Kein Wunder, dass die Deutsche Bank so gut darsteht

„Die meisten Geschäftsaktivitäten“, heißt es zum Thema Offshore in einem internen Vermerk des Bundesfinanzministeriums, „unterhalten die Deutsche Bank  und – mit großem Abstand – Commerzbank und Sal. Oppenheim“.

schreibt der Spiegel. Es geht um Aktivitäten der Banken in den sogenannten Steueroasen, wo mittels steuerbegünstigter Stiftungen und Trust sehr bequem Geld am deutschen Finanzamt vorbeigeschafft werden kann. Ich bin ja für die Erschaffung eines Deliktes „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“, welche mit mindestens der zehnfachen Summe der Steuerminderung bestraft wird. Dann überlegen sich unsere braven Bankfuzzies dreimal, ob Sie den Kunden helfen Ihr Geld am Finanzamt vorbei zu schleusen.

Was für eine Infrastruktur die Deutsche bank für offensichtliche Steuerhinterzieher unterhält beschreibt der Artikel auch:

Nach den Informationen managt allein der Branchenprimus Deutsche Bank von der Schweiz aus Geschäftsbeziehungen zu mindestens 566 Stiftungen und Trusts, die gar nicht nach Schweizer Recht ausgestaltet sind, sondern nach dem anderer Steueroasen – von Curaçao bis zu den britischen Jungferninseln. Hinzu kommen 204 Tochtergesellschaften, Beteiligungen und Rechtseinheiten in 13 Offshore-Zentren mit zusammen 2428 Kundenbeziehungen, allein 868 davon in Singapur.

Ich unterstelle mal dass, wenn alle Steuerpflichtigen ihre Steuern auch nur ansatzweise vollumfanglich zahlen würden, wir in Deutschland in „Saus und Braus“ leben könnten.

Ackermann, Merkel und der geldwerte Vorteil

Als „geldwerter Vorteil“ gelten in Deutschland (nach Einkommenssteuergesetz) alle Sachbezüge, die ein Steuerpflichtiger aufgrund seiner Tätigkeit als Dienst- oder Warenleistungen kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommt. Diese Regelung hat schon so manchen Nutzer eines Firmenwagens blass werden lassen, wenn er feststellt, wieviel ihn die Nutzung des Firmenwagens kostet.

Eigentlich ist die Versteuerung des nicht monetären Einkommensanteils aber schlussendlich fair. Ansonsten würde die Firma z.B. Mietwohnung, Fahrzeug, Lebensmittel etc. als direkte Firmenkosten von der Steuer absetzen und der Angestellte nur ein klägliches Geldeinkommen versteuern. (Naja, und auch nix in die Rentenkasse einzahlen ….).

Knifflig wird es im Fall des 60sten Geburtstags von Herrn Ackermann, zu dessen Anlass die Frau Bundeskanzlerin – Frau Merkel – den Herrn Ackermann einlud diesen Ehrentag im Bundeskanzeramt mit 30 Freunden und Bekannten zu feiern.

Die Kosten für den geselligen Abend lassen sich nicht auf Heller und Pfennig beziffern. Laut einem „Bericht des Bundeskanzleramts“ vom 6. Mai diesen Jahres, der sueddeutsche.de vorliegt, wurde das Abendessen „von Mitarbeitern aus dem Servicebereich des Bundeskanzleramtes zubereitet“.

Dieser Aufwand und die Kosten für die Speisen und Getränke selbst könnten nicht ermittelt werden. Das Haushaltsprinzip der Kameralistik lasse dies nicht zu, da detaillierte Kostenaufstellungen hierbei nicht gemacht werden.

schreibt die Süddeutsche. Da bin ich doch mal gespannt, wie der Jupp Ackermann das in seiner Einkommessteuererklärung angegeben hat. Sollte er es nicht angegeben haben, so ist dieses ein Steuervergehen (naja, ein mehr oder weniger ..). Sollte er es angegeben haben, dann bitte mit welchem Wert? Oder schätzt das Finanzamt. Ein Abend mit Essen, Personal, Getränken und Rahmenprogramm in der Liga des Herrn Ackermann dürfte wohl mit um die 1.000,- Euro pro Person korrekt geschätzt sein. Hat er diese 30.000 Euro versteuert? Dieser Abend hat den Steuerzahler(!!) mehr gekostet als ein einziger Hartz-IV Empfänger in 2,5 Jahren erhält. Und ein normaler Arbeiter dürfte dafür wohl auch ein ganzes Jahr arbeiten.

Aber der „notleidende“ Chef der Deutschen Bank, der ist natürlich bedürftig. Da geben wir gern etwas dazu.