Erst in Mumbai dann auch in Deutschland?

Durch das Lawblog wurde ich auf das „Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse“ und hier im speziellen auf den folgenden Abschnitt aufmerksam:

§ 6 Hilfe in Katastrophenfällen

(1) 1Wenn im Konsularbezirk Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse, die der Bevölkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen, eintreten oder einzutreten drohen, sollen die Konsularbeamten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Geschädigten oder den Bedrohten, soweit sie Deutsche sind, Hilfe und Schutz zu gewähren. Dies gilt auch für Abkömmlinge von Deutschen und für nichtdeutsche Familienangehörige von Deutschen, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben.

Gibt es in Deutschland eigentlich auch deutsche Konsulate? Dann könnte man sich vielleicht in die Krisenvorsorgeliste eintragen und sich somit vor den Folgen der Avancen unseres Innenministers in Sicherheit bringen.

Ist ja nur eine Idee….

3 Gedanken zu „Erst in Mumbai dann auch in Deutschland?

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