Diese Frage muss sich die Potsdamer Staatsanwaltschaft stellen, die zu entscheiden hat ob der Angriff auf die entführten/gestohlenen Tanklastzüge einen Straftatbestand erfüllt.
Ist die Bundeswehr in einem Kriegseinsatz oder geht es um den „Einsatz angemessener Gewalt“, wie die rhetorischen Kriegsverweigerer im Verteidigungsministerium nimmermüde erklären? „Wenn es kein Krieg ist, sind die Soldaten so etwas wie unsere Polizisten in Afghanistan“, sagt ein hochrangiger deutscher Staatsanwalt, und diese Sicht mache den Tankwagen-Fall „noch komplizierter“.
schreibt die Süddeutsche und macht das Problem deutlich, in dem jeder sich im Einsatz befindliche steckt. Für Soldaten gelten andere Regeln, als für Dorfpolizisten, dieser Unterschied ist in der unterschiedlichen Aufgabenstellung der beiden Berufsgruppen definiert. Ein Soldat hat das Recht auf jeden Feind (der aktiv an Kriegshandlungen teilnimmt) zu schiessen, um diesen „aus dem Kampf zu nehmen“. Ein Polizist sollte geflissentlich zu vermeiden wissen, jeden Dieb mittels Kopfschuss zu liquidieren.
Unsere Soldaten sind, wenn sie im Ausland im Einsatz sind, im Krieg. PUNKT! Ausnahme sind nur Veranstaltungen mit sportlichem Charakter, Truppenbesuche und ähnliches. Und wer Soldaten im Inland aktiv einsetzen will, ruft den Bürgerkrieg aus. So einfach ist es. Das sollten sich die Herren Verteidugungs- und Innenminister hinter die Ohren schreiben!