01.04.2011 ist Tag der finanziellen Unabhängigkeit

Ich rufe hiermit offiziell dazu auf, den 01.04.2011 als Tag der finanziellen Unabhängigkeit zu feiern.

Ich fordere hiermit alle Personen die keine Leistungen nach dem SGBII oder ähnliches beziehen, sich diesen Status der finanziellen Unabhängigkeit schriftlich von der zuständigen Arge bestätigen zu lassen.

Wie: Man muss bei der zuständigen Arge persönlich erscheinen und sich dort mittels Vorlage des Bundespersonalausweises ausweisen

Wann: Am Vormittag des 01.04.2011

Warum: Aus Solidarität mit den Beziehern von Hartz IV

Erläuterung: Der staatlichen Lottogesellschaft „Westlotto“ ist es vom Landgericht Köln untersagt wurden – bei Zuwiderhandlung drohen 250.000€ Strafe – Lottoscheine oder „Rubbellose“ an Bezieher von Hartz IV zu veräussern. Dieses ist eine massive Diskriminierung der Arbeitslosen. Ausserdem ist es einer Lottoannahmestelle nicht möglich zu erfahren, ob der Kunde Leistungen nach dem SGB II bezieht. Mit Hilfe der Bescheinigung des „Nichtbeziehens von Leistungen“, kann nun jeder „Nichtbezieher“ bei seiner Lottostelle nachweisen, dass er eben Lotto spielen darf.

Warum auch Hamburger und Müncher zur Arge gehen sollten: Zuerst natürlich um den Kölner Richtern und auch dem Staat zu zeigen, mit welchen Zwangsmassnahmen bezieher von Hartz IV drangsaliert werden. Aber warum Hamburger? Weil wir Hamburger z.B. beruflich in NRW zu tun haben könnten, oder dort im urlaub oder auf Durchreise sind. Und um dann eben auch Lotto spielen zu können, ist so eine Bescheinigung schon recht praktisch. Denn der Lottoverkäufer vor Ort kann uns ja nicht kennen.

„Flashmob“ am 01.04.2011 bei der zuständigen Arge. Und pöbelt nicht, denn die Arge-Mitarbeiter können nichts dafür. Die werden von uns missbraucht. Aber wenn wir charmant auftreten, haben wir die Hartz IV Leute und auch die Mitarbeiter der Arge auf unserer Seite!

Lasst die Spiele beginnen!

[Update 2] Bescheinigung der finanziellen Unabhängigkeit

Manchmal ist es fast zu leicht, den Staat mittels zivilen Gehorsams die Dummheit des angewandten Rechts zu demonstrieren. Wenn ich bei NTV lese:

Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.

bleibt mir das Lachen erst im Halse stecken, um danach wesentlich orkanähnlicher aus mir herauszubrechen.

Den Verkauf verhindern ist doch ganz einfach: Jeder Bürger, der gern Lotto spielen möchte, schreibt seine Arge an und bittet um Bestätigung, dass er eben KEIN Hartz IV empfängt. Diese Bestätigung kann er nun an der Verkaufsstelle vorlegen und somit nachweisen, dass die Lottogesellschaft ihn an der nächsten Ziehung teilnehmen lassen darf.

Aber Vorsicht: Diese Bestätigung ist nur im Monat der Ausstellung gültig, da der Inhaber ja nahezu täglich seine Anstellung verlieren und dann eben doch zum Hartz IV Empfänger werden kann. Deshalb ist die „Nichtempfangsbestätigung“ jeden Monat zu aktualisieren.

Ein wunderbarere Nebeneffekt dieser amtlichen Arbeitsbescheinigung ist, dass sie auch vorgelegt werden könnte bei:

  • Verkauf von Alkoholika
  • Verkauf von Rauchwaren
  • Besuch von Kino und Theater
  • Erwerb von „Bio-Lebensmitteln“
  • Erwerb von 1-Klasse Tickets der Bahn
  • Erwerb von Flugtickets
  • und später dann: Verlassen des Wohnortes/Betreten besonderer Bezirke
  • Noch später wird den Hartz IV Empfänger dann einfach eine Tätowierung verpasst.

Liebes Landgericht Köln, ihr seid ganz weit vorn mit dieser Entscheidung! Das ist doch mal so richtig innovativ. Und Bayern wird Köln nach dieser Heldentat bestimmt eingemeinden.

[Update]

Ich habe eben telefonischen Kontakt zur Arge Hamburg gehabt: Es gibt diese „Bescheinigung der finanziellen Unabhängigkeit“. Man kann diese persönlich abholen – man muss nur den Personalausweis mitbringen. DAS wäre doch mal ein genialer, bundesweiter Flashmob *gg*

[Update2]

Siehe auch hier -> 01.04.2011 ist Tag der finanziellen Unabhängigkeit