Ausbildung der Polizei: Heute Notwehr

Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert Notwehr wie folgt (§227 Abs.2):

Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Nun definiert Notwehr genau die Gewalt, die von Polizisten (genau so wie von jedem anderem Bürger)  straflos angewandt werden darf. Amtspersonen können erwerend auch als „Folgemassnahme“ unmittelbaren Zwang anwenden.

Nun definiert ihr mal bitte, was in folgendem Verhalten des Polizisten (anlässlich der Demonstrationen gegen Stuttgart 21) gegeben ist:

httpv://www.youtube.com/watch?v=fjnwe571SrM

Ist es unmittelbarer Zwang (zur Durchführung einer polizeilich, hoheitlichen Aufgabe), oder ist es Notwehr? Beachtet bitte, dass nur erforderliche Gewaltanwendung durch Notwehrhandlungen straffrei gestellt sind. Was muss ein Polizist tun, um einen „Stubser“ gegen den – in Einsatzkleidung steckenden – Arm abzuwehren? Er muss gar nichts tun. Er wird den Stubser wohl eher ausschliesslich gesehen, denn gespürt haben.

Aber es sind ja nur die Demonstranten, die gewalttätig sind. Polizisten sind immer nur Opfer. Notwehr ist für einige Menschen im Polizeidienst jedwede Gewaltanwendung, die ihr Rückenmark ihnen vorgibt.

Nochmal zum generellen Verständnis: In Stuttgart werden Milliarden Steuergelder verschwendet. Bürger die gegen diese Steuerverschwendung protestieren und aufgebracht sind, werden von Polizisten verdroschen, die ihren Lebensunterhalt wiederum von unseren Steuergeldern bestreiten.

[Update]Loveparade deckt kriminelle Aktivitäten der Polizei auf

Dass ich eigentlich die Polizei als eine sinnvolle Institution betrachte und die meisten Polizisten sogar OK sind, wird langsam immer schwerer erklärbar:

Wie SPIEGEL ONLINE erfuhr, wurden bei der Bundespolizei inzwischen sämtliche Unterlagen zur Love Parade – Einsatzbefehle, Lagemeldungen, Karten – von den Computern der Beamten sowie aus deren E-Mail-Accounts gelöscht. „Da kam sehr schnell der ganz große Staubsauger“, sagte ein Beamter, der sogar eine konzertierte „Vertuschungsaktion“ im Gang wähnt.

Nach der rückhaltlosen Aufklärung, von der Bundespräsident Wulff doch so salbungsvoll gesprochen hatte, sieht das jedenfalls nicht aus.

schreibt der Spiegel. Da fragt man sich doch, ob da vielleicht sogar Verstösse gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegen: „von den Computern der Beamten sowie aus deren E-Mail-Accounts gelöscht“. Da greift der Dienstherr – resp. ein Bevollmächtigter – mal eben auf die Maildaten zu? Wird da gerade das Amt des Bundespräsidenten beschädigt, weil höhere Posten des Polizeidienstes auf die Aussagen des Bundespräsidenten scheissen und ihren eigenen Arsch, oder den Arsch der wirklich verantwortlichen versuchen zu schützen. Und diesem Staat und seinen Schergen soll ich trauen?

Irritieren tut mich nur, dass es ausdrücklich um die Bundespolizei geht.

[Update]

Die Neue Osnabrücker Zeitung meldet:

„Spiegel Online“ berichtete am Sonntag, alle Unterlagen wie Einsatzbefehle, Lagemeldungen und Karten seien von den Computern der Beamten der Bundespolizei und von ihren E-Mail-Accounts gelöscht worden. „Da kam sehr schnell der ganz große Staubsauger“, zitierte das Online-Medium einen Beamten, der eine „Vertuschungsaktion“ vermutete. Der Bundespolizeisprecher sagte, dieser Bericht sei „absolut zurückzuweisen“.