Polizei, Rechtsverständnis und Jugde Dredd

Nach diversen Fällen von randalierenden Jugendlichen, Migranten, $“von den Medien als Ziel ausgewählter Randgruppe“, in denen auch immer häufiger auch den Ordnungshütern eine (Mit)Schuld gegeben werden muss, stellt das Verfassungsgericht heute fest, dass es anscheinend immer mehr Polizisten gibt, die sich als Jugde Dredd empfinden. Die ultimative Mischung aus Exekutive und Judikative. Die setzen Recht um, definieren gleichzeitig was recht ist und setzen dieses dann auch gleich um.

Wie war das nochmal mit der Entnahme einer Blutprobe bei Verdacht auf „Alkohol am Steuer“? Da muss ein Richter entscheiden, ob eine Blutprobe gegen den Willen des Verdächtigen durchgeführt werden darf oder nicht. Da es Ego-kranke Polizisten zu geben scheint musste sich nun das Verfassungegericht um einen Fall kümmern (Pressemitteilung):

Etwa 35 Minuten späterwurde ihr auf dem Polizeirevier auf Anordnung eines Polizeibeamten voneinem Arzt Blut entnommen.

Auf Anordnung eines Polizeibeamten. Aja. Und was sagt das Verfassungsgericht nun dazu?

Die Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Blutentnahme verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz. Der Betroffene hat Anspruch darauf, dass die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme umfassend und eigenständig prüfen und dabei insbesondere klären, ob die Ermittlungsbehörden auf die Einschaltung des Richters verzichten durften.

Der Gesetzgeber hat die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter anvertraut. Damit soll eine effektive Kontrolle der Ermittlungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanzgewährleistet werden. Wegen dieser Zielrichtung des Richtervorbehalts müssen die Ermittlungsbehörden in der Regel zunächst versuchen, die Anordnung eines Richters zu erlangen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung verbundene Verzögerung dürfen die Staatsanwaltschaft und -nachrangig – die Ermittlungsbehörden die Blutentnahme selbst anordnen.Eine solche „Gefahr im Verzug“ müssen die Ermittlungsbehörden dann mitauf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründen und in den Ermittlungsakten dokumentieren, es sei denn, der drohende Verlust desBeweismittels ist offensichtlich.

Besonders krass wird es hier:

Diese Grundsätze haben die Gerichte nicht beachtet. Die Auffassung desLandgerichts, dass richterliche Eilentscheidungen generell nur nach Vorlage schriftlicher Unterlagen getroffen werden könnten und dass diese wegen des zur Prüfung des Sachverhalts sowie zur Erstellung des Beschlusses notwendigen Zeitraums zwangsläufig mit der Gefährdung des Untersuchungszwecks einhergingen, würde dazu führen, dass Entscheidungen des Ermittlungsrichters zur Blutentnahme bei Verdacht auf Trunkenheit imVerkehr in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht mehr erholt werden würden. Der Richtervorbehalt bei der Blutentnahme wäre damit im Regelfall bedeutungslos. Die Gerichte haben auch nicht konkret geprüft,ob der Zeitraum zwischen Atemalkoholtest und Anordnung der Blutentnahme dafür ausgereicht hätte, dass ein Richter auch ohne schriftliche Antragsunterlagen den einfach gelagerten Sachverhalt eigenständig bewertet und seine Entscheidung anschließend übermittelt, zumal diese im Ausnahmefall auch mündlich getroffen werden kann. Ob selbst bei Kontaktaufnahme mit dem Ermittlungsrichter eine zeitnahe Entscheidung (zum Beispiel wegen anderer, vom Richter vorrangig zu bearbeitenderAnträge) unmöglich gewesen wäre und deshalb „Gefahr im Verzug“ vorlag, lässt sich nicht beurteilen, weil die Polizeibeamten erst gar nicht versucht hatten, einen richterlichen Beschluss einzuholen.

Selbst die untergeordneten Gerichte haben den Richtervorbehalt ausser Kraft setzen wollen. HALLO?

Wir halten fest:

  • Die Politik (gänzlich) ist ausser Kontrolle
  • Die Wirtschaft (teilweise) ist ausser Kontrolle /Banken etc)
  • Die Polizei ist (teilweise) ausser Kontrolle
  • Die Gerichte sind (teilweise)  ausser Kontrolle

Wer zum Henker will in dieser Situation von den Bürger verlangen sich nach Recht und Ordnung zu richten? Was ist denn die in diesem Staat gültige Ordnung?

Man muss nur mal genau hinschauen

Vor VIELEN Jahren – ich war noch jung und bei der Bundeswehr – sollte ich bei einer Übung ein Gebiet „sichern“. In das zu sichernde Gebiet kamen zwei Zivilisten, die ich – da sie sich nicht ordnungsgemäß ausweisen konnten – vorläufig festnahm. So richtig mit schussbereiter Waffe und Deckung geben und allem was dazu gehört. Nun gab es zwei Möglichkeiten: Entweder diese beiden Herren waren wirklich Zivilisten, die sich „aus Versehen“ in den zu sichernden Bereich verirrt hatten (was möglich gewesen wäre), oder aber es war eine Einspielung der Übungsleitung um mich zu prüfen.

Während diese beiden Kollegen dann im Gänsemarsch – 3 Meter Abstand, NICHT sprechen(!) oder ich muss von der Schusswaffe Gebrauch machen – so dahin marschieren, fallen mir die Strümpfe der beiden auf: Beide Strumpf-Knie-Schwarz der Bundeswehr. Ich kannte das Modell, trug es ja selbst. Als ich die beiden fragte ob in der Firma in der sie arbeiten, alle Mitarbeiter diese Socken tragen, mussten beide deutlich lachen. Ich wusste also: Bundeswehrangehörige die mich testen sollten. Ab sofort wurde ich dann SEHR amtlich. Das Lehrbuch kann SEHR grimmig sein und ich kannte es quasi auswendig 🙂

Warum ich das erzähle?

Weil die Polizei in Toronto anlässlich der G20-Krawalle den selben Fehler macht, der auch meine beiden Kollegen schon hat auffliegen lassen: Man verkleidet sich Zivil und behält doch Uniformstücke an anhand deren man erkannt wird. Diesmal sind es die Schuhe. Einsatzpolizei als auch Krawallmacher tragen teilweise identische Schuhe. Globalresearch hat da wunderbares Fotomaterial. Nun KÖNNTE man erklären, dass sich der schwarze Block abgesprochen hat und sich mit Absicht diese Schuhe besorgt hat. Ja, und der tretende Polzist am 1. Mai war auch einer aus dem schwarzen Block, der eine Uniform der Krawallhundertschaft gestohlen hatte.

Via fefe

Nochmal Neuwiedenthal – Karim hat schuld

Wenn mich die lokale Leserschaft auffordert am Ball zu bleiben und sich dafür bedankt, dann schreibe ich auch mal auf Zuruf 🙂

Der NDR hat einen Beitrag in die Mediathek gestellt, der eine Woche abrufbar sein wird. Diesem sind zwei interessante Informationen zu entnehmen und eine Anmerkung zu machen..

Erstens äussert sich der Polizeisprecher „Die Situation hat sich hochgeschaukelt“ – da wird der Zensor wohl gerade eine Rauchen gewesen sein (TM Fefe), denn wenn sich etwas hoch schaukelt, bedingt diese Aussage, dass BEIDE Seiten Schuld an der letztendlichen Situation haben. War das ein Ausrutscher oder ein Zeichen des Entgegenkommens was die Bewertung der Sachlage angeht?

Zum zweiten die Aussage der Gewerkschaft der Polizei (2005: 175.000 Mitglieder) die KEINE Strafverschärfungen, sondern personelle Aufrüstung und Umkehr der personellen Sparmassnahmen fordert. So ganz anders als die Deutsche Polizeigewerkschaft (80.000 Mitglieder), die eher den rechten Flügel vertritt und auch von mir bekannten Polizisten als „dumme Scharfmacher“ betituliert werden.

Die Anmerkung geht in Richtung des wohlgefälligen Hamburger Innensenators, der den Tätern zurufen möchte: „Das Maß ist voll“. Dem schliesse ich mich vorbehaltlos an, WENN er damit AUCH die Polizeigewalt meint. Ansonsten kann der Fredi hingehen wo der Pfeffer wächst

Auch möchte ich auf das Blog einer Anwohnerin hinweisen, durch welches ich auch auf das NDR-Video aufmerksam wurde.