„Radfahrer“ – Neue Pressemitteilung und offene Fragen

Die Pressesestelle der Berliner Polizei hat eine weitere Pressemitteilung herausgegeben:

Mit Vorrang betreibt das Fachkommissariat für Amtsdelikte beim Landeskriminalamt umfangreiche Ermittlungen, um den Sachverhalt aufzuklären, der im Zusammenhang mit einem Aufzug am vergangenen Samstag zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hat. Wie berichtet, war gegen 18 Uhr 40 ein 37-Jähriger bei seiner Festnahme am Fontaneplatz verletzt worden. Der Ablauf des Geschehens ist teilweise auf einer ins Internet eingestellten Videosequenz zu sehen.
Die zurzeit bekannten Videobilder begründen den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Um eine umfassende Aufklärung des Falles zu erreichen, wird aber nicht nur auf die Videobilder zurückgegriffen. Es müssen alle in Betracht kommenden Beweismittel herangezogen werden. Deshalb sind einerseits die Aussagen aller Beteiligten von Bedeutung, andererseits ist aber auch die Mitwirkungsbereitschaft anderer noch nicht bekannter Zeugen, umfassend auszusagen, gefragt.
Gemäß der ersten Pressemeldung der Polizei hatten die Beamten angeführt, dass es im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lautsprecherwagens zu massiven Störungen ihrer Maßnahmen gekommen sei. Dem 37-Jährigen sei ein Platzverweis ausgesprochen worden, dem er nicht gefolgt sei. Dieser ließ durch einen Rechtsanwalt mitteilen, dass diese Schilderung falsch sei. Die ermittelnde Fachdienststelle muss die Schläge auf den 37-Jährigen Radfahrer und die komplexen Ereignisse, die der Eskalation voraus gegangen sind, zeitlich plausibel zusammenführen und versuchen, bestehende Lücken zu füllen.
Die Beamten des Landeskriminalamtes haben sich heute um die Vernehmung des Opfers bemüht, konnten ihn jedoch noch nicht persönlich erreichen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die beiden Beamten, denen der Tatvorwurf gemacht wird, im Innendienst eingesetzt.

So sehr ich die Arbeit der Ermittlungsbehörden auch begrüsse, so stark bleibt bei mir die Frage offen: Gegen wieviele Beamte wird wegen unterlassener Hilfeleistung und/oder Freiheitsberaubung ermittelt? Die offensichtliche Körperverletzung ist nicht die einzige ermittlungsfähige Tat! Das sollte man nicht vergessen! Gegen alle Beamten, die in der Lage waren die entstandene Situation zu beurteilen und NICHT die beiden Polizisten (gegen die nun ermittelt wird)  zurückhielten besteht in meinen Augen der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Denn sind Polizisten nicht verpflichtet Bürger gegen JEDE Gefahr zu schützen? Muss ein Polizist nicht auch gegen seine Kollegen tätig werden, wenn diese eine Straftat begehen – muss er den Versuch nicht bereits im Vorfeld versuchen zu verhindern?

Aber da wird bestimmt ein Schutzschirm gespannt – leider. Denn der Korpsgeist muss aufgebrochen werden. Es muss sich das Bewusstsein durchsetzen, dass fehlhandelnde Polizisten diejenigen sind, die ihr Nest beschmutzen und eben nicht die Kollegen, die dafür sorgen, dass der Bürger wieder Vertrauen zu der Polizei haben kann.

Auch Nichtweitergabe von Informationen ist Manipulation #CDU-

Wenn die CDU-Forschungsministerin Annette Schavan von ihr in Auftrag gegebene – und somit vom Steuerzahler finanzierte – Studien unter Verschluß hält, so ist auch dies eine Manipulation.

Schavan seien die Atom-Empfehlungen offenbar zu heikel. Obwohl sie die Studie mit dem Titel „Konzept für ein integriertes Energieforschungsprogramm für Deutschland“ bereits im Juni erhalten habe, solle diese erst im Oktober vorgestellt werden – nach der Bundestagswahl.

schreibt der Spiegel. Ach, nach der Wahl also kommen das Informationen, die vor der Wahl zu heikel sind? Na klasse!

Bonuszahlungen: Banker reagieren panisch

Es gibt ja Artikel, die muss man aus dem richtigen Blickwinkel heraus betrachten, um die Dummheit der Menschen zu erkennen. Einen dieser Artikel habe ich eben in der Welt gefunden:

Es ist ein gefährlicher Schnellschuss: Bundeskanzlerin Merkel will Bonuszahlungen für Top-Manager verbieten, wenn deren Unternehmen Verluste schreiben. Setzt sich Merkel durch, könnte sich eine am Boden liegende Firma bald kein gutes Personal mehr leisten – und nicht mehr auf die Beine kommen.

Jetzt auch das noch: Angela Merkel fordert, dass Unternehmen, die Verlust machen, ihren Managern keine Boni mehr zahlen dürfen. Und sie schließt nicht einmal mehr eine Obergrenze für die erfolgsabhängigen Zahlungen explizit aus.

Dieser Artikel ist quasi eine Selbstentblössung der Bankenlandschaft, wie sie ein Kritiker nicht besser hätte formulieren können.

Es soll also keinen Bonus  (Sonderzahlung für gute Leistung) mehr gezahlt, werden, wenn die Firmen rote Zahlen schreiben. Das schlägt dem Fass ja echt den Boden aus! Der kleine Arbeiter bekommt schliesslich Kurzarbeitergeld vom Staat oder eine Änderungskündigung inkl. Lohnkürzung. Da können die Manager – die Notlagen meist zu verantworten haben! – doch nicht leer ausgehen.

Das Firmen, die am Boden liegen keine Mitarbeiter mehr bekommen – so what? Entweder hat das Unternehmen es in den Vorjahren geschafft eine emotionale Bindung der Mitarbeiter zu generieren, dass diese der Firma auch in der schweren Zeiten zur Seite stehen (den Gürtel enger schnallen), oder die Firma ist rein monetär organisiert und muss mit den Folgen leben. Wer als Unternehmen seine Mitarbeiter einzig mit der Macht des Geldes zur Arbeit motivieren konnte, muss nun mit den Folgen leben. Sowas nennt sich Selbstreinigungskraft der Wirtschaft.

Macht diese Tempel der Kapitalanbetung zu. ICH weine ihnen keine Träne nach. Ich arbeite auch für „kleineres Geld“ an einer Position, die mir Freude bereitet und die mich erfüllt.

Gestern schrieb ich einen Artikel über Kohl-Kinder und warum schwarz/gelb bei der Bundestagswahl keine Mehrheit bekommen darf. Gerade jetzt muss ich wieder daran denken, wie prekär es sein kann, sich nur dem Geld unterzuordnen. Das Kapital frisst seine Kinder.