Verfassungschutz beobachtet gesamte Fraktion der Linkspartei

Als ich folgendes in der Welt las:

Sämtliche Abgeordneten der Linken im Bundestag sind Gegenstand einer Akte beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Nach Angaben der Regierung sieht das Amt bei der Partei „Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen“. Für keine andere Fraktion des Parlaments gibt es eine Akte beim Verfassungsschutz.

war mein erster Eindruck zwiespältig. Isr diese Tatsache eine bodenlose Unverschämtheit oder ein guter Anfang? Aber der folgende Satz lässt mich zweifeln

Über andere Fraktionen des Bundestages hat das BfV laut Antwort keine Sachakte angelegt.

Wieso nicht? Warum wird Herr Schäuble nicht vom Verfassungsschutz kontrolliert? Schliesslich ist er der Verfechter des Bundeswehreinsatzes im Innern. Schliesst der Schutz einer Sache (hier das Grundgesetz) nicht auch den Schutz vor schädigenden Veränderungen mit ein? Was ist mit Frau von der Leyen, die Instrumentarien installiert, welche die verbrieften Bürgerrechte beschränken können. Gehört nicht auch dieses kritisch überwacht?

Oder lässt der CDU-Innenminister nur Überwachungen der „Konkurenz“-Parteien zu? Das geamte Ressort „Innen“ gehört kräftig aufgeräumt.

Verfassungsschutz = Straftäterschutz?

Wenn das Innenministerium das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes in Gefahr sieht, so kann es auch meinen, dass ein vom Verfassungsschutz bezahlter Straftäter zu schützen ist.

Zumindest könnte man auf die Idee kommen, wenn man einen Artikel aus der FTD liest, aus dem ich hier zitieren möchte:

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll für eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz in den 80er-Jahren bezahlt worden sein. Das behauptet der ehemalige Verfassungsschutz-Beamte Winfried Ridder in einer ARD-Dokumentation über die Mörder des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback.

und genau DIES könnte der Grund dafür sein, dass der Verfassungschutz sich so sehr sträubt, die Unterlagen bezüglich Frau Becker an die Bundesanwaltschaft auszuhändigen. Frau Becker soll 100.000 DM vom Verfassungsschutz gekommen haben. Genug Geld um Frau Becker zu schützen, denn eine so hoch bezahlte Agentin des Verfassungsschutz wäre sicher zur Zielscheibe ihrer „Kollegen“ der RAF geworden. Auch heute ist diese Information sicher als „sensibel“ zu bezeichnen. Wer weiss, ob Frau Becker nicht hier und dort durch Falschaussagen ihr Geld wert wurde. Oder war Sie am Ende gar auch als Agent Provocateur tätig? Trifft den Verfassungsschutz am Ende Einzeltaten eine Mitschuld?

Der Fall Becker bleibt interessant!

Die Bundesanwaltschaft darf nicht wissen, was der Verfassungsschutz treibt

Zumindest muss man eine Passage aus dem Spiegel so deuten:

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Oktober 2007 einen Antrag auf Freigabe dieser Akten gestellt. Anlass war damals das im April 2007 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski. Es bestand der Verdacht, dass er der Todesschütze beim Buback-Attentat war.

Das Bundesinnenministerium hatte dann im Januar 2008 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Akten nicht an die Bundesanwaltschaft herausgeben darf. Eine solche „Sperrerklärung“ sei möglich, wenn das Bekanntwerden der Unterlagen „dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde“.

Akten des Bundesamtes für Verfassungschutz, die einen konkreten Fall betreffen, können der bearbeitenden Bundesanwaltschaft nicht zur Verfügung gestellt werden, um Nachteile für das Wohl des Bundes abzuwenden? WTF?

Das diese Machtspinne aus Innenminister/ium, Verfassungsschutz und BKA die Bürger überwachen MUSS liegt auf der Hand. Denn wer soviel Dreck am Stecken zu haben scheint, wie diese Behörden, der muss zwangsläufig auch dem Bürger unterstellen genauso unrechtsmässig zu agieren.