Vodafone WEB & WAP und Wucher

Was lange währt wird endlich gut. Vor geraumer Zeit (ich berichtete) versuchte Vodafone mich über den Tisch zu ziehen. Eine kleine Einstellungsänderung (Web- oder WAP-Zugang) ist in der Lage dem Anwender TROTZ Flatrate das Geld schneller aus der Tasche zu ziehen, als dass ein Geldautomat es ausspucken könnte. Es muss Vodafone wirklich SEHR schlecht gehen, wenn man versucht so an das Geld seiner Kunden heranzukommen: Lieber schnelles Geld als Kundenzufriedenheit.

Aber vernünftigen Argumenten gegenüber stand Vodafone – wider erwarten –  aufgeschlossen gegenüber und heute kam auf dem Postweg eine Gutschrift über den strittigen Betrag. Da ich ein sozialer Mensch bin, teile ich gern mit, wie man das Geld aus dem Konzern wieder herausbekommt, wenn ein neues Telefon OHNE dass man lokale Einstellungen auch nur anfasst sich in den falschen Zugang einbucht:

Wir zahlen für o.a. Mobilfunkvertrag eine monatliche Gebühr für eine Internet-Flatrate von Euro XX.XXEuro. Eine Flatrate impliziert einen stabile Kostenfaktor, ohne Haken und Ösen. Insofern ist es uns gänzlich unverständlich, wie HERR/FRAU XXXXX am XX.XX.XXXX an einem Tag (innerhalb ORT, Deutschland!) Gebühren von XXX.XX€ verursacht haben soll.

Sollte sich das Telefon (Standort ORT!) in den Zugangspunkt eines Fremdanbieters eingewählt haben, so dürfte doch wohl ein technisches Problem Ihrerseits vorliegen, für das wir nicht die Kosten zu tragen haben.

Wir bitten um Erstellung einer Gutschrift.

Fettgedrucktes anpassen, ab dafür an Vodafail senden und (hoffentlich) auf Gutschrift warten. Mein Vertrag bei Vodafone wird trotzdem zum Ende der Laufzeit gekündigt: Ich lasse mich nur einmal bescheissen – schon der Versuch ist ein Kündigungsgrund. Es gibt mittlerweile genügend Wettbewerb und mein alter Mannesmann-D2-Vertrag ist eh längst überholt.

O2 hat auch ein schönes Netz – jetzt auch neue Frequenzen und das beste ist: Ich nutze das Netz mit meinem Hansenet/Alice-Vertrag.

Ciao Vodafone und danke für den Fisch ähh die Gutschrift.

Innenminister und Grundgesetzschwäche – Polizisten als Bessermenschen

Lieber Polizisten – nicht böse sein, dieser Artikel geht NICHT gegen euch!

Wenn ich aber diesen Artikel in der Welt lese, geht mir echt der Hut hoch:

CSU und FDP streiten über mehr Schutz für Polizisten.

Mehr Schutz für Polizisten? Bin ich für: Schutzwesten? Bessere Helme, Handschuhe, Stiefel? Überrollbügel in Einsatzwagen? Was soll die Polizisten schützen?

Bayerns Innenminister Herrmann vermisst eine zugesagte Vorlage des Bundesjustizministeriums, die sich mit einem höheren Strafmaß für Angriffe gegen Beamte befasst.

Achsoo – es geht gar nicht um den Schutz der Polizisten, sondern um Rachegedanken? Schutz durch höhere Strafe ist doch wohl eben so sinnvoll wie Kamera-Überwachung gegen Totschlag? Die Tat wird nicht abgeweht – der Opfer ist Opfer, aber der Staat hat bessere Aufklärungs- und Rachemittel in der Hand? Was soll’s denn sein? Todesstrafe bei Tätlichkeiten gegen Polizeibeamte? Dann schaut mal in den USA vorbei ihr lernresistenten, geistigen Tiefflieger, trotz Todesstrafe haben die dort die höchste Rate an Tötungsdelikten. Strafe bringt nix – Aufklärung hilft dem Opfer nicht. Prävention muss die Antwort lauten!

Bei anderen Themen arbeite Sabine Leutheussser-Schnarrenberger wesentlich schneller, kritisiert der CSU-Politiker.

Welche Themen denn da gemeint sind – schaun wir doch mal:

Bei anderen Themen, etwa dem Schutz von Rechtsanwälten vor Abhörmaßnahmen, habe es der FDP-Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger „gar nicht schnell genug gehen können, hier aber läuft es jetzt nur im Schneckentempo“.

Achso. Ja, das kann ich ja auch verstehen lieber Joachim Herrmann (CSU – Innenminister in Bayern). Da wird die unsinnige Strafmasserhöhung mit der Einhaltung des Grundgesetzes gleichgeschaltet. Wo im Grundgesetz steht denn, dass ein Angriff auf Polizeibeamte härter bestraft wird, als ein Angriff auf einen Arbeiter oder Rentner?

Beziehen Sie sich direkt auf Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes?

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Wo steht da, das Polizisten gleicher sind?  Aber ein Jurist wie Sie muss das Grundgesetz unseres Landes nicht kennen und als Innenminister ist man erst recht nicht an den Verfassungsersatz gebunden. Sorry, aber wenn ich Menschen (dieses Prädikat gestehe ich Ihnen immerhin noch zu – mehr als Sie erwarten dürften!) wie Sie argumentieren höre, möchte ich nur noch kotzen und auswandern. Ich kann mich nur nicht entscheiden was zuerst dran ist. So langsam glaube ich, dass man erstmal auf einem Parteitag – in einer geheimen Ecke und unter Zeugen – auf unser Grundgesetz scheissen muss, bevor man in einer der etablierten Parteien ein Amt bekommt.

Für die einen ein Skandal – für andere gutes Marketing

Bis vor ein paar Tagen kannte kaum jemand die Firma „ASGAARD German Security Group“ und heute berichtet die internationale Presse. Thomas Kaltegärtner hat es innerhalb weniger als einer Woche geschafft mit seinem Unternehmen internationale Aufmerksamkeit zu erregen. Ob es Proteste gegen sein Unternehmen in seiner Heimatstadt sind, die BBC oder Rosbalt aus St.Petersburg. Er ist in aller Munde – auch hier.

Nicht schlecht für ein Unternehmen, das von einem Hauptfeldwebel der Reserve geführt wird,  der aber nur 4 Jahre bei der Bundeswehr gedient hat:

Es seien keine Kampfeinsätze geplant, sagte Kaltegärtner, der von 1990 bis 1994 in der Bundeswehr aktiv war und heute den Rang eines Hauptfeldwebels der Reserve bekleidet. (Quelle)

In nur 4 Jahren ist es unmöglich –  im aktiven Dienst – Feldwebel oder gar Hauptfeldwebel zu werden. In 16 Jahren Reservedienstzeit kann man dies allerdings locker schaffen: Nur mittels Reserveübungen vom Stabsunteroffizier zum Hauptfeldwebel aufzusteigen. Faustformel: Pro Reserveübung ein Dienstgrad (bei absolvieren der Messer & Gabel Prüfungen). Als Stabsunteroffizier musste man den Reservefeldwebellehrgang (Dauer 14 Tage) und eine Reservedienstzeit von 30 Tagen absolviert haben. Dazu den Zugführerlehrgang und voila: Aus einem Z4-Stabsunteroffizier wird der Hauptfeldwebel der Reserve. Und das ganze mit kaum mehr als 3 Jahren Dienst in der aktiven Truppe (4 Jahre – 3 Monate Grundausbildung – 6 Monate Uffz-Ausbildung). Da reicht es, wenn man innerhalb seiner vierjährigen Dienstzeit nur den Obergefreiten geschafft hat. Nirgends wird so schnell befördert wie auf Wehrübungen. Der Berufstätige braucht halt einen Anreiz wieder in das Oliv zu hüpfen und sich mit den alten Kollegen den Knorpel zu befeuchten.

So also stellt man sich als Hauptfeldwebel der Reserve den internationalen Medien vor.  Ob Kaltegärtner von der Bezirksregierung Münster noch so wie unterstützt wird wie im Juli 2009 steht zu bezweifeln.

Aber die mediale Aufmerksamkeit hat Kaltegärtner: Mission accomplished