Deutschland: Wo Kinder lernen was Vertrauen heißt

Anonymität ist der Sachverhalt, wenn eine Person, eine Gruppe, eine Institution oder eine agierenden Struktur nicht identifiziert werden kann (Wikipedia)

Hamburger Gymnasiasten kann es passieren, dass aufgrund von „anonymen“ Tests – konkret Lernstandserhebungen – den Schülern Ärger ins Haus stehen kann.

Was ist passiert? Nankablitza scheibt in ihrem – viel zu selten befüllten – Blog:

Vor sieben Monaten haben auch die damals noch 8. Klassen, also auch wir, eine solche Lernstandserhebung geschrieben. Wir mussten einen Code draufschreiben, der sich aus Buchstaben unseres Vor- und Nachnamen und unserem Geburtsdatum zusammensetzte. Das war aber keine große Sache, schließlich wurde uns Anoymität versprochen. Angeblich sollten nicht einmal die Lehrer unsere persönlichen Ergebnisse erfahren. Und unsere Eltern haben das auch unterschrieben.

Aufgrund dieser ‘sicheren’ Anonymität haben natürlich einige Schüler (vorzugsweise Jungen, aber ich will hier keine Vorurteile säen) das genutzt, um das Lernstandserhebungsheft (ca. 30 Seiten mit Aufgaben, jeweils zu einem der Hauptfächer gehörend), mit etwas vollzukritzeln, was meine Generation wohl irgendeinen Scheiss nennen würde.

Heute haben wir als Klasse erfahren, dass das ganze mit der Anonymität wohl ein schlechter Scherz gewesen sei; Die Schüler, die die Hefte mit irgendeinem Scheiss (wie wir Fachleute sagen) verschönert haben, wurden von den Lehrern ermahnt.

Das ist eine Geschichte bei der ich schlussendlich nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Aus diesem Vorgehen einer Schule kann als Schüler/Heranwachsender lernen:

  • Schüler lernen: Wenn der Lehrer/die Schulleitung/der Kultusminister erklärt, etwas wäre anonym, so muss das nichts heissen. Egal ob es die Politik ist oder der Lehrer – zu dem ein Schüler Vertrauen haben sollte – der Schüler wird verarscht und belogen. Weder Politik, noch der Lehrerschaft kann man vertrauen.

Das Hamburger Portal zum Thema Lernstand schreibt nämlich ganz klar:

Nach Auswertung der Ergebnisse durch das Landesinstitut werden diese an die jeweiligen Schulen zurückgemeldet und können über einen entsprechenden schuleigenen Zugang auf www.lernstand.hamburg.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Lehrkräfte erhalten in der Regel die Ergebnisse für jede Schülerin bzw. jeden Schüler und die Klasse insgesamt, ergänzt um anonyme Vergleichswerte vergleichbarer Schulen bzw. Klassen. So erhalten die Lehrkräfte wertvolle Hinweise für ihren Unterricht.

Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern werden von ihrer Schule über die Ergebnisse der Lernstandserhebungen in geeigneter Weise informiert, ohne dabei die geltenden Datenschutzbestimmungen zu verletzen.

Da ist nichts anonym, das ist alles in Klarschrift. Denn mittels Geburtsdatum und Initialen wird man wohl jeden Schüler einer Klasse ziemlich eindeutig identifizieren können. Auser den Zwillingen Andreas und Anke 🙂

Warum aber erklärt die Lehrkraft den Schülern, dass der Test anonym sei? Will er Ihnen eine gewisse Prüfungsangst nehmen und setzt dafür sein Verhältnis zu den Schülern aufs Spiel? Die Aussage, dass der Test anynom sei, findet man im Netz auch noch an anderen Stellen von Schülern wieder gegeben:

Man sagt zwar voher, die Lernstandserhebung ist nicht wichtig,und soll anonym sein,aber als ich sie geschrieben habe,sollten alle Schüler ihre Namen draufschreiben!
Nun meinte mein Deutsch Lehrer,die Lernstandserhebung sei dafür gut Tendenzen herauszufinden,und danach zu beurteilen!

Ohnehin scheint es um den Begriff „anonyme Lernstandserhebung“ sehr viel Verwirrung zu geben. Wer im Netz ein wenig sucht, wird schnell feststellen, dass es oftmals heisst, der Test wäre anonym. Insbesondere Eltern und Schüler scheinen dieser Meinung zu sein. Insofern ist es absolut glaubwürdig, wenn man davon ausgeht, dass auch an dem hier erwähnten Gymnasium die Schüler falsch informiert worden sind. Denn was ist die Aufgabe einer Lehrkraft? Wissen zu vermitteln! Wenn eine Lehrkraft nicht mal in der Lage ist, die Art der Anonymität der Lernstandserhebungen zu vermitteln,  habe ich zu wesentlich schwierigeren Themen so gar kein Vertrauen.

Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes