Hamburger Nahverkehr versucht den Teilstillstand im Berufsverkehr – Werbung für Piraten?

Schon jetzt wird man aufgefordert Sonntags und Abends ab 22:00 vorn (beim Fahrer) in die Hamburger Busse einzusteigen und seinen Fahrschein vorzuzeigen. Dies hat den Sinn Schwarzfahrer möglichst abzuschrecken und Abends ab 22:00 und Sonntags ist der Ansturm der Fahrgäste auch eher sehr übersichtlich.

Was der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) ab dem 07.03.2011 vor hat ist einfach nur Schwachsinn:

Ab 7. März heißt es für Sie auf den HVV-Buslinien im Raum Bergedorf und Harburg: Bitte vorne einsteigen und Fahrkarten vorzeigen! Das Pilotprojekt „Einstieg vorn“ ist Teil eines neuen Fahrkarten-Prüfkonzepts, mit dem der Hamburger Verkehrs­verbund die Schwarzfahrerquote senken will.

Am 7. März soll nun der ganztägige „Einstieg vorn“ zunächst als Pilotprojekt im Bergedorfer und Harburger Raum eingeführt werden.

Ich stelle mir das sehr amüsant vor. Ich fahre sowohl morgens als auch abends in äusserst vollen Bussen – teilweise Gelenkbusse mit 3 Türen. Wenn nun alle Fahrgäste vorn einsteigen sollen, wird insbesondere bei den Gelenkbussen wahrscheinlich eine etwas längere Gesamtfahrzeit kalkulieren werden müssen. Denn schon heute tut sich der normale Bus- (und Bahn) Passagier schwer, seine „Poleposition“ an der Tür aufzugeben und „nach hinten“ durch zu gehen. Das schaue ich mir gern an – bin froh, dass ich sowas wie Gleitzeit habe..

Zum Start des Projekts wird an viel genutzten Haltestellen zusätzliches Personal für Information und Unterstützung sorgen, um Sie und auch die Fahrrinnen[sic!] und Fahrer während der Testphase zu unterstützen. Dies gilt zum einen für die Buslinien im Harburger Raum, die hauptsächlich von der Hamburger Hochbahn AG und zum Teil von der KVG Stade betrieben werden, zum anderen auch für die in Bergedorf von der VHH PVG – Unternehmens­gruppe betriebenen Linien. Insgesamt werden rund 150 Servicekräfte für Fragen und Information zur Verfügung stehen.

150 Servicekräfte werden ZUSÄTZLICH eingesetzt. Bei monatlichen Kosten von 2000€ pro Person (knapp gerechnet) sind das schlappe 350.000€ pro Monat an Mehrkosten. Von meinen Kosten für die Monatskarte bezahlt, damit ich beim Busfahren etwas mehr Stress habe. Damit auch beim Umsteigen  immer wieder das Portemonaie gezückt werden und die Monatskarte rausgeflöht werden darf.

Da lob ich mir die Piratenpartei, die durch Einsparungen in Sachen „Infrastrukturmassnahmen für automobil überfüllte Städte“ die Nutzung des ÖPNV kostenfrei anbieten will – für eine saubere Stadt.

Nicht vergessen: Sonntag 20.02.2011 in Hamburg den Änderhaken setzen!

Otto versaut nicht nur Hamburg

„Otto versaut Hamburg“ war (oder ist) der Titel einer Otto Walkes  LP von 1981. Und an diesen wunderschönen Titel musste ich denken als ich folgende Zeilen las:

Die großflächige Kameraüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe ist nach Ansicht mehrerer Landesdatenschutz-Behörden rechtswidrig. Es würden Bereiche gefilmt, in denen das weder erlaubt noch notwendig sei, sagte der Datenschutzbeauftragte des Landes Hamburg, Johannes Caspar, NDR Info. „Die Überwachung verstößt in dieser Form gegen das Bundesdatenschutzgesetz“, so Caspar weiter. Die Hamburger Firma ECE, die in Deutschland 93 Shoppingcenter betreibt und zum Besitz der Otto-Familie gehört, wies den Vorwurf zurück.

Quelle NDR. Worum geht es denn konkret? Erstens geht es um Kameras die folgende Bereiche abdecken:

  • in den Eingängen zu Toiletten der Mitarbeiter
  • zu den Umkleideräumen der Mitarbeiter
  • die Eingänge ins Einkaufszentrum
  • von den Rolltreppen oder von den Gängen
  • Von den Cafes in denen die Gäste sitzen

Und zweitens geht es – allein in Hamburg – um folgende Objekte, die der massiven Kameraüberwachung unterliegen:

  • Phoenix-Center Hamburg-Harburg
  • Billstedt-Center
  • Elbe-Einkaufszentrum
  • Alstertal-Einkaufszentrum
  • Hamburger Meile (Ex- Hamburger Strasse)
  • Hanse-Viertel
  • Europa Passage

Und das sind nur die Einkaufzentren, die in Hamburg unter der Verantwortung des „Otto-Clans“ überwacht werden.Wunderschön ist folgende Aussage:

„Die Kunden haben den Anspruch, dass sie in unseren Einkaufszentren sicher unterwegs sein können. Sie verlangen heute sogar, dass es solche Einrichtungen gibt und wir weisen an jedem Eingang auf die Videoüberwachung hin“, sagte Sprecher Christian Stamerjohanns.

Ob die Kunden dies wissen? Das sie so gerne überwacht werden – auf Schritt und Tritt? Wissen auch die Angestellten, dass sie ihrem Arbeitgeber auffordern jeden Gang zum Klo zu überwachen?

Ach was bin ich froh, dass ich als Kunde noch aussuchen kann, wo ich einkaufen gehe. Das Phoenix-Center ist bei mir um die Ecke, aber ich fand es schon immer scheisse. Zumal der Bau dieses Konsumpalastes viele kleine Geschäfte in der Umgebung in den Ruin getrieben hat und eine ehemalige schöne Fußgängerzone nun nur noch von Telefonshops und Ein-Euro-Läden gesäumt wird.

Terrorhaftpflicht?

Von Rike wurde ich in den Kommentaren zu den „Aufgeben-Artikel“ auf einen Videobericht aufmerksam gemacht, der sich mit dem herrenlosen Koffer in Hamburg-Harburg beschäftigt:

httpv://www.youtube.com/watch?v=uSC982W8leU

„Der Besitzer wird sich auf hohe Regressforderungen einstellen müssen“.

Wer vor 10 Jahren „tüdelig“ seine Tasche irgendwo stehen liess, der rief (in Abhängigkeit des Wertes vom Inhalt) mehr oder weniger panisch bei den Fundbüros an. Heutzutage ist es schlau, sich direkt nach Südamerika abzusetzen, sollte man feststellen, dass die Frühstücksstullen samt Koffer in der S-Bahn stehen geblieben sind.

Am besten hilft, wenn man sich einen Aktenkoffer mit Kette besorgt, für den man einen Schlüssel im Büro und einen Zuhause deponiert. So kann es einem nicht passieren, dass man Morgens oder Abends im Bistro (Frühstücks- oder Feierabendkaffee) keine ausnehmend teure Dummheit begeht. Was aber wer mit der Bahn in den Urlaub fährt? Stets den Koffer mit aufs Klo nehmen ist schon uncool. Aber wenn man inhn im Gepäcknetz liegen lässt und dann in Bordbistro geht?

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das Vergessen eines Behältnisses nicht ein normales, menschliches Fehlverhalten darstellt. Kann man dafür tatsächlich für den Kosten des Polizeieinsatzes und der Sperrung des Regionalverkehrs zur Rechenschaft gezogen werden? Bei Vorsatz: Kein Thema. Aber was ist mit dem normalen „Lebensrisiko“? Zahlt meine Haftpflichtversicherung? Ist das Vergessen fahrlässig oder grob fahrlässig (nur beiu grob fahrlässig zahlt die Versicherung nicht).

Und das alles nur weil ein paar Politiker ihre Scheiss-Sicherheitsgesetze auf Basis der Auflösung der Menschenrechte durchziehen wollen. Quo vadis Deutschland?