Der Unterschied zwischen Steuersünder und Steuerbetrüger

Am Thema Straffreiheit kann man wunderbar den Unterschied zwischen verbrecherischen Steuerbetrügern und Steuersündern festmachen:

  • Als Steuersünder lasse ich den Personenkreis gelten, der Einnahmen „vergessen“ hat anzugeben. Oder denjenigen, der aus Unwissenheit mit nicht absetzbaren Kosten (erfolgreich) versucht hat seine Steuerlast zu mindern. Zum Personenkreis der möglichen Steuersünder zähle ich vorwiegend Arbeitslose, Arbeiter und kleine Angestellte die ihre Steuererklärung ohne Mithilfe eines Steuerberaters erstellt haben. Es kann passieren, dass man das Sparbuch der Tochter – oder ähnliches – vergisst anzugeben.
  • Als verbrecherischen Steuerbetrüger würde ich pauschal all diejenigen bezeichnen, deren Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wurde und die TROTZ Hilfe des Steuerberaters falsche Angaben machen.

Eine Klausel zur Nichtbestrafung von minder schweren Fällen – man will ja die Gerichte nicht übermässig belasten – oder das Feststellen einer Strafgebühr von 50 v.H. ZUSÄTZLICH zur nachzuzahlenden Steuer wäre angemessen.

Das zahlen von Steuern ist eine Verpflichtung, die man gegenüber der Allgemeinheit (der Summe der Steuerzahler!) hat.

Pink Floyd zeigt EMI erfolgreich den Unterschied zwischen Kunst und Kommerz

Wie ich hier schon schrieb, befand sich EMI in einem entzückenden kleinen Rechtststreit mit Pink Floyd. Wie die FTD gerade schreibt hat EMI diesen wohl voll verloren – schnell, kurz und mit Sicherheit schmerzvoll:

Pink Floyd setzte sich stets dafür ein, dass statt Singles Alben verkauft werden – da die „nahtlosen“ Platten nicht auseinandergerissen werden sollen, argumentierte Anwalt Robert Howe. Gleichzeitig war die Berechnung der Online-Honorare Thema der Klage.

Ja, es gibt Dinge, die machen im ganze mehr Sinn.