 8 Wochen lang das BKA definiert, wer z.B. online über politische Vorgänge in Deutschland berichten darf.