Warum wir Zensurgesetzes und Vorratsdatenauswertung brauchen

Unserer Regierung kann man ja viel unterstellen, aber wie man die eigene Macht erhält – auch und gerade wenn man massiven Mist baut – dass weiss sie schon.

Schon 2005 sollen streng vertrauliche Listen erstellt worden sein, an welchen Orten der Volksunmut als erste in offene Rebellion umschlagen kann/wird. Und was braucht man, wenn man eine Rebellion eindämmen möchte?

Als erstes Informationen über die Rädelsführer, welche man durch Überwachungsmassnahmen wie der Auswertung der mittels Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten. Am besten ohne, dass ein Richter dies vorher genehmigt. OK abgehakt, haben wir.

Als nächstes muss unterbunden werden, dass sich der Volksmop organisiert. Das Internet ist da brandgefährlich! Also muss man ein Instrumentarium erschaffen, mittels dessen man ganz schnell Webseiten und Kommunikationswege der Rebellen unerreichbar schalten kann. Diese Aufgabe hat dann ja Zensursula erfolgreich gemeistert. Die Idee den Kinderschutz vorzutäuschen war schon genial.

Dann fehlt nur noch der Bundeswehreinsatz im Innern. Und DAS kriegen die bestimmt auch noch hin. Vielleicht muss da nochmal der Terrorismus herhalten.

Via Welt – auch wenn Udo Ulfkotte als Terrorspezialist genannt ist, möchte ich den Artikel inhaltlich nicht in die Welt der Verfolgungstheorien verwerfen.

Ich habe es gewusst: Es WIRD schlimmer werden

Kaum ist das unsägliche BKA-Gesetz durch den Bundesrat abgenickt, soll es natürlich erweitert werden. Reiche ihnen einen kleinen Finger und sie reissen dir den Arm ab: Bis zum Ohrläppchen.

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der „Industrialisierung“ von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet „Paroli bieten zu können“, erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin.

schreibt Heise. Bislang sieht das BKA-Gesetz den Einsatz des Bundestrojaners ausschliesslich zur Terrorismusbekämpfung vor. Aber es war ja letztendlich zu erwarten und es überrascht wohl niemanden wirklich, dass der Einsatzzweck nun erweitert werden soll und – da bin ich mir ganz sicher – auch wird.

Getränke nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises

Aus Gründen der Terrorabwehr werden jegliche Flüssigkeiten innerhalb der EU in Zukunft nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises ausgegeben.

Der Innen- und Justizrat der EU hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag in Brüssel eine Entschließung  zur besseren Bekämpfung der missbräuchlichen und anonymen Nutzung von Flüssigkeiten in Form von Waterboarding gefasst.

Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Flüssigkeiten in Gebinden welche mehr als 0,75 Liter Volumen haben bei der Planung oder Durchführung von Straftaten, die einen Rückschluss auf konkrete Anwender erschweren. Wichtig erscheint den Ministern daher, den Käufer einer Flüssigkeit identifizieren zu können. Anders als in Deutschland besteht eine entsprechende Pflicht noch nicht in allen Mitgliedsstaaten.

Naja, GANZ so schlimm ist es noch nicht, aber ersetze Flüssigkeiten durch anonyme Prepaidkarte und Waterboarding durch Terrorismus/Straftaten, dann passt es schon:

Der Innen- und Justizrat der EU hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag in Brüssel eine Entschließung (PDF-Datei) zur besseren Bekämpfung der missbräuchlichen und anonymen Nutzung elektronischer Kommunikation gefasst. Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Mobiltelefonen mit Prepaid-Karten bei der Planung oder Durchführung von Straftaten, die einen Rückschluss auf konkrete Anwender erschweren. Wichtig erscheint den Ministern daher, den Käufer einer vorausbezahlten SIM-Karte identifizieren zu können. Anders als in Deutschland besteht eine entsprechende Pflicht noch nicht in allen Mitgliedsstaaten.

Quelle: Heise – via Fefe