Herr Schäuble sollte Angst vor der Bundeswehr im Innern haben

Also als ICH damals – als Zeitsoldat – meinen Eid geleistet habe:

„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ (Hervorhebung von mir)

da war mir noch nicht klar, dass ich diesen Eid irgendwann dazu nutzen KÖNNTE meine Waffe gegen den Bundesinnenminister zu richten. Dort steht nichts von Gesetzen, von Regierung oder ähnlichem, sondern es geht um die Bundesrepublik, um Recht und Freiheit des Volkes. Dazu kommt, dass es damals – so Anfang der 80er – den Bürger in Uniform gab. Den mündigen Soldaten, der „erzogen“ wurde, Befehle auch nach ihrer rechtlichen Grundlage zu bewerten. Uns wurde sehr deutlich klar gemacht, welche Aufgaben wir nicht übernehmen durften, welche Befehle nicht befolgen. Damals konnte ich mit dieser Rechtsgrundlage und dem darauf basierenden Selbstverständnis gut leben.

Heute allerdings frage ich mich, ob ich nicht – wäre ich noch im aktiven Dienst – ein grundsätzliches Problem mit dieser Schizophrenie hätte: Das eine sehr grosse Bedrohung der Rechte und der Freiheit der deutschen Bevölkerung aus dem Innenministerium kommt.

Wie würde ich heute reagieren. Diesen Gedanken möchte ich nicht ganz zu Ende ausführen – besser ist das.

Wer jetzt noch CDU wählt hat echt die Vollmeise!

Gerade noch rechtzeitig zur Bundestagswahl wird durch die Süddeutsche Zeitung der Plan der CDU aufgedeckt, wie die Bundesrepublik vollends zu einem zentralistischem Unrechtsstaat umgebaut werden soll:

Das Bundesinnenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor. Das Konzept, das der SZ vorliegt, zielt darauf ab, dem Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen zu geben.

..

Der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Der Verfassungsschutz soll zudem auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz; und schon dieses Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Das ist quasi ohne Worte….

Außerdem will der Ministeriums-Katalog den genetischen Fingerabdruck als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ einführen. Bisher ist er nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Anordnung eines Richters erlaubt. Künftig würde also auch Ladendieben und Kleinbetrügern ein genetischer Fingerabdruck genommen.

Hurra, so krieen wir wirklich JEDEN Bundesbürger dazu, uns seine Daten zu geben. Eine RIESIGE Datenbank. Wundervoll! Und diesen Verfolgungswahnsinnigen soll ich glauen, dass die Internetsperren nicht ausgeweitet werden sollen, auf kritische Webseiten etc? Lachhaft!

Damit reagiert man auf alte Forderungen der Sicherheitsbehörden, die es für notwendig halten, den eingeschleusten Ermittlern zumindest einfache Diebstähle, Betrügereien und Körperverletzungen zu erlauben; sie sollen sich so im kriminellen Milieu als „unverdächtig“ beweisen können.

Na wunderbar. Sollen so die nächsten Knüppeltrupps legalisiert werden? Vorstellbar ist, dass ein VS-Mann in eine $Gruppe eingeschleust wird, dort die Motivation zu $Straftat erhöht und er anschliessend straffrei bleibt, obwohl die Straftat ohne seinen aktiven Einsatz garnicht geschehen wäre.

Wundervoll Herr Schäuble!

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bestätigt Generalverdacht

Wer auf die Frage

SPIEGEL ONLINE: Was wollen Sie denn in diesem Moment mit der Befugnis für eine Online-Durchsuchung anfangen, wenn Sie gar keine konkreten Hinweise auf die potenziellen Täter haben?

wie folgt antwortet:

Schünemann: Wir brauchen diese Kompetenzen trotzdem. In den Netzwerkstrukturen des militanten Islamismus erfolgt die Kommunikation zum Beispiel oftmals gar nicht mehr über das Telefon, sondern über Rechner, auch das hat der Sauerland-Fall gezeigt. Zudem können wir mit der Online-Durchsuchung auf Länderebene die Bundesbehörden besser unterstützen.

sagt doch direkt, dass er nach dem Giesskannenprinzip ALLE Bundesbürger überwachen will/muss. Ohne konkrete Hinweise auf potentiell zu überwachende Personen weiterhin diese Überwachungswerkzeuge zu verlangen ist schon mehr als nur dreist.