Das BKA kotzt mich an: Üble Nachrede in Richtung Hoster und RZs

Nach dem Lesen des folgenden Heise-Artikels muss ich erstmal meine Tastatur reinigen:

Das vom BKA angewendete Verfahren zum Löschen von Kinderpornos umfasst derzeit in der Regel noch verschiedene Stufen. Die Polizeibehörde kontaktiert nach Hinweisen der deutschen Internet-Beschwerdestelle zunächst meist kooperierende Strafverfolgungsstellen in den ausgemachten Ländern oder das zentrale Netzwerk Interpol. Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das BKA auf dem kleinen Dienstweg auch betroffene Provider direkt über die brisanten Funde informieren. Den Wiesbadener Ermittlern ist dies aber oft zu heikel. Deutsche Zugangsanbieter würden sich ihrer Ansicht nach auch nicht glücklich zeigen, wenn das FBI plötzlich bei ihnen interveniere.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag beurkundet dem BKA ausserdem eine ausgesprochene Lernunwilligkeit, das heisst es wird weiter (absichtlich, vielleicht sogar auf Anweisung?) geschlampt. :

„Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Zahlen im zweiten Halbjahr besser sein werden“, meint etwa der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU).

Ich habe selten eine deutsche Behörde – die von meinen Steuergeldern bezahlt wird – so bei so unverhohlenen Lügen erwischt. Ich arbeite in einem RZ und habe Kontakt zu SEHR vielen Menschen die in Rechenzentren arbeiten, in denen die Gefahr besteht, dass auf einem der Server illegale Inhalte gehostet werden.

Ich kenne aber KEINEN Menschen, der ein Problem damit hätte, wenn das FBI oder auch nur ein ausländischer Privatmensch anruft und bittet den Zugang zu gehostetem, kinderpornografischem Material zu unterbinden. Das würde – inklusive Prüfung – vielleicht 30 Minuten dauern, dann wäre der Server vom Netz und die Beweissicherung wäre möglich.

Ich werde richtig sauer, wenn ich diese verdammten Lügengeschichten höre, aus denen man indirekt  ableiten kann, dass deutsche Provider kinderpornografisches Material nur aus dem Zugriff nehmen, wenn das BKA anklingelt. Und diese ganzen dummen Argumente nur, weil BKA und Innenministerium feuchte Träume von einem Überwachungsstaat haben.

Kann man hier nicht den Tatbestand der Beleidigung oder wenigstens üble Nachrede geltend machen? Liest ein Anwalt mit?

Use the force Luke!

möchte man schreien, bloss dass man nicht Luke meint, sondern Politiker und nicht die Macht, sondern das Internet. Denn WÜRDEN unsere Politiker das Internet nutzen, würden sie etwas mehr Sachverstand besitzen.

Die Justizminister der Länder wollen letzte von ihnen ausgemachte Lücken bei der Strafbarkeit kinder- und jugendpornographischer Schriften und Bilder schließen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Dresden haben die Regierungsvertreter so am gestrigen Donnerstag einen Beschluss (PDF-Datei) gefasst, wonach der vorsätzliche Aufruf entsprechenden Materials über das Internet deutlicher kriminalisiert werden soll.

schreibt Heise und ich mich echt lachen, wenn ich diese Zeilen lese, denn es zeigt dass sie nicht begriffen haben, wie die Technologie funktioniert, über die sie sprechen. Auch über etwaige Abläufe und Zusammenhänge bei der Strafverfolgung in dem Medium Internet sind die Politiker bemerkenswert uninformiert.

Warum ein Zugriff auf eine Webseite niemals strafbar sein darf, habe ich bereits an dieser Stelle ausführlich belegt. Nur leider kann man meine Webseiten nicht ausdrucken um sie dem Herrn Minister in sein Posteingangskörbchen zu legen. Ausserdem steht zu befürchten, dass Ermittlungsbehörden Webserver mit strafbarem Material bewusst weiterhin am Netz lassen, um so Zugriffsprotokolle zu erstellen und damit eine Strafverfolgung erst zu ermöglichen. Dies würde aber bedeuten, dass das BKA sich zumindest moralisch in die Mitschuld begibt, denn der Täter könnte die strafbare Handlung (den Zugriff auf die Webseite) gar nicht vollenden, wenn das BKA den Server abgeschaltet hätte.