Impressum-Spam durch die UFA Film & TV Produktion GmbH

Die Bertelsmann-Tochter „UFA Film & TV Produktion GmbH“ gibt zu gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu verstossen.

Am 01.02.2013 bekam ich auf meine im Impressum angegebene Mailadresse unverlangt zugesandte Werbung (vulgo SPAM) für eine „Politische Rap Casting Show“. Meine Frage an den Versender des Spams (Initiative: Du hast Die Macht – Ein gemeinsames Projekt der Robert Bosch Stiftung und der UFA Film & TV), woher denn meine Mailadresse in ihren Adressdaten kommen würde, wurde mir am selben Tag lapidar beantwortet

„Vielen Dank für Ihre E-Mail. Da müssen Sie uns irgendwie auf den Verteiler gerutscht sein. Ich nehme Sie unverzüglich raus.“

Leider wurde aber meine Frage nach der Herkunft der personenbezogenen Daten nicht beantwortet. Also legte ich nach:

„In den Verteiler gerutscht“ sein reicht mir als Auskunft keineswegs und ist mir deutlich zu schwammig.

Ich mache es also deutlicher: Ich fordere Sie hiermit auf, mir auf Grundlage des §34
Bundesdatenschutzgesetz, mir mitzuteilen:

1) Die Art und den Umfang der von mir gespeicherten personenbezogenen Daten
2) Etwaige Stellen, an welche Sie die Daten bereits weitergegeben haben(könnten)
3) Den Zweck der Speicherung

Eine gesetzte Frist (von einer Woche) verstrich. Aber ich bin kein Abmahngewinnler, und wechselte das Medium in Richtung Brief, bevor ich dann tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hätte.

Heute erhielt ich die Antwort und muss sagen, ich bin etwas entsetzt, dass ein zum Bertelsmann-Konzern gehörendes Unternehmen – anscheinend ohne Scham – zugibt gegen geltendes Recht zu verstossen. Ich zitiere aus der heute von der „UFA Film & TV Produktion GmbH“ erhaltenen Antwort:

1. Die zu ihrer Person gespeicherten Daten beschränken sich ausschließlich auf die Emailadresse reizzentrum@koepke.net
2. die Speicherung diente dem alleinigen Zweck, Ihnen Presseinformationen über die gemeinnützige Medien-Initiative „Du hast die Macht“ zukommen zu lassen
3. die Daten stammen aus ihrem Impressum http://rz.koepke.net/about/
4. die Daten wurden nicht an Dritte weitergegeben

Selbstverständlich haben wir Ihre Daten aus unserem Presseverteiler gelöscht und werden Sie ab sofort nicht mehr mit unseren Anliegen und Informationen belästigen. Ich entschuldige mich vielmals dafür, dass wir Sie versehentlich in unseren Verteiler aufgenommen haben.

„Versehentlich in den Verteiler gerutscht“ ist schon fast eine kackdreiste Frechheit. Entweder hat ein Mitarbeiter, oder gar ein Crawler – sicher nicht nur – meine Webseite besucht, um gezielt nach Mailadressen von Blogger zu suchen, um diese zu sammeln und mit eben Werbung zu „beglücken“. Bereits seit Juli 2004 ist unverlangt eingesandte Werbung durch das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ verboten. Aber die „UFA Film & TV Produktion GmbH“ glaubt entweder sich nicht an Gesetze halten zu müssen oder kennt die deutsche Gesetzeslage nicht. Was immer auch der Grund sein mag – es passt ins das Bild, dass ich vom Bertelsmannkonzern habe.

Schmankerl am Rande: Während ich diese Zeilen schreibe, läuft im Hintergrund Phoenix und es wurde das Leistungsschutzrecht – für welches sich vor allem der Bertelsmann-Konzern sowie die Axel Springer AG eingesetzt haben – im Parlament durchgewunken.

Samsung Galaxy S2 – Probleme bei der Softwareaktualisierung

Manchmal möchte man Programmierern so tief in den Arsch treten, dass die Stiefelspitze hängen bleibt. Heute sind die Profis bei Samsung dran, die für die Applikation Software-Aktualisierung des Galaxy S2 verantwortlich zeichnen.

Bevor man eine Softwareaktualisierung seines Galaxy S2 durchführen kann, muss man sich mittels Mailadresse (und Kennwort) authentifizieren (und vorher natürlich registrieren). In das entsprechende Funktion seines Telefons gelangt man automatisch, wenn man den Menüpunkt „Auf Aktualisierungen prüfen“ das erste mal aufruft.

Warum man sich für (kostenfreie!) Betriebssystem-Updates registrieren muss, entzieht sich gänzlich meiner Kenntnis, aber lassen wir den Mailadressensammlern von Samsung ihren Spass. Wie stets, wenn ich eine Mailadresse angeben muss, entschied ich mich eine dedizierte, nur hier genutzte Mailadresse zu generieren und anzugeben: Samsung@.

Als Folge wurde mir wiederholt eine Fehlermeldung präsentiert: „Ungültige ID“, oder aber „bereits vergeben“. Der Vorgang wurde stets abgebrochen.

Nach drei Tagen ist mir heute die Wurst geplatzt, ich suchte das weite Netz nach einer Lösung ab. Kann doch nicht sein, dass ich mich als Einziger zu blöd anstelle.

Die Lösung meines Problems war dann, mich – mittels PC und Webbrowser – für die Samsung-Apps direkt auf der Webseite der Samsung-Apps anzumelden. Dort erhielt ich dann – bei der Angabe meiner Mailadresse samsung@ – die  Fehlermeldung, dass Teile der Mailadresse vom System nicht akzeptiert werden.

Ich musste nur eine andere Mailadresse angeben, und schwuppdibupp konnte ich mich registrieren und kann nun auch mittels Mobiltelefon nach Updates suchen.

Mal ehrlich, kann man diese Fehlermeldung nicht auch auf dem Mobiltelefon anzeigen lassen. Ich bin ja nun wirklich nicht total verblödet, aber solche Probleme will ich nicht über Suchmaschinen lösen.

Wer mir jetzt noch sagen kann, wann das Update auf Kies07 rauskommt bekommt einen Lolly 🙂

Nicht nur nörgel: #Amazon+

Meine Tochter warf mich ja vor, ich wäre immer nur negativ. Lütte: Ist gar nicht wahr 🙂

Nun will ich auch mal etwas angenehm positives bei einem blöden Erlebnis berichten: Mein viel zu teures (über Amazon gekauftes) Wireless-Headset hat’s gestern zerlegt. Ein Bügel ist gebrochen. Hallo, das Teil ist nicht ganz einen Monat alt, da zerreist es schon den Bügel.

Also gestern mal ein wenig die Suchmaschinen traktiert und festgestellt: Hersteller-RMA geht nach Irland, Amazon hat eine deutsche Anschrift. Also bietet es sich an, das Erbe zu Amazon zusenden – auch wenn der Vorgang dann ein paar Tage länger dauert.

Aber da war immer wieder zwei Begrifflichkeiten in meinem Kopf „DOA“ (Death on arrivel) und „Rückgaberecht innerhalb 30 Tage“. Also rief ich mal kurz bei Amazon an und fragte ob ein gebrochener Bügel nach über 10 Tagen noch als DOA gelten könne. Die Antwort war: „Ja, bis morgen können wir da noch DOA machen – ich schicke ihnen mal den Paketaufkleber an die hinterlegte Mailadresse“.

Kaum hatte ich aufgelegt hatte ich die mail – mit der bereits eingetragenen Fehlerbeschreibung „Bügel gebrochen“. Das ist Service – aber es kommt noch besser. Auch wenn ich eigentlich erwartete, dass erst bei Eingang der Rücksendung ein neues (oder repariertes) Gerät an mich gesandt wird, hatte ich 2 Stunden später eine Mail: „Ihr Austauschgerät ist jetzt im Versand und wird wahrscheinlich am 05 November zugestellt“.

Mal ehrlich: Besser geht Support nun wirklich nicht. Da ist der Ärger über den Bruch schon deutlich kleiner …. Danke Amazon.  Und NEIN, für diesen Artikel bekomme ich nicht bezahlt, ich bin einfach nur zufrieden.