Frikadellendieb vs. Körperverletzer im Amt

Wenn in Deutschland ein Angestellter eine Frikadelle isst oder eine Maultasche nicht in den Müll wirft sondern mit nach Hause nimmt, setzt es fristlose Kündigungen.

Was passiert mit einem Polizisten, der sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig macht?

Der verantwortliche Polizeiobermeister ist demnach Angehöriger einer Berliner Einsatzhundertschaft. Er wird den Angaben zufolge bis zum Abschluss der Ermittlungen zunächst nicht in der Einheit eingesetzt. (Welt) (Hervorhebung von mir)

Er wird nicht in seiner Einheit eingesetzt. Aber er bleibt im Dienst und bekommt sein Gehalt weiter – er wird NICHT suspendiert – er bekommt quasi bezahlten Urlaub.

Und wer sich an meiner Beschuldigung „gefährlicher Körperverletzung“ stört, der lese bitte das Strafgesetzbuch, speziell den §224:

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn das Opfer an der Erde liegt und mit keinem Angriff rechnen muss, kann man wohl von einer Hinterlist sprechen. Zum zweiten wird bei Demonstranten sehr gern das „stabile Schuhwerk“ (Kampfstiefel) als Waffe angesehen. Wetten, dass der Polizeiobermeister keine Filzpantoffeln trug? Früher – so zu meiner zeit – galt derjenige der einen am Boden Liegenden trat als absoluter Widerling – das scheint heute anders zu sein.

Polizisten mit solch einem Verhalten gehören SOFORT aus dem Polizeidienst entfernt. Jeder Tag den sie weiter von uns Steuerzahlern durchgefüttert werden ist für mich unerträglich. Es gibt genügend Polizisten die einen schweren und frustrierenden Dienst ableisten und unterbezahlt sind, wie müssen die sich fühlen wenn ihr Kollege ihnen eine Planstelle als Polizeiobermeister belegt?

Der Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“

Im Strafgesetzbuch findet man den § 323c, der sich mit dem Straftatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“ beschäftigt:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich frage mich – und die ermittelnden Behörden, die Staatsanwaltschaften und auch euch – warum gegen die umstehenden Polizisten in Sachen „der Radfahrer“ nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird. Kann mir das jemand erklären? Auch in dem Bewusstsein, dass dieser Straftatbestand nicht fahrläässig, sondern nur vorsätzlich begangen werden kann, so sollte man – gerade bei Polizeibeamten – von einer Vorbildspflicht ausgehen.

Auch die Grünen erklären sich selbst als unwählbar

Manchmal zähle ich Politker diverser Parteien – auf meine charmente, mir sehr eigene Art – an, wenn Sie irgendwie in dritter oder vierter Reihe in der Parteihiercharchie stehen. Heute aber schicken die Grünen gleich den Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft (Matthias Güldner) ins Rennen. Fraktionsvorsitzender ist schliesslich jemand der – in diesem Fall – in einem Bundesland die Partei hinter sich haben sollte, denn diesen Teil einer Partei vertritt er. Und WIE das der Güldner macht, teilt er uns mittels eines Kommentars in der Welt mit, aus dem ich hier mal ein paar Aussagen betrachten möchte:

Regeln gelten überall, auch im weltweiten Netz. Die ignorante Argumentation gegen Internetsperren kommt von Menschen, die es sich in virtuellen Räumen bequem gemacht haben und übersieht die Opfer in der realen Welt.

An dieser Einleitung merkt man gleich, da spricht jemand, der weiss worum es geht: Ein Flachmann von Welt. Da drängt sich mir sofort die Frage auf, ob das der verlorene, ausgesetzte Sohn der Zensursula ist. Wer für Löschen und gegen Sperren ist, wird als Ignorant dargestellt. Da hat man eine Basis auf der man für weitere Gespräche aufsetzen kann – NICHT!

Aber wenn der (man kann es nicht oft genug wiederholen) Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft erstmal loslegt, dann fliegen die intellektuellen Fetzen, da merkt man dass er sich zu Themen äussert, um die er sich echt bemüht hat:

Da ist zum Beispiel das Argument, die Sperren könnten umgangen werden. Da haben sich einige wohl das Hirn herausgetwittert. Genauso gut könnte die Tatsache, dass Morde begangen werden, obwohl sie verboten sind, als Argument gegen den Mordparagraphen im Strafgesetzbuch angeführt werden.

Mit dieser Aussage beweisst Güldner einmal mehr, wessen geistiges Zensurkind er ist und dass er von der eigentlichen Problematik so wirklich GAR keine Ahnung hat. In schwärzester CDU-Manier wird herumargumentiert, ohne den Realitäten in die üble Fratze zu sehen. Güldner verwechselt in einer fast naiv zu nennender Weise Ursache und Wirkung. KEINER der Zensurgegner will laschere Gesetze gegen Kinderpornografie oder gar Kindesmissbrauch. Aber wenn der Matthias erstmal loslegt, dann ist der ja nicht zu halten.

Schade, aber Güldner hat mit diesem Kommentar bewiesen, dass auch die Grünen in mittlerweile wirksamen Positionen Politiker sitzen haben, die in jedes Mikrofon reinlallen. Hauptsache der Name ist mal in der Zeitung – und wenn es nur die Welt des Springer Konzern ist. Mir wird übel bei soviel Schwarz im Grün. Geht GAR nicht.