Getränke nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises

Aus Gründen der Terrorabwehr werden jegliche Flüssigkeiten innerhalb der EU in Zukunft nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises ausgegeben.

Der Innen- und Justizrat der EU hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag in Brüssel eine Entschließung  zur besseren Bekämpfung der missbräuchlichen und anonymen Nutzung von Flüssigkeiten in Form von Waterboarding gefasst.

Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Flüssigkeiten in Gebinden welche mehr als 0,75 Liter Volumen haben bei der Planung oder Durchführung von Straftaten, die einen Rückschluss auf konkrete Anwender erschweren. Wichtig erscheint den Ministern daher, den Käufer einer Flüssigkeit identifizieren zu können. Anders als in Deutschland besteht eine entsprechende Pflicht noch nicht in allen Mitgliedsstaaten.

Naja, GANZ so schlimm ist es noch nicht, aber ersetze Flüssigkeiten durch anonyme Prepaidkarte und Waterboarding durch Terrorismus/Straftaten, dann passt es schon:

Der Innen- und Justizrat der EU hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag in Brüssel eine Entschließung (PDF-Datei) zur besseren Bekämpfung der missbräuchlichen und anonymen Nutzung elektronischer Kommunikation gefasst. Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Mobiltelefonen mit Prepaid-Karten bei der Planung oder Durchführung von Straftaten, die einen Rückschluss auf konkrete Anwender erschweren. Wichtig erscheint den Ministern daher, den Käufer einer vorausbezahlten SIM-Karte identifizieren zu können. Anders als in Deutschland besteht eine entsprechende Pflicht noch nicht in allen Mitgliedsstaaten.

Quelle: Heise – via Fefe