Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit

Unten stehend eine Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ich weiss ja nicht, aber ich glaube, dass der Innenminister dem Peter Schaar ganz gewaltig eine reinhaun möchte, wenn der das liest. (Quelle via netzpolitik.org)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar schlägt aus Anlass des Dritten Nationalen IT-Gipfels eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor.

Schaar erklärt hierzu: „Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer.

„Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich und insbesondere andere veröffentlicht. Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen.

Über eine breite Teilnahme an dieser Debatte würde ich mich daher freuen. Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Anregungen dazu an die hierfür extra eingerichtete eMail-Adresse: charta@bfdi.bund.de

————– Hier beginnt die Charta

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer,
sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch
verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen.
Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen
orientieren:
1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu
bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in
Anspruch genommen werden können.
2. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche
Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime
auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale
Bedeutung zu.
3. Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu
gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur
informationstechnischen Grundversorgung.
4. Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste
müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten
dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin
ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen
jederzeit –auch elektronisch –widerrufen werden können.
5. Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller
verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft
hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern
haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie
Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und
Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
7. Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere
Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht
kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der
Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist
geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre
Rechte sind zu beachten.
9. Die Bildungseinrichtungen –vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur
Erwachsenenbildung –sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für
einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu
stellen.
10. Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus
guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist
zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
(pdf, 6 KB)

Ein Terroranschlag steht unmittelbar bevor – alternativ wird ein Terrorist gefasst oder ein Sack Reis platzt

Tja, nun haben sich CDU und SPD auf das „BKA-Gesetz“ geeinigt und schon werden sie wieder kritisiert. Ist doch unfait. Immer diese linken Spinner aus der Partei der Grünen und der Linken. Aber HALT! Laut SPON erheben auch andere Kommentatoren die Stimme, so zum Beispiel der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank:

„Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechts-Eingriffs für unverzichtbar“, sagte er der Zeitung. Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Die Einigung der Koalition sieht das nicht vor.

Aber was haben Richter schon mit den Rechten zu tun?

Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, begrüsst das Gestezt, ob wohl er den Wortlaut des Gesetzes noch nicht kennt. Wie kann man es als Datenschützer begrüssen, ohne es zu kennen? Gerade, wenn es den Kernbereich des eigenen Aufgabenbereiches betrifft?

Die Polizei begrüsst – erwartungsgemäss – das gesetz, da es ihr neue Spielzeuge in die Hand gibt. Erinnert ihr euch daran, wie es war neue Weichen für die Spielzeugeisenbahn zu bekommen? Ein FEST!

Da das Gesetz am Mittwoch nächster Woche schon vom Bundestag verabschiedet werden soll, erwarte ich persönlich noch einen kleinen Entscheidungsfindungsbeschleuniger, in Form eines kleinen „terroristischen“ Attentats oder mindestens der Festnahme einer Person, die eventuell verdächtigt wird, mit einem wahrscheinlichen Terroristen mal gemeinsam an einem Ort gewesen zu sein. Im worst case hilft da auch gern die CIA.

Nackt ist nicht gleich nackt

Wenn unsere Bewegungsprofile (Kameras), unser Kommunikations(Vorratsdatenspeicherung)- oder Einkaufsverhalten (Kundenkarten) aufgezeichnet wird und damit eine gewisse Nacktheit der Persönlichkeit einhergeht, so wird dies von breiten Bevölkerungsgruppen geradezu gottgegeben hingenommen. Wenn es aber körperlich wird, DANN gehen auch diese Personenkreise auf die Barrikaden.

Der Tagesschau ist zu entnehmen, dass auch die Kirche (hrhr) gegen die Nacktscanner polter:

„Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“

Ach und bei den anderen Eindringen in die Privatsphäre der Schäfchen hält die Bischofskonferenz den Schnabel? Warum auf einmal, weil Nackedei bäh-bäh ist. DAS ist aber nur ein Teil der Intimsphäre!

Die Polizeigewerkschaft äussert sich ebefalls schizophren:

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) reagierte ebenso mit Unverständnis. Einen „staatlich verordneten Striptease“ an Flughäfen brauche niemand, so DPolG-Chef Rainer Wendt.

Aber anderswo dürfen wir (unser Verhalten) und nackich machen? Nur am Flughafen gilt das Grundgesetz noch vollumfanglich?