Der heutige Tag ist der „Tag der Restgerechtigkeit“ – Hartz IV und Verfassungsgericht

Auch wenn ich schon seit Jahren kein Hartz-IV mehr beziehen muss, so habe ich lange genug unter der Knute des SGB-II Gesetzbuches leben müssen um diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes feiern zu können:

Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß

Der obige Link führt euch direkt zu dem Urteil des BVG vom 9. Februar 2010 – welches unter dem Aktenzeichen „1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 “ verhandelt wurde.

Die Kernaussage ist folgende:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Man muss nicht „arbeutsscheu“ oder ein „Generalversager“ erster Güte sein um in das Netz des SGB II zu fallen. Das kann wahrlich jedem passieren – ja auch DIR! Man glaubt gar nicht WIE schnell man zu der stets wachsenden „Randgruppe“ der Gesellschaft gehört, die vom System regelrecht ausgepresst wird., die das System am liebsten unter den Teppich kehren würde.

Ich zum Beispiel hatte VIELE Jahre einen sehr guten Verdienst, der dazu führte, dass ich geradezu fürstlich in die Sozialkassen einzahlte (womit ich kein Problem habe: Eigentum verpflichtet). Dann machte ich mich selbstständig und führte (damals gab es noch keine freiwillige Einzahlung in die Arbeitslosenkasse für Selbstständige) diese Selbstständigkeit länger als zwei Jahre. Nachdem meine Selbstständigkeit den Bach runter ging -> DIREKT Hartz-IV. Ich hatte zu lange nicht eingezahlt. SO geht unser System mit Menschen um, die früher dafür sorgten, dass das Bruttosozialprodukt auch von anderen Schultern als Aktionären getragen wird.

Dank Hartz-IV ist man aber auf einmal nur noch Dreck für die Meinungsmacher gewisser Medien. DIESES wurde durch das Bundesverfassungsgericht nun ein wenig gerade gerückt. Ich bedanke mich dafür und stelle fest, dass ich die Kosten des BVG gern von meinen Steuern zahle!

Hartz-IV Zweiklassengesellschaft?

In den Medien kann man seit ein paar Tagen die Diskussion um die sogenannte Zweiklassengesellschaft in Sachen Hartz-IV lesen, die der Bundesagentur-Vorstand Heinrich Alt ins Gespräch gebracht hat.

Worum geht es denn dabei eigentlich? Zweiklassengesellschaft hört sich erstmal sehr unangenehm an. Zumindest wenn der Grundgedanken an soziale Werte noch nicht ganz abgestorben ist. Konkret geht es darum, dass Arbeitlose, die schon diverse Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben, besser gestellt werden sollten als diejenigen, die Hartz-IV beziehen ohne jemals in die Kassen eingezahlt zu haben.

Dieses Thema betrifft mich direkt, da kann ich – als ehemaliger Bezieher von Hartz-IV direkt mitreden. Schliesslich hatte ich – nachdem ich meine mehr als 2 Jahre währende Selbstständigkeit aufgeben musste – das zweifelhafte Vergnügen DIREKT Hartz-IV zu beziehen. Da fragte ich mich schon, warum ich 20 Jahre (teilweise als unverschämt gut Verdienender) in die Kassen eingezahlt habe um dann mit dem Regelsatz abgespeist zu werden, den auch derjenige bezieht, der noch niemals in die Sozialkassen eingezahlt hat.

Ist es aber so einfach? Sicher wäre es – aus meiner Sicht (har-har) – gerecht gewesen, wenn ich einen grösseren Betrag erhalten hätte. Schliesslich hatte ich die Kassen lange Zeit gefüllt und mir einen gewissen Anspruch schon erarbeitet.

Zur Gretchenfrage wird die Thematik, wenn man all diejenigen in seine Überlegungen einbezieht, die niemals eine Chance hatten sozialversicherungspflichtig ihr Einkommen zu erwerben. Was ist höher zu bewerten? Die Gleichheit all derer, die da längfristig nicht in die Sozialkassen eingezahlt haben oder das Honorieren der Leistung derjenigen, die teilweise lange Jahre die Kassen gefüllt haben?

Ich bin unentschlossen.