Rapidshare – warum ich mich manchmal schäme ein Hamburger zu sein

Das Hamburger Landgericht hat mal wieder eines seiner legendären Urteile gefällt. Der Spiegel schreibt:

Die Gema klagt erfolgreich gegen den Webdienst Rapidshare, der für Privatleute Daten im Web speichert. Das Landgericht Hamburg urteilt: Rapidshare muss verhindern, dass bestimmte Musiktitel hochgeladen werden.

Das Gute ist, dass dieses Hamburger Landgericht nicht ausführen muss, wie dieses zu geschehen hat. Denn reicht es den Dateinamen zu prüfen? Dann wird eine Datei eben 12345.mp3 genannt und gut. Ist das Prince, Madonna oder das erste „Papa“ meiner Tochter? Oder ist es die Dateilänge, an der die Erkennung festgemacht wird? Schneide 3 Byte ab – füge Rauschen hinzu voila. Oder sind es Bit-Muster? Nananana, so wird das aber auch nichts.

Das Ende von Rapidshare? Oder das Ende des Verständnisses?

Gemeinsamkeiten zwischen Winnenden und Landshut

Es gibt Tage, an denen ich die Nachrichten gespannt verfolge – an denen ich auf ein winziges Detail warte. Und just in diesem Moment kam das erwartete Detail:

Der 60-jährige Täter war Mitglied in einem Schützenverein. Er besaß insgesamt drei Waffen und seit 1974 auch die nötige Erlaubnis dafür.

beschreibt der Bayrische Rundfunk den Amokläufer Mörder von Landshut, der heute einen Menschen getötet und zwei Menschen (einen schwerst) verletzt hat. Da man bei einem 60jährigen nicht sofort nach den Spielen auf dem Computer sucht, und eine Verschärfung des Waffengesetz ja ausgeschlossen ist, fordert die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) schärfere Sicherheitsmaßnahmen in den Gerichtsgebäuden.

Sie werden selbst das Atmen verbieten, aber an die Waffenlobby traut sich KEINER ran.

Laut Landgericht Karsruhe muss auch Google in den Internetfilter!

Ja, die Karlsruher Richter sind immer wieder für einen Lacher gut:

„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind

Das heisst, wer einen Link auf Google setzt, oder auf eine Webseite, die einen Link zu Google beeinhaltet, macht sich garantiert strafbar. Denn mittels Google lassen sich nahezu alle rechtwidrigen Inhalte auffinden.

Quelle Internet-Law via Fefe