Ich bin FÜR Sicherheitsverwahrung

Ja, ich bin tatsächlich für Sicherheitsverwahrung. Allerdings unter der Voraussetzung, dass zweifelsfrei festgestellt wurde, dass der Täter wieder schwere Straftaten begehen wird.

Jede Sicherheitsverwahrung, die nicht zweifelsfrei vor schweren Straftaten schützt ist eine schwere Freiheitsberaubung. Und nur die absolute Sicherheit andere Menschen zu schützen, ermöglicht es, mittels Notwehr (nichts anderes ist Sicherheitsverwahrung), die rechte eines Menschen derart zu beschneiden.

Jede Sicherheitsverwahrung ohne die zweifelsfreie Feststellung der zu erwartenden Straftat ist als ein Notwehrexzess  zu werten und zu verurteilen. Der Status der Sicherheitsverwahrung ist alle 5 Jahre zu prüfen. Ausserhalb der 5-Jahresfristen kann mittels Vorschlag auch von den betreuenden Personen eine Aufhebung der Sicherungsverwahrung beantragt werden.

Die Gesellschaft muss sich schützen – auch vor Notwehrexzessen des Staates.

Sicherheitsverwahrung ist 90%ige Freiheitsberaubung

Gerade am Wochenende hatte ich ein längeres Gespräch mit meiner Tochter. Als junge Frau ist sie natürlich – durch die Medien – sensibilisiert, was „gefährliche Sexualstraftäter auf freiem Fuß“ angeht. Kaum passt man als Vater mal ein paar Tage nicht auf, haben die Medien es geschafft: Das Kind wähnt sich in Gefahr.

Aber ist sie real, diese Gefahr? Oder schreien wir aus Panik nach dem Scharfrichter und ewiger Verdammnis? Warum blenden wir aus, dass uns jeder zu unrecht inhaftierte oder anders eine Einschränkung seiner Menschenrechte hinnehmender Mensch zu Straftätern macht?

Egal welche Tat begangen wurde: Nachdem das Strafmass „abgesessen“ wurde, gilt jeder Mensch wieder als freier Bürger. Wenn der Richter als angemessene Strafe urteilte: „10 Jahre Freiheitsentzug“, so ist der Verurteilte hinterher frei zu lassen.

Oder wird mit die Bußgeldstelle nachdem ich ein Bußgeld von 50.-€ überweisen habe ein freundliches Schreiben schicken „Die Gesellschaft hat sich das nochmal überlegt, bitte überweise Sie nochmal 100€?

In der TAZ fand ich ein interessantes Interview mit dem Kriminologen Thomas Feltes, der sagt:

An meinem Lehrstuhl haben wir im Vorjahr eine Untersuchung abgeschlossen, die das belegt. Dabei wurde der Werdegang von 67 Straftätern untersucht, bei denen Haftanstalten – gestützt auf Gutachten – eine fortdauernde Gefährlichkeit prognostizierten und deshalb nachträglich Sicherungsverwahrung beantragten. Aus rechtlichen Gründen lehnten die Gerichte dies jeweils ab. Und wir konnten prüfen, ob die angeblich so gefährlichen Täter tatsächlich neue Gewalttaten verübten.

Dreiundzwanzig begingen zwar neue Straftaten, aber meist handelte es sich nur um kleine Diebstähle oder Drogendelikte, also nichts, was eine vorsorgliche Inhaftierung gerechtfertigt hätte. Wegen neuer Gewalttaten wurden nur drei Personen rechtskräftig verurteilt. Selbst wenn sich diese Zahl in den folgenden Jahren verdoppelt, weil noch Fälle vor Gericht anhängig sind, wären das nur zehn Prozent der Entlassenen. Die übrigen 90 Prozent wären unnötig in Sicherungsverwahrung gesteckt worden.

Wenn wir also alle potentiellen Täter dauerhaft wegsperren wollen, dann wird es eng. Wenn unsere Gesellschaft bereit ist 90% Unschuldigen die Freiheit zu rauben, um sich vor höchstens 10% zu schützen, sehe ich schwarz.

Ich empfehle den Artikel zu lesen. Sehr interessant und erhellend. Lasst uns zusammenrücken, damit wir alle den Scheiterhaufen sehen können.

httpv://www.youtube.com/watch?v=UuNHJIAjW6k

Konstantin Wecker – das Hexeneinmaleins von 1978. Aktueller denn je:

die Angst ist die Flamme unserer Zeit
und die wird fleißig geschürt.
Sie verbrennen dich mit ihren Zungen und ihrer Ignoranz
dicke freundliche Herren
bitten per Television zur Jagd.
Tausende
zum Feindbild verdammt
halten sich fürs Exil bereit.