Ein Blogger braucht Inhalte und ein paar Menschen die an den Inhalten interessiert sind – sonst könnte man auch ein Poesialbum befüllen. Um aber ein richtiger Blogger zu sein, muss man zumindest einmal mittels Rechtsanwalt dazu aufgefordert werden einen Text abzuändern oder gar zu entfernen.
Heute war es endlich soweit: Ich bekam Post von einem Berliner Rechtsanwaltsbüro. Ich wurde aufgefordert einen Artikel zu ändern, in dem ich über einen Bürgermeister schrieb, der „wegen Kindesmissbrauchs zu einem Jahr auf Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe verurteilt“ wurde. Ich zitierte hierbei einen Artikel bei Bild-Online, in dem der Name der verurteilten Person genannt wurde.
Zitat aus dem Anwaltsschreiben:
Die Meldung ist nicht nur dazu geeignet, eine für für unseren Mandanten erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung nach sich zu ziehen, sondern hat auch tatsächlich konkrete negative Auswirkungen auf seine angestrebte Sozialisierung.
[..]
Im Hinblick auf den Artikel selbst haben wir bereits im Auftrag unserer Mandantschaft ein Verfahren gegen Bild Digital eingeleitet
Auch wenn ich – gerade als Vater zweier Töchter – feststellen muss, dass man sich als knapp unter 50 Jähriger VOR der Tat solche Gedanken machen sollte, habe ich den Artikel in meinem Blog entschärft. Der Grund dafür ist, dass dieses anwaltliche Schreiben nicht mit einer Kostennote versehen war, sondern eher (auch wenn es auf drei Seiten erstreckt und sicherlich ordentlich kostet) als Bitte verfasst war.
Das Schreiben endet mit dem Satz
Sollte diese Frist [Anmerkung: 12.12.2011] von Ihnen ungenutzt verstreichen, machen wie Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass wir beauftragt sind, weitere rechtliche Schritte einzuleiten
Und mal ganz ehrlich: Ich schaue mir in Ruhe an, wie die betroffene Person gegen BILD prozessiert. Ich selbst muss da nicht auch noch auftreten und letztendlich Geld und Zeit investieren.