Internetdienste kosten Geld. Oder: Löschtage bei #Twitpic

Einen Service im Internet anzubieten kostet Geld. War so, ist so und wird so bleiben. Wer ein Blog oder eine Webseite betreibt muss typischerweise die Dienste eines Internetdienstleister (Webhoster, Rechenzentrum, o.Ä.) in Anspruch nehmen. Anschaffung, Betrieb und Pflege der Server, sowie das zur Verfügung stellen von Bandbreite kostet Geld. Und wer – z.B. mittels dynamischen DNS – seinen Server Zuhause betreibt, blendet die Kosten für den Uplink, Serveranschaffung und Stromkosten schlicht aus. Vorhanden sind die Kosten aber immer.

Bis zu einem gewissen Kostenfaktor (abhängig von den finanziellen Möglichkeiten) finanziert man sein Projekt als „Hobby“. Wer die Kosten z.B. eines virtuellen Servers gegen die Kosten anderer Hobbys stellt, kommt da immer noch gut weg. Erfolgreiche – und damit wachsende – Projekte können einem (egal ob Privatperson oder Firma) irgendwann über den Kopf wachsen. Dann wird es Zeit sich eine Möglichkeit zu überlegen wie man es anstellt, dass sich das Projekt selbst finanziert (vielleicht findet man auch einen Sponsor) und man eventuell (was ich als legitim betrachte) sogar Geld mit seinem Hobby verdient.

Sicher tut man bei dieser Finanzierung gut daran, den eigentlichen Sinn seines Dienstes nicht zu „verraten“ oder seine Klientel zu vergrätzen. So würde ich mich schwer tun (was ganz sicher nicht passieren wird, nur als Gedankenspiel) die Kosten meines Blogs von einer Firma oder gar einer Partei finanzieren zu lassen. Ich würde meine mentale Freiheit verkaufen. Auch glaube ich, dass Werbebanner euch – meine „Klientel“ – abschrecken würden.

Für die Ultima Ratio in Sachen Kunden verprellen hat sich der Internetdienst Twitpic entschieden:

Wer Fotos über Twitpic auf Twitter verbreitet, stimmt dem Verkauf seiner Bilder zu: Im Kleingedruckten räumt sich das Unternehmen umfassende Nutzungsrechte ein. Nun soll eine Agentur Promi-Fotos exklusiv vermarkten.

Die Erlaubnis, die Bilder seiner Nutzer zu verkaufen, hat Twitpic sich in die „Terms of Service“, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, geschrieben. Denausführlichen Text hat Twitpic nach eigenen Angaben zuletzt vor sechs Tagen, am 4. Mai 2011 aktualisiert. In der Version der Geschäftsbedingungen vom 12. Februar 2010 fehlt der Abschnitt, der Twitpic die Vermarktung erlaubt.

Quelle Spiegel. Ihr könnt natürlich machen was ihr wollt und ich habe vollstes Verständnis dafür, dass TwitPic Inc. auch Kosten decken muss. Aber ich tue mich schwer bei dem Gedanken, dass meine Bilder – im für TwitPic Inc. günstigsten Fall – jemanden Anderes eventuell zu vernünftigen Erträgen verhilft und ich leer ausgehe.

Ein Konzept, dass den Nutzer an eventuell erzielten Erträgen beteiligt, damit hätte ich kein Problem, aber sich mein Copyright zu nehmen um dann – unter Ausschluss des „Künstlers“  zu wirtschaften, ist mir deutlich zuwider. Insbesondere, wenn diese Legitimation still und heimlich nachgereicht wird, ohne mich darüber zu informieren.

Achja, stumpf die Bilder löschen wird auch nicht zwingend erfolgreich sein:

You understand and agree, however, that Twitpic may retain, but not display, distribute, or perform, server copies of your media that have been removed or deleted.

Quelle: Twitpic-Terms of Service.

Es gibt genügend andere Dienstleister für den Upload von Bildern, man benötigt Twitpic nicht. Sollen sie ersticken.

Die Piraten, Urheberrecht und die Gesprächskultur

Auf dem Blog von Mela Eckenfels, eines recht bodenständig durchgedrehten, weiblichen Nerds wird seit ein paar Tagen das „Positionspapier zum Urheberrecht“ recht kontrovers diskutiert. Nun muss man sich erstmal anschauen, was bedeutet die Begrifflichkeit Positionspapier eigentlich? Ist das so etwas wie ein Gesetz?

Auf Heiko kleiner Welt habe ich – und da bin ich dankbar und kopiere diese schöne, sinnige Beschreibung mal – einen Absatz gefunden, der die Bedeutung recht gut beschreibt:

Was ist denn nun ein Positionspapier?

Ein Positionspapier greift für mich eine aktuelle Strömung innerhalb der Partei auf und bildet diese ab. Ein Positionspapier benötigt keine 2/3 Mehrheit sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Ein Positionspapier ist nichts grundsätzliches, es ist umstritten aber es dient der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Positionspapier beschreibt umfassend eine Situation, unsere Sichtweise darauf und Lösungsansätze. Es kann zu einem Thema mehrere Positionspapiere geben. Wo wir uns beim Grundsatzprogramm oder dem Wahlprogramm auf einen Weg oder zumindest eine Richtung geeinigt haben, können Positionspapiere völlig verschiedene Richtungen einschlagen und trotzdem für sich jeweils eine Mehrheit haben. Das ist der Vorteil und der eigentliche Sinn von Positionspapieren. Man kann mit ihnen schnell Strömungen abbilden. Wir haben derzeit ein Problem mit Positionspapieren weil die Leute sie für in Stein gemeißelt halten. Aber das ist mitnichten so. Jederzeit können wir sie über Bord werfen und bessere verabschieden oder uns auf etwas grundsätzliches zu diesem Thema einigen.

Danke Heiko, sehr gut – verzeih, dass ich stumpf abkupfere. Ich hätte es aber besser nicht zu Papier (EDV) bringen können.

Zurück zur Diskussion auf Melas Blog. Wenn man sich die Kontrahenten dort anschaut könnte man meinen, dieses Positionspapier wäre ein Grundgesetz, welches niemals mehr auch nur interpretiert werden dürfe. Was – für mich persönlich absolut nachvollziehbar – für einige künstlerisch tätige Personen ein absolute No-Go darstellt.

Kurz: Es geht um die Frage wer hat welche Rechte und die Möglichkeiten „künstlerische Erzeugnissen“ zu monetarisieren.

Für mich sieht es so aus, als wenn das Positionspapier ein Schnellschuss war, bei dessen Erstellung die Rechte der Betroffenen zu kurz kommen. Mela Eckenfels hat Recht den Teufel wie folgt an die Wand malt:

Eine Verlagsheuschrecke, die das Buch schon lange im Auge behalten hatte, nimmt es lässt noch mal den letzten fest angestellten Lektor drübergehen, schreibt „John Grisham“ darüber – denn es sind ja alleRechte weggefallen – und rührt die Marketingtrommel. Das Buch wird millionenfach verkauft. Die etablierte Presse (wie sie in 10 Jahren auch aussehen mag) berichtet darüber, es gibt Kino- und TV-Spots und Großplakate. Die Menschen stehen Schlange an den Buchläden und der E-Book-Server bricht durch die massenhaften Downloads zusammen. Das Buch schießt auf die obersten Plätze der Verkaufszahlen. Und ein paar kleinere Blogs erwähnen, dass man doch bitte bei Hans Müller, dem Originalautor kaufen soll, statt die Ausgabe von ‚John Grisham‘. Dadurch steigen Hans Müllers Verkaufszahlen auf mehrere Tausend im Jahr, aber die Verlagsheuschrecke hat Gewinne in Millionenhöhe.

Aber ich will nicht alle bei Mela (auch und gerade in den Kommentaren)  schon vorgebrachten Argumente wiederholen. Ich möchte vielmehr anregen, dass man vielleicht feststellt “

Ok, das Positionspapier gibt wieder was die Anwesenden im Chemnitz als ihre Position zu dem damaligen Zeitpunkt definiert haben. Seitdem ist eine Menge Zeit vergangen und wir sind nicht – wie andere Parteien – eine Horde von Betonköpfen. Wir haben gelernt, sind weiser geworden und regeln nun nach.

Wir belassen das Recht der Monetarisierung lebenslang – ausschliesslich – bei dem Autoren.

Nach dem Tode eines Autoren gilt folgende Regel:

  • Erben können bis zu 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werkes, das Recht der Monetarisierung ausüben. (Anm.: Etwaige Versorgungslücken der Erben sind separat zu decken)

10 Jahre nach Erstveröffentlichung wird das Werk – ausschliesslich – für kostenfreie Weitergabe frei gestellt.

Obiges soll keinen Stein der Weisen darstellen. Es ist nur der Versuch, aus den mir zugänglichen Argumenten und Befindlichkeiten einen Mittelweg zu kreieren, der allen Parteien ein wenig entgegen kommt.

Und bevor mich jemand fragt: Ich habe keine Einkünfte aus künstlerischen oder kreativen Tätigkeiten die irgendwie mit dem Urheberrecht zusammen hängen.

WordPress Version 3.0.5 verfügbar

So Leute die ihr mit WordPress arbeitet: Wieder mal die Update-Funktion nutzen.

Version Version 3.0.5 ist ein Security-Update, deshalb sollte man nicht lange überlegen, sondern machen.

Die Liste der Änderungen – von der englischen WP-Seite:

  • Fix XSS bug: Properly encode title used in Quick/Bulk Edit, and offer additional sanitization to various fields. Affects users of the Author or Contributor role. (r17397r17406r17412)
  • Fix XSS bug: Preserve tag escaping in the tags meta box. Affects users of the Author or Contributor role. (r17401)
  • Fix potential information disclosure of posts through the media uploader. Affects users of the Author role. (r17393)
  • Enhancement: Force HTML filtering on comment text in the admin (r17400)
  • Enhancement: Harden check_admin_referer() when called without arguments, which plugins should avoid. (r17387)
  • Update the license to GPLv2 (or later) and update copyright information for the KSES library.

Insbesondere da das Update ja aus dem WP-Admin Menü heraus direkt durchführbar ist, sollte das Update zeitnah durchgeführt werden. UND: Vorher Datenbank-Backup anlagen. Man weiss ja nie. Bei mir ging alles glatt, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste 🙂