Hartz-IV Zweiklassengesellschaft?

In den Medien kann man seit ein paar Tagen die Diskussion um die sogenannte Zweiklassengesellschaft in Sachen Hartz-IV lesen, die der Bundesagentur-Vorstand Heinrich Alt ins Gespräch gebracht hat.

Worum geht es denn dabei eigentlich? Zweiklassengesellschaft hört sich erstmal sehr unangenehm an. Zumindest wenn der Grundgedanken an soziale Werte noch nicht ganz abgestorben ist. Konkret geht es darum, dass Arbeitlose, die schon diverse Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben, besser gestellt werden sollten als diejenigen, die Hartz-IV beziehen ohne jemals in die Kassen eingezahlt zu haben.

Dieses Thema betrifft mich direkt, da kann ich – als ehemaliger Bezieher von Hartz-IV direkt mitreden. Schliesslich hatte ich – nachdem ich meine mehr als 2 Jahre währende Selbstständigkeit aufgeben musste – das zweifelhafte Vergnügen DIREKT Hartz-IV zu beziehen. Da fragte ich mich schon, warum ich 20 Jahre (teilweise als unverschämt gut Verdienender) in die Kassen eingezahlt habe um dann mit dem Regelsatz abgespeist zu werden, den auch derjenige bezieht, der noch niemals in die Sozialkassen eingezahlt hat.

Ist es aber so einfach? Sicher wäre es – aus meiner Sicht (har-har) – gerecht gewesen, wenn ich einen grösseren Betrag erhalten hätte. Schliesslich hatte ich die Kassen lange Zeit gefüllt und mir einen gewissen Anspruch schon erarbeitet.

Zur Gretchenfrage wird die Thematik, wenn man all diejenigen in seine Überlegungen einbezieht, die niemals eine Chance hatten sozialversicherungspflichtig ihr Einkommen zu erwerben. Was ist höher zu bewerten? Die Gleichheit all derer, die da längfristig nicht in die Sozialkassen eingezahlt haben oder das Honorieren der Leistung derjenigen, die teilweise lange Jahre die Kassen gefüllt haben?

Ich bin unentschlossen.

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