„Das Netz“ muss neutral bleiben. Über Klo- und Wertpapier.

Ich mache es ja eigentlich nie, aber hier mal die Ausnahme: Ich mache Werbung. Werbung für die „Initiative Pro Netzneutralität„. <<- Auf den Link klicken und mitmachen!

Markus Beckedahl beschreibt die Aktion in seinem Blog Netzpolitik.org. Ich schrieb gestern bereits kurz über die Wichtigkeit der Netzneutralität – gerade für die Benutzer. Technikfreaks und Nerds werden sich zu helfen wissen, aber der normale Nutzer wird die Arschkarte am goldenen Band überreicht bekommen – wenn er keine „Premium-Dienste“ zahlt, die heute zum normalen Umfang der Netznutzung gehören. Was Netzneutralität angeht, so gehört Google seit kurzem zu den bösen Gestalten, die es Geschäftemachern (wie sie letztendlich selbst einer sind..) ermöglichen das Netz auf eine asoziale Art zu monetarisieren.

Heute sind alle Dienste im Netz gleich:

  • Mail
  • Newsreader
  • Webseiten aufrufen
  • Dateien übertragen
  • Mittels VoIP mit Verwandten sprechen und per Webcam sehen
  • Song hören
  • Updates runterladen
  • Videos anschauen

Was aber, wenn all dies besonders fakturiert wird. Wenn der Netzbetreiber sich die Leitung nicht nach Datenmenge und Bandbreite, sondern nach genutztem Protokoll bezahlen lassen will?

Wenn das Microsoft-Update auf einmal viermal so lange braucht, weil der Netzbetreiber diese Art von Daten bremst? Oder wenn Großeltern mehr für das Internet zahlen müssen, wenn Sie mittels Skype telefonieren wollen? Wird die Email in die USA teurer sein, als die Mail ans Finanzamt?

Wir zahlen die Netzbetreiber dafür, dass sie und Bandbreite zur Verfügung stellen – was wir damit machen, ist denen egal. Es hat dem Papierverkäufer auch egal zu sein, ob ich auf dem erworbenen Papier eine teure Patentschrift schreibe oder mir dem Popo abwische. Denn so wie das Papier Papier bleibt – egal wie ich es nutze – bleibt ein IP-Paket ein IP-Paket. Es wird nicht zu wertvoller, nur weil es andere Inhalte transportiert.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog