So verarscht Arcor seine Kunden…

Arcor bietet seinen Kunden die Wahlmöglichkeit zwischen einem ISDN- und einem VoIP-Anschluss an. Laut Heise preist Arcor seine NGN-(VoIP)Variante wie folgt an:

Arcor betont, dass die NGN-Variante mehr Möglichkeiten bietet als ISDN

Ja, das ist doch klasse. Arcor spart massiv an der Infrastruktur, welche bei herkömmlichen DSL-Anschlüssen (ISDN/Analog + DSL) zwei unterschiedliche Technologien in der Ortsvermittlungsstelle (Colocation) voraussetzen. Einmal die Einspeisung des Telefon- und einmal separat des DSL-Signals. Die gesamte Telefonie-Technik kann bei VoIP seitens des Betreibers eingespart werden.

Dazu kommt, dass die DSL-Kunden mit separater Telefonie sehr wohl auch VoIP nutzen können (IP ist ja im Haus..), aber wer erstmal auf VoIP seitens des Betreibers umgeschwenkt hat, ist gänzlich von der Aussenwelt abgeklemmt, wenn sein PC oder sein lokales Netzwerk keine Verbindung mehr zur Aussenwelt hat. DANN ist selbst das Telefonieren vom Hausanschluss nicht mehr möglich.

Also wieder eine weitere Version, die technischen Möglichkeiten einzuschränken und dem Kunden Essig für Wein zu verkaufen um interne Kosten zu senken – aber bitte nicht den Kunden davon profitieren lassen.

Ein Terroranschlag steht unmittelbar bevor – alternativ wird ein Terrorist gefasst oder ein Sack Reis platzt

Tja, nun haben sich CDU und SPD auf das „BKA-Gesetz“ geeinigt und schon werden sie wieder kritisiert. Ist doch unfait. Immer diese linken Spinner aus der Partei der Grünen und der Linken. Aber HALT! Laut SPON erheben auch andere Kommentatoren die Stimme, so zum Beispiel der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank:

„Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechts-Eingriffs für unverzichtbar“, sagte er der Zeitung. Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Die Einigung der Koalition sieht das nicht vor.

Aber was haben Richter schon mit den Rechten zu tun?

Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, begrüsst das Gestezt, ob wohl er den Wortlaut des Gesetzes noch nicht kennt. Wie kann man es als Datenschützer begrüssen, ohne es zu kennen? Gerade, wenn es den Kernbereich des eigenen Aufgabenbereiches betrifft?

Die Polizei begrüsst – erwartungsgemäss – das gesetz, da es ihr neue Spielzeuge in die Hand gibt. Erinnert ihr euch daran, wie es war neue Weichen für die Spielzeugeisenbahn zu bekommen? Ein FEST!

Da das Gesetz am Mittwoch nächster Woche schon vom Bundestag verabschiedet werden soll, erwarte ich persönlich noch einen kleinen Entscheidungsfindungsbeschleuniger, in Form eines kleinen „terroristischen“ Attentats oder mindestens der Festnahme einer Person, die eventuell verdächtigt wird, mit einem wahrscheinlichen Terroristen mal gemeinsam an einem Ort gewesen zu sein. Im worst case hilft da auch gern die CIA.

Manchmal funktioniert das Rechtssystem noch

Unser Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr seine Existensberechtigung nachgewiesen – ein Hoch auf die Gewaltenteilung!

HURRA, die Vorratsdatenspeicherung ist – per Eilentscheidung! – weiter eingeschränkt worden. Als Hintergrund sieht die FAZ die Polizeigesetze in Bayern (ach…) und Thüringen. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nutzung der Verbindungsdaten weiter ein (Zitat FAZ):

Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun – ähnlich wie bei den Ermittlungen wegen bereits begangener Straftaten – auf gravierende Fälle beschränkt. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet.

Die Süddeutsche schreibt:

Bereits im März hatte der Erste Senat eine einstweilige Anordnung gegen das sogenannte Telekommunikationsgesetz erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung regelt. Diese Eilverfügung wurde nun verlängert und erweitert. Bis zu einem endgültigen Urteil der Karlsruher Richter gilt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nur mit Einschränkung.

Die Welt schreibt dazu:

Dies (Die Landespolizeigesetze in Bayern und Thüringen – Anm. des Autors) verletze das „Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs“ der Bürger.

Siehe auch Fefe, Isotopp

NOCH gibt es Hoffnung für eine Restfreiheit der deutschen Bürger, Steuerzahler und nicht zuletzt Wähler!