Früher Eilverfahren, heute Eildurchsuchung

Manchmal frage ich mich, warum ich das Lawblog in meinem Feedreader habe. Ist es wegen etwaiger Anregung des Magen-Darm-Traktes? Kotze ich zu wenig?Nene, nicht weil Udo so ein übler Mensch ist, oder so hirnrissiges zeugs schreibt. Er dokumentiert ja nur…

Was er da wieder „aus dem Ärmel schüttelt“ ist der Klopfer:

Um 0.15 Uhr rief die Polizei beim Bereitschaftsstaatsanwalt an. Sie unterrichtete ihn über eine Festnahme und wollte die Erlaubnis, die Wohnung des Beschuldigten zu durchsuchen. Der Staatsanwalt rief bei der diensthabenden Eilrichterin an. Aber ihr Handy “war ausgeschaltet”, so hielt es der Staatsanwalt schriftlich fest. Er ordnete die Durchsuchung selbst an, wgen “Gefahr im Verzuge”.

Da war wohl jemand deutlich vorschnell. Die Frage drängt sich auf, ob überhaupt der versuch unternommen mit der Richterin Kontakt aufzunehmen. Man darf dabei nicht vergessen, dass es natürlich im Interesse des Staatsanwaltes ist, soviel wie möglich über den Verdächtigen in Erfahrung zu bringen. Verdächtig -> Hausdurchsuchung. Ohne regulierendes Element. TOLLE Wurst!