ByeBye Twitter und danke für den Fisch

Seit einiger Zeit nutze ich nun Twitter und Google+ parallel und muss sagen, dass mich Twitter überhaupt nicht mehr überzeugt. Nun wird man vielleicht fragen, warum dem so ist – also will ich meine persönlichen Gründe mitteilen.

  • Die 140 Zeichen Restriktion ist sicher sinnvoll, um knappe Resourcen sinnvoll auszunutzen. So manche Argumentation (die meisten) passt aber schlicht nicht in 140 Zeichen. So bleibt die Kommunikation auf eine Perfektion des AKüFi (Abkürzungsfimmel) beschränkt. Inhalte und Sprache bleiben auf der Strecke
  • Eine richtige Diskussion – mit Rede und Gegenrede mehrerer Personen – ist bei Twitter eher nicht möglich, wird jetzt schon recht gut bei Google+ integriert
  • Das Nutzlast<->Rauschen Verhältnis ist für mich bei Google+ (noch?) deutlich günstiger.

Diese Punkte haben mich bewogen, mich auf Google+ zu konzentrieren. Da ich kommunikationsmässig nicht auf zu vielen Hochzeiten tanzen kann(man will auch ein Leben „draussen“ haben) habe ich mich heute entschlossen mich von Twitter zu trennen. Ich werde natürlich auch aufhören meine Blogartikel bei Twitter zu melden: Es hätte etwas von Spamming, und das ist nicht so mein Ding 🙂

Bloggen werde ich natürlich weiterhin. HIER bleibt alles beim Alten, auch wenn die Frequenz meiner Artikel hier deutlich abgenommen hat. Aber dies beschrieb ich ja bereits an anderer Stelle.

[Nachtrag 13.01.2012]Da Cem eine Auswertung über ein eventuell geändertes Nutzerverhalten macht, möchte ich ihm diesen Beitrag nicht vorenthalten. Meine Einschätzung was meinen persönlichen Nutzen sowie Diskussionskultur und Nutzlast/Rauschen angeht, sind konstant geblieben. Hier ins Blog kommen nur noch eigene Beiträge mit einer sehr hohen eigenen Wertschöpfung. Alles andere, wie Kommentare zu aktuellen Meldungen etc. verwurste ich bei Google+

Rechnen wie die CDU. Oder: Parteiinterner Wahlbetrug

War es nicht die CDU, die gerade gestern erklärte, dass Eltern deren Kinder durch mangelnde schulische auffallen durch Restriktionen „gefügig gemacht“ werden sollen?

Und heute entlarvt Fefe die Rechenkünstler der CDU.

Wenn 952 Abstimmberechtigte an einer Wahl teilnehmen und 842 gültige Stimmen mit JA abgegeben werden, wieviele Stimmen hat dann der sprechende Hosenanzug bekommen?

Mal nachrechnen:

  1. 100/952=0,10504201680 (Wert einer jeden Stimme)
  2. 842 JA * 0,10504201680 Wert  = 88,4453%  Zustimmung

Wieso also lässt sich der Ost-Import mit 90,4% der Stimmen feiern?

Das wird klar, wenn man die 18 Stimmen Enthaltung(!) mitzählt. Denn

  • (860 JA+18 ENTHALTUNG) * 0,10504201680 Wert  = 90,336%  Zustimmung

Warum dieser parteiinterne Wahlbetrug (Ein Schelm wer hier an Bush vs. Gore denken muss….) stattfinden musste ist auch schnell geklärt: Schon vorher hiess es, dass es ein Schlag ins Gesicht sein würde, wenn Merkel weniger als 90% der Stimmen erhalten sollte.

Da Frau Merkel aber das Erbe eines Helmut Kohl angetreten hat, muss da natürlich gelogen und betrogen werden, damit bloß kein Zweifel aufkommt.

Und Mitglieder dieser Partei wollen Sanktionen für Eltern einführen deren Kinder in der Schule mangelnde Leistungen bringen? Na, da dürfte wohl mal die gesamte Führungsleiste der CDU mit gutem Beispiel zurücktreten.

Wehe Du bist schuldlos

In unserem Staat darf man alles tun: Steuern hinterziehen, Rechtes Gedankengut verbreiten, Mitarbeiter überwachen oder als Polizist harmlose Demonstranten verprügeln. All das wird keine Restriktionen nach sich ziehen.

Aber WEHE Du bist schuldlos, dann bist Du dran!

Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung – und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.

schreibt der Spiegel in einer Story, die man eher als verkehrte Welt Geschichte aus dem Hirn eines drogenverseuchten Schriftstellers erwarten würde, denn als Realsatire aus der Bananenrepublik Deutschland.

Kurz:

Denn in dem Brief stand: Weil der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass die von der Bundesanwaltschaft beantragte Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war, sei der Antrag auf Entschädigung abgelehnt. „Eine Entschädigungspflicht“ bestehe nur „für Schäden, die durch rechtmäßig vollzogene vorläufige Strafverfolgungsmaßnamen entstanden sind“.

Der Staat kommt also nur für Kosten auf, wenn er alles richtig gemacht hat. Sollte der Polizei- und Überwachungsstaat komplett durchdrehen, so darf er dieses straflos tun?

OK, wollen wir mal nicht so sein. Deckt sich ja mit unser aller Erfahrung, dass die Verfahren gegen Prügelpolizisten auch eingestellt werden. Der Staat darf das. Aber WEHE Du spukst ein Kaugummi auf den Fußweg – dann gibt es auf die Fresse!