Machtgeilheit und Gier bei BKA und Innenministerium

Ach Kinder, was wurden uns Kritikern doch für Argumente um die Ohren geknallt, als die Onlinedurchsuchung durchgesetzt werden sollte. Kritiker hätten etwas zu verbergen, das Abendland würde Untergehen wenn das BKA keine Onlinedurchsuchungen durchführen dürfe und die Terroristen würden unseren Staat übernehmen. Nach dem Motto: Wenn nicht sofort die Onlinedurchsuchungen genehmigt werden bricht unser Staatsgefüge zusammen.

Und nun? Nun haben wir den Salat. Die Kritiker stehen mit leeren Händen da. Aber nicht etwa, weil das BKA so massive Erfolge allein durch Onlineuntersuchungen vorzuweisen hätte, weit gefehlt.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkraftreten der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt am 1. Januar dieses Jahres noch keine heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt. Das hat nach Angaben der tageszeitung (taz) ein BKA-Sprecher auf Anfrage mitgeteilt. Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. „In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”, sagte der BKA-Sprecher.

schreibt Heise und beruft sich auf einen TAZ-Artikel.

Meine –  ganz ehrliche – Meinung zu dem Thema ist: Weg mit dem Instrument Onlinedurchsuchung. Dass dieses Instrument – ohne welches das BKA nicht leben kann – initiiert wurde ist ein Fehler. Denn wenn es so arg wichtig wäre, hätte man es wohl angewandt.

Irgendwie ähnelt dieses „will haben“ durch BKA und Innenministerium doch dem Verhalten eines Kleinkindes: Da wird das gesamte Umfeld mit schreien, kreischen,  „auf dem Boden wälzen“ und sich wild windend terroristiert, bis das Kind (von Eltern mit deutlich mangelnder Autorität) dann tatsächlich das schweineteure Spielzeug bekommt. WENN das Spielzeug dann ausgepackt ist, wird das Spielzeug an die Seite gelegt und das Kind spielt mit dem Karton. Das Spielzeug selbst ist vergessen.

Ich möchte – in aller Deutlichkeit – nochmal darauf hinweise, dass ich das Instrument der Onlinedurchsuchung für äusserst gefährlich halte! Da es offensichtlich nicht benötigt wird: Weg damit, bevor es in Zukunft doch (wiederrechtlich) gegen das Volk benutzt wird.

Willkommen am Pranger des BKA

Aber was das BKA sich hier geleistet hat, schlägt dem Fass echt den Boden aus. Da initiiert das BKA eine bundesweite Fahndung – über nahezu alle Medien, mit Bild und allem drum und dran – nach einem Mann der bereits vor 15 Jahren(!!) für die tat weshalb das BKA ihn jetzt sucht verurteilt wurde. Trotz rechtskräftiger Verurteilung stellt das BKA einen Mann an den öffentlichen Pranger!

Eine gestern vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgelöste öffentliche Videofahndung des Kriminaldauerdienstes hat sich als unnötige Maßnahme erwiesen. Der im Bild gezeigte Mann war bereits im Jahr 1994 wegen der ihm vorgeworfenen Taten verurteilt worden.

berichtet Heise. Ihr erinnert euch, das BKA ist DIE Institution, die so vertrauenserweckend ist und so sauber arbeitet, dass sie OHNE richterliche Erlaubnis über recht und Unrecht in Sachen Kinderpornografie entscheiden darf. Ja, genau: Kinderpornografie.

Sollte der vor 15 Jahren verurteilte Täter es geschafft haben, sich auch nur ansatzweise wieder einzugliedern, so dürfte der Versuch mit dieser Aktion des BKA gescheitert sein. Wer so leichtsinnig mit dem Schicksal von Menschen umgeht, hat in meinen Augen sein Vertrauen verspielt. Wer bis jetzt noch nicht genügend Beweggründe gegen die vom BKA kontrollierten Onlinesperren hatte: Nun sollte das Mass übervoll sein.

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Telekom: 100GByte VDSL, danach Schnarch-DSL

„Ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GByte in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf maximal 6.016 kBit/s für den Downstream und 576 kBit/s für den Upstream begrenzt.“

kann man – laut Heise – den Geschäftsbedingungen der Telekom bezüglich ihres Produktes „VDSL-Produkt ohne IPTV“ entnehmen. Na, das ist doch mal was. DANN doch lieber weiter das preiswertere „normale“ DSL – von z.B. Hansenet – und dann IMMER mehr als 10Mbit. Denn wie häufig erreicht man tatsächlich mehr als 10MBit im Download?