Der heutige Tag ist der „Tag der Restgerechtigkeit“ – Hartz IV und Verfassungsgericht

Auch wenn ich schon seit Jahren kein Hartz-IV mehr beziehen muss, so habe ich lange genug unter der Knute des SGB-II Gesetzbuches leben müssen um diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes feiern zu können:

Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß

Der obige Link führt euch direkt zu dem Urteil des BVG vom 9. Februar 2010 – welches unter dem Aktenzeichen „1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 “ verhandelt wurde.

Die Kernaussage ist folgende:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Man muss nicht „arbeutsscheu“ oder ein „Generalversager“ erster Güte sein um in das Netz des SGB II zu fallen. Das kann wahrlich jedem passieren – ja auch DIR! Man glaubt gar nicht WIE schnell man zu der stets wachsenden „Randgruppe“ der Gesellschaft gehört, die vom System regelrecht ausgepresst wird., die das System am liebsten unter den Teppich kehren würde.

Ich zum Beispiel hatte VIELE Jahre einen sehr guten Verdienst, der dazu führte, dass ich geradezu fürstlich in die Sozialkassen einzahlte (womit ich kein Problem habe: Eigentum verpflichtet). Dann machte ich mich selbstständig und führte (damals gab es noch keine freiwillige Einzahlung in die Arbeitslosenkasse für Selbstständige) diese Selbstständigkeit länger als zwei Jahre. Nachdem meine Selbstständigkeit den Bach runter ging -> DIREKT Hartz-IV. Ich hatte zu lange nicht eingezahlt. SO geht unser System mit Menschen um, die früher dafür sorgten, dass das Bruttosozialprodukt auch von anderen Schultern als Aktionären getragen wird.

Dank Hartz-IV ist man aber auf einmal nur noch Dreck für die Meinungsmacher gewisser Medien. DIESES wurde durch das Bundesverfassungsgericht nun ein wenig gerade gerückt. Ich bedanke mich dafür und stelle fest, dass ich die Kosten des BVG gern von meinen Steuern zahle!

Ob unsere Regierung weiterhin “Volkes Wille” umsetzt

WENN ein (sicher vorgeschobenes) Argument für den Ankauf der „Steuer-CDs“, des Volkes Wille ist, so kann unsere Regierung gleich nochmal nachlegen:

Laut einer Umfrage würden 61 Prozent der Deutschen höhere Sätze goutieren – drei Viertel sagen, der Bedarf eines Kindes sei genauso hoch wie der eines Erwachsenen.

schreibt der Spiegel. Na, dann mal los Angi. Gib Gas und schleim dich ein!

Mehdorn pocht auf Vertragserfüllung? Kann er haben!

Wieso ist es immer der „kleine Mann“ von der Strasse, der an dem Problem vorbeischaut und die Lösung vor sich sieht?

Mehdorn pocht auf eine Vertragserfüllung seines bis 2011 laufenden Vertrags (der nichts mit dem Vorstandsposten zu tun hat! – denn ansonsten wäre sein „Rücktritt“ einer Kündigung gleichzusetzen und das Problem der Gehaltszahlungen erübrigt sich) mit der Bahn. Dem Manne kann geholfen werden, ich hätte da gleich zwei Lösungsansätze:

  1. Das amerikanische Modell: Mehdorn bekommt einen Managerposten mit wichtigem Titel und keinerlei Aufgaben oder Befugnissen. Sein Büro wird im Keller eingerichtet, seine Anwesenheit wird strikt kontrolliert. Bei Verfehlungen bezüglich der pflichtgemässen Anwesenheitszeiten wird er ordnungsgemäss abgemahnt und im Zweifelsfall wegen Pflichtverletzung ordnungsgemäß gekündigt.
  2. Das Hartz-IV-Modell: Mehdorn bekommt bei der Bahn eine Arbeitsstelle als Weichenschmierer oder Gepäckträger. Er hat das Glück, dass ihm ein Arbeitsplatz zugewiesen wird – wie ein Hartz-IV Empfänger ist er moralisch verpflichtet JEDE Tätigkeit anzunehmen. Dabei kann ihn sein exorpitantes Gehalt sicher ein wenig trösten. Die Kontrolle der Arbeitsleistung, inkl. Abmahnung und möglich der Möglichkeit der ordnungsgemässen Kündigung besteht auch hier. Bei diesem Modell würde die Bahn – SOLLTE Mehdorn zwei Jahre tatsächlich bis 2011 auf solch einem Arbeitsplatz durchhalten – noch das Gehalt eines „normalen“ Arbeitnehmers sparen. Dies wäre zwar in der Laufzeit von zwei Jahren nur ~96.000€ (und somit etwas mehr als das monatliche Fix-Gehalt des ex-Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG Mehdorn), aber 96.000€ sind dennoch eine Menge Geld, die man als Spende an eine gemeinnützige Organisation abtreten könnte.

Bei beiden Modellen gehe ich ganz fest davon aus, dass nach spätestens vier Monaten Mehrdorn selbstständig kündigen wird und das Problem, dass derzeit so viele hochbezahlte persönlichkeiten zeitlich bindet, wäre ein für allemal aus der Welt. Man muss nur mal kreativ an Probleme rangehen.