Ja Herr Schäuble, SOWAS schafft Vertrauen

Wie ich gerade beim Lawblog lesen muss, bestätigt sich wieder einmal: Recht haben und Recht bekommen hat NICHT miteinander zu tun. Da bestätigt ein Gericht, dass eine DNA-Entnahme unrechtmässig war und die Speicherung in der Gendatenbank des BKA wird für unzulässig erklärt. EIN Jahr nach de mdem Urteil sind die Daten immer noch nicht aus der Datenbank gelöscht und Udo Vetter erhält auf eine Bitte um Löschung – vom LKA Nordrhein-Westfalen – die Antwort:

Vorsorglich teile ich Ihnen schon jetzt mit, dass auf Grund der notwendigen Beteiligungen der zuständigen Fachdienststellen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen ein entsprechend großes Zeitfenster benötigt wird, um Ihren Antrag zu bescheiden. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung unverzüglich von mir Nachricht.

EIN JAHR nach gerichtlicher Feststellung der Unzulässigkeit!

Ja, was man hat, das hat man. So mag man bei LKA/BKA denken. Und DIESEN „Herren“ sollen wir die Möglichkeit geben unser Telefonverbindungen zu überwachen? HALLO? Wenn die selbst auf richterlichen Beschluss die daten nicht löschen, wie sieht es denn dann bitte ohne eben diesen aus? Muss da jede Einzelverbindung dann mittels anwaltlichen Beistandes gelöscht werden?

Anschlag auf Vorratsdatenspeicherung

So würde meine Frau wahrscheinlich die Überschrift gewählt haben (BTW: Ich liebe sie….).

Zur Sache: „Berliner Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung“ betitelt die Tagesschau einen Artikel bezüglich einer Klage von BT gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat für BT die Verpflichtung zur Bevorratung der Verbindungsdaten aufgehoben, weil:

„Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass ein Privater die Kosten einer originär hoheitlichen Aufgabe selbst tragen soll. Das Gericht hat hiergegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet“, so der Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth

Von der Seite kann man dies – als Unternehmer – auch sehen. Es steht ja ohnehon noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Sache aus.

Du bist nicht nur arbeits- sondern auch rechtelos!

Ja, da verschlampt die Regierung (war zwar noch die SDP-geführte, aber eben die Deppen, die uns lenken), eine Massnahme und den Betroffenen werden Knüppel zwischen die Beine geworfen, wenn sie Gerichte bemühen müssen um ihr Recht einzufordern.

Die Welt schreibt, dass die Rechtsberatung für Harz-IV- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden soll. Der Grund sind die vielen Klagen, die eben hohe Kosten verursachen:

Nach dem Willen mehrerer Bundesländer soll die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden

Da eine – vor der Hartz-IV Zeit eventuell vorhandene – Rechtsschutzversicherung ganz sicher nicht zur Verfügung steht, wird so weiter auf die Verlierern der Gier-Gesellschaft eingeprügelt.

Ich sehe schon kommen, dass bald wieder Mistgabeln die Strasse bevölkern werden, denn das Grundgesetz sagt:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 20

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Und wie sagte einer meiner Lehrer zum Thema „Rechte des Staatsbürgers“: Aus jedem Recht erwächst automatisch eine Pflicht.