Erst in Mumbai dann auch in Deutschland?

Durch das Lawblog wurde ich auf das „Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse“ und hier im speziellen auf den folgenden Abschnitt aufmerksam:

§ 6 Hilfe in Katastrophenfällen

(1) 1Wenn im Konsularbezirk Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse, die der Bevölkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen, eintreten oder einzutreten drohen, sollen die Konsularbeamten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Geschädigten oder den Bedrohten, soweit sie Deutsche sind, Hilfe und Schutz zu gewähren. Dies gilt auch für Abkömmlinge von Deutschen und für nichtdeutsche Familienangehörige von Deutschen, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben.

Gibt es in Deutschland eigentlich auch deutsche Konsulate? Dann könnte man sich vielleicht in die Krisenvorsorgeliste eintragen und sich somit vor den Folgen der Avancen unseres Innenministers in Sicherheit bringen.

Ist ja nur eine Idee….

Früher Eilverfahren, heute Eildurchsuchung

Manchmal frage ich mich, warum ich das Lawblog in meinem Feedreader habe. Ist es wegen etwaiger Anregung des Magen-Darm-Traktes? Kotze ich zu wenig?Nene, nicht weil Udo so ein übler Mensch ist, oder so hirnrissiges zeugs schreibt. Er dokumentiert ja nur…

Was er da wieder „aus dem Ärmel schüttelt“ ist der Klopfer:

Um 0.15 Uhr rief die Polizei beim Bereitschaftsstaatsanwalt an. Sie unterrichtete ihn über eine Festnahme und wollte die Erlaubnis, die Wohnung des Beschuldigten zu durchsuchen. Der Staatsanwalt rief bei der diensthabenden Eilrichterin an. Aber ihr Handy “war ausgeschaltet”, so hielt es der Staatsanwalt schriftlich fest. Er ordnete die Durchsuchung selbst an, wgen “Gefahr im Verzuge”.

Da war wohl jemand deutlich vorschnell. Die Frage drängt sich auf, ob überhaupt der versuch unternommen mit der Richterin Kontakt aufzunehmen. Man darf dabei nicht vergessen, dass es natürlich im Interesse des Staatsanwaltes ist, soviel wie möglich über den Verdächtigen in Erfahrung zu bringen. Verdächtig -> Hausdurchsuchung. Ohne regulierendes Element. TOLLE Wurst!

Deutschland auf dem Weg zur Monarchie?

So langsam kommt mir der Meister der Paranoia Dr. Wolfgang Schäuble vor, als würde er die Nachfolge Ludwig des XIV antreten wollen.

Im Spiegel zetert er mal wieder:

Und in der Sachsen-SPD sei eine „Handvoll Jusos“ gegen das BKA-Gesetz. „Gegen die können sich der Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, der Parteivorsitzende Franz Müntefering und der Fraktionsvorsitzende Peter Struck nicht durchsetzen“, kritisierte Schäuble.

Ja, sowas passt nicht in das Weltbild eines Herrn Schäuble, dass es in der Demokratie nicht nur auf „Die da Oben“ ankommt, sondern dass ALLE Beteiligten ein Recht auf Meinungsfindung und bildung haben und diese meinungs tatsächlich aus aktiv in die politischen Entscheidungen einfliessen lassen können.

Udo Vetter nimmt kommentiert das Thema lapidar im Lawblog (und in meinen Augen wunderschön treffend) mit „Der kleine Wolfgang wartet weinend am Empfang und kann dort abgeholt werden“ als kurzen knappen Linktext. In dem verlinkten Artikel im Focus erklärt unser Sonnenkönig:

„Die Führung der Partei kann ihre Entscheidungen derzeit nicht durchsetzen“, sagte der CDU-Minister dem FOCUS. Der Koalitionspartner befinde sich in einer „akuten Krise“

Ich sehe nicht die SPD (oder irgendeine andere Partei) in dem Thema in der Krise, sondern einzig die Allmachtphanstasien eines Grundgesetzgegners. Die Sueddeutsche interpretiert den Vorstoss zur Änderung der Abstimmungsauswertung im Bundesrat wie folgt:

Dies ist ein machtgeiler Plan: Die Parteien, die im Bundestag in der Opposition sitzen, aber in den Ländern mitregieren (also derzeit FDP, Grüne, Linkspartei) wären bundespolitisch marginalisiert. Ihre Chance, via Bundesrat mitzuregieren, wäre perdu.

Ich komme nicht umhin NOCHMALS unser Grundgesetz zu zitieren:

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hervorhebung von mir. Quelle: Bundestag