Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit

Unten stehend eine Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ich weiss ja nicht, aber ich glaube, dass der Innenminister dem Peter Schaar ganz gewaltig eine reinhaun möchte, wenn der das liest. (Quelle via netzpolitik.org)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar schlägt aus Anlass des Dritten Nationalen IT-Gipfels eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor.

Schaar erklärt hierzu: „Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer.

„Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich und insbesondere andere veröffentlicht. Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen.

Über eine breite Teilnahme an dieser Debatte würde ich mich daher freuen. Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Anregungen dazu an die hierfür extra eingerichtete eMail-Adresse: charta@bfdi.bund.de

————– Hier beginnt die Charta

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer,
sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch
verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen.
Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen
orientieren:
1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu
bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in
Anspruch genommen werden können.
2. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche
Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime
auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale
Bedeutung zu.
3. Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu
gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur
informationstechnischen Grundversorgung.
4. Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste
müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten
dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin
ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen
jederzeit –auch elektronisch –widerrufen werden können.
5. Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller
verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft
hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern
haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie
Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und
Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
7. Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere
Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht
kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der
Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist
geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre
Rechte sind zu beachten.
9. Die Bildungseinrichtungen –vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur
Erwachsenenbildung –sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für
einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu
stellen.
10. Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus
guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist
zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
(pdf, 6 KB)

Soziale Probleme lassen sich nicht mit Gesetzen und Technik lösen

Sehr geehrte Frau Familienministerin von der Leyen,

mit Erschrecken las ich im SPON, dass Sie anstreben „Seiten“ im Internet sperren lassen wollen, welche kinderpornografisches Material veröffentlichen.

Generell laufe ich da – besonders als Vater von zwei Töchtern – mit ihnen konform. Zumindest was die generelle Einstellung zu diesem Thema angeht: Sowas muss und darf nicht sein. Dieses Material muss nicht hergestellt und verbreitet werden. ABER: Warum bitte wollen sie Symptome (wie Don Quijote) und nicht die Ursachen bekämpfen?

WENN Sie sich ein wenig mit der Struktur des Internet beschäftigen hätten, wären Sie zu der Erkenntnis gekommen, dass gesperrte Webseiten den Sumpf niemals trocken legen werden. Vielmehr wird es – und das zeigte uns bereits die Vergangenheit – dazu kommen, dass entweder unbeteiligte (Web)Seiten in Mitleidenschaft gezogen werden, weil ihre Vasallen eine IP-Adresse sperren auf der auch andere Inhalte von anderen Anbietern liegen, oder aber der gesamte Inhalt der gesperrten Seite taucht an anderer Stelle wieder auf. Was hätte man gewonnen, auser der Pressemeldung:“Wieder EINE Seite mit 5000 Zugriffen täglich ausgehoben“, welche verschweigt, dass dafür an anderer Stelle Webseiten mit 10.000 Zugriffen aufgemacht werden?

Das Einzige, was Sie erreichen werden ist, dass sie medienpolitisch Punkte sammeln und Steuergelder sowie Resourcen bei Ermittlungsbehörden und Internetdienstleistern verbrennen. Wenn das ihr wahres Ziel ist: Machen Sie es so.

Wie differenziert und einfühlsam Sie an das Thema herangehen – und dabei beweisen, dass Sie sich dem ursächlichem Problem zurückschrecken, zeigt dieses Zitat:

„Die Bandbreite reicht vom Pädokriminellen bis zum User, der wahllos sucht und ignoriert, dass er sich gerade die Einstiegsdroge besorgt.“

Ich gebe zu: Ich habe – versehentlich – (vor langer Zeit) einmal eine Seite mit dem angesprochenen Inhalt aufgerufen. Muss ich jetzt – obwohl ich angewidert die Seite im Browser sofort wieder schloss – nun in Therapie, da ich ja eine Einstiegsdroge „genossen“ habe?

Ich bin ein Bankexperte

Zumindest, wenn nach dem Artikel der Tagesschau

Experten fordern Verstaatlichung von Banken

fordern (Hervorhhebung von mir).Schliesslich habe ich schon vorgestern erklärt, dass der Weg Banken (generell!) zu einem gewissen Prozentsatz zu verstaatlichen der richtige ist.

Allerdings bekomme ich das kotzen, wenn ich lese, dass Hilmar Kopper (ehemaliger Chef der Deutschen Bank) in dem selben Artikel erklärt:

„Man sollte angeschlagenen Banken keine Garantien geben, sondern sie verstaatlichen. Der Staat übernimmt die Institute, rekapitalisiert sie und kann sie danach wieder privatisieren. Für den Staat aber kann es sich sogar lohnen: Er kauft in der Krise und verkauft, wenn es wieder besser geht.“

Wenn man sich diese „Forderung“ mal genau durchliest, steht da folgendes: „Das Risiko der Schrottbanken soll durch den Staat (Steuerzahler) gedeckelt werden – es kann sich lohnen, aber wichtig ist erstmal, dass die anderen schwankenden Banken die Sicherheit der Staatsverschuldung geniessen“.

Denn man darf bei all der Panik nicht vergessen, dass Banken (und vor allem deren Verpflichtungen!) miteinander verwoben sind. Geht eine Bank pleite (und damit deren Anlagen) fallen auch andere Banken um. Dies wird ja gerade wunderschön vorgelebt. Die „Wackelbanken“ haben nun einfach nur Angst um den eigenen Arsch und wollen ihr „externes“ Kapital und damit ihren eigenen Börsenwert durch Steuergelder schützen.

Immer schön nach dem Motto: Gewinne privatisieren, Verluste verstaatlichen